Kunst & Recht |
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Durch die Geschäftstätigkeit um die Kunst bildete sich auch das Kunstrecht als ein eigenes Rechtsgebiet heraus. Hierbei ergeben sich häufig Überschneidungsbereich mit den Rechtsgebieten des Immaterialgüterrechtes (Rechte des geistigen Eigentums), mit dem Urheberrecht oder mit dem Internetrecht, den Kunstgegenstände werden selbstverständlich auch über dieses Medium vermarktet und vertrieben.
Nicht nur beim Erwerb oder dem Verkauf von Kunstgegenständen oder Kulturgütern ergeben sich vielfältige Rechtsfragen, sondern auch im Zusammenhang mit der schöpferische Schaffung, der Präsentation, der Reproduktion, der Vervielfältigung und der Verleihung. Soweit Kunst auch als Kapitalanlage wirtschaftsrechtliche Bedeutung erlangt hat (Art Investment) können Sie Beratungsleistungen durch unsere auf das Kapitalmarkrecht spezialisierten Rechtsanwälte in Anspruch nehmen. Sind Sie Künstler oder Rechtsnachfolger eines Künstlers und stellen fest, dass ihre Werke unter der Beteiligung von Auktionshäusern, Kunstgalerien und Kunsthändlern weiterverkauft wurden und möchten nun am Erlös beteiligt werden, so ist dies möglich. Wenn Sie als privater Sammler über ein Kunst- oder Kultursponsoring, eine Schenkung oder die Gründung einer Stiftung nachdenken, unterstützen Sie unsere im Gesellschaftsrecht tätigen Rechtsanwälte.
Beratungsspektrum Kunst & Recht: Art Investment Kulturgüterschutz (Kunst-) Urheberrecht Künstlersozialkasse Recht der Kunsthändler und Auktionsrecht Restitution von Kunst Vertragsrecht Verwertungsgesellschaften |

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