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Unsere, auf die Vertretung von Unternehmern und den Mittelstand ausgerichtete Kanzlei, führt auch ein eigenes Referat Medizinrecht. Wir bieten Ärzten und Zahnärzten die rechtliche Beratung und die Vertretung ihrer rechtlichen Interessen in folgenden Rechtsgebieten:
- Recht der medizinischen Behandlung
- Arztstrafrecht
- Recht der privaten Krankenversicherung
- Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
- Vergütungsrecht der Heilberufe
- Ärztliches- und zahnärztliches Berufsrecht
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung
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