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Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Im Bereich der Persönlichkeitsrechtsverletzungen beraten wir Unternehmen und Privatpersonen beim proaktiven Schutz und der nachträglichen Verteidigung des „guten Rufes“.

Ein Kernbereich ist hier die Beratung und Vertretung von juristischen Personen. Hierbei stehen Unternehmen und wir – als Rechtsberater und Vertreter – vor dem Problem, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte an die Menschenwürde (Artikel 1 GG) anknüpft und daher auf Unternehmen nur begrenzt anwendbar ist. Eine Ausdehnung auf Unternehmen lassen Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht jedenfalls aber dann zu, wenn ein Unternehmen durch eine ehrenrührige Äußerung in seinem „sozialen Geltungsanspruch als Arbeitgeber oder als Wirtschaftsunternehmen betroffen“ ist. Bislang hat das Bundesverfassungsgericht aber offen gelassen, ob nicht auch der gesamte Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf Unternehmen übertragbar ist. Mithin erfordert die Bewahrung und schlimmstenfalls die Verteidigung der Unternehmensehre ein engagiertes Vorgehen. Hier haben wir bereits wegweisende Entscheidungen erwirkt und Kompetenzen gesammelt; etwa im Bereich ungerechtfertigter Bewertungen auf Verbraucherportalen, in der Verarbeitung von unternehmensbezogenen Daten zur Bonitätsbestimmung oder in der Veröffentlichung von Unternehmensdaten in der Presse. Hier verfügen wir auch über Kompetenzen in der Begleitung von öffentlichkeitswirksamen Gerichtsprozessen (litigation-PR).

Ein weiteres Feld ist Bewahrung und Verteidigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Privatpersonen. Hier beraten und vertreten wir Personen, deren guter Ruf im Internet oder über andere Medien angegriffen wird. Ein Anwendungsfeld ist die namentliche Nennung auf fremden Internetseiten, deren Anbieter nicht erreichbar sind („Briefkastenfirmen“). Wir führen aber auch Verfahren gegen soziale Netzwerke und verteidigen dort den guten Ruf von Benutzern. In diesem Zusammenhang haben wir auch Kompetenzen im Bereich des sog. Cyber-Stalkings aufgebaut.

Beratungsspektrum:

  • Beratung und Vertretung in Fällen des Cyber-Stalkings (proaktive Beratung; Strafanzeigen wegen Beleidung nach § 185 StGB oder Stalking nach § 238 StGB sowie die entsprechende Vertretung der Nebenklage oder im Adhäsionsverfahren; Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz)
  • Litigation-PR (Begleitung von öffentlichkeitswirksamen Gerichtsverfahren jeder Art und Verteidigung gegen Einflussnahme durch oder auf die Öffentlichkeit)
  • Vertretung gegen ungerechtfertigte Bewertung in Verbraucherportalen
  • Löschungs- und Auskunftsansprüche gegen soziale Netzwerke
  • Löschungs- und Unterlassungsansprüche bei unberechtigter Veröffentlichung von Namen, Foto- und Filmaufnahmen und/oder sonstigen Daten (auch gegen Briefkastenfirmen)
  • Beratung und Vertretung gegen unwahre Tatsachenbehauptungen
    Presserecht: Beratung und Vertretung bei unwahren Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken in der Presse (auch gegen die Annahme des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs)
  • Beratung von Ärzten hinsichtlich der Veröffentlichung der Praxisdaten auf Grundlage einer Bereitschaftsordnung