Grundmotiv Freiheit |
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"Der Staat enthalte sich aller Sorgfalt für den positiven Wohlstand der Bürger und gehe keinen Schritt weiter als zu ihrer Sicherstellung unbedingt gegen sich selbst und gegen auswärtige Feinde notwendig ist; zu keinem anderen Endzweck beschränke er ihre Freiheit". Dies schrieb 1792 kein geringerer als Wilhelm von Humboldt (1767-1835), Staatsmann und Mitbegründer der Berliner Universität (heute Humboldt Universität) in seinem Traktat "Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen" (Kapitel III).
Er beschrieb damit idealtypisch die Stimmung seiner Zeit, die der Gängelei durch einen Obrigkeitsstaat und einer merkantilistischen Wirtschaftspolitik überdrüssig war. Wenn wir das Grundmotiv unserer Arbeit als Rechtsanwälte und Steuerberater in einem einzigen Satz darstellen sollen, so liefert dieser zeitlos gültige Satz seine Beschreibung. Unser Anliegen ist es tatsächlich Ihre Freiheit zu sichern, dort wo sie gestört wird: sei es Ihre Vertragsfreiheit, Ihre Berufsfreiheit, Ihre Wettbewerbsfreiheit, Ihre Eigentumsfreiheit, Ihre allgemeine Handlungsfreiheit usw. Der Staat verschafft uns dabei eine Berufsordnung, die uns als unabhängiges Organ der Rechtspflege einordnet. Soweit diese Berufsordnung neben Pflichten (etwa der Verschwiegenheitspflicht), auch Privilegien vorsieht (etwa das Zeugnisverweigerungsrecht), sind diese kein Selbstzweck, sondern im ureigensten Interesse unserer Mandanten.
UNSERE FERNSEH- UND PRESSEAUFTRITTE
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