Anlegergelder erneut in Gefahr? Kapitalanlagebetrugsfall bei der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH deutet sich an
Der mutmaßliche Kapitalanlage-Betrugsfall um die miteinander verflochtenen Firmen Mehrwert Konzeptmanagement GmbH, Fair Pfand Deutschland GmbH, Fair Pfand Online GmbH, Fair Pfand Beteiligungen UG und Valorum Vermögensverwaltung GmbH erhitzt derzeit die Gemüter der davon betroffenen geschädigten Investoren.
Überblick:
- Welche Anlagemöglichkeiten bot die Mehrwert Konzeptmanagement GmbH an?
- Worin bestand das Geschäftsmodell der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH?
- Ist die Mehrwert Konzeptmanagement GmbH zahlungsunfähig?
- Kann es sein, dass der Insolvenzverwalter der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH die Anleger auf Rückzahlung der erhaltenen Zinszahlungen in Anspruch nimmt?
- Inwieweit sind die Mehrwert Konzeptmanagement GmbH, Fair Pfand Deutschland GmbH, Fair Pfand Online GmbH, Fair Pfand Beteiligungen UG und Valorum Vermögensverwaltung GmbH miteinander verflochten?
- Welche Möglichkeiten haben die betroffenen Kapitalanleger?
Welche Anlagemöglichkeiten bot die Mehrwert Konzeptmanagement GmbH an?
Insgesamt wurden rund 790 Darlehensverträge abgeschlossen zwischen vornehmlich privaten Investoren und der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH in einem Gesamtvolumen von bis zu 9,35 Mio. €. Insbesondere in den Jahren 2011 und 2012 hat die Mehrwert Konzeptmanagement GmbH nennenswerte Beträge von Darlehensgebern über Finanzmakler eingesammelt. Es handelte sich dabei nicht um „gewöhnliche“ Darlehen. Es wurden in einigen uns bekannt gewordenen Fällen sog. partiarische Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt jeweils geschlossen. Nach dem aktuellen Stand der gesetzlichen Rahmenbedingungen stellt ein partiarisches Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt weder die Vereinbarung eines Einlagengeschäfts dar, noch eine Vermögensanlage im Sinne, des Gesetzes über Vermögensanlagen. Daraus folgt, dass partiarische Darlehen formal weniger kompliziert vereinbart und über Dritte akquiriert werden können als beispielsweise Fondsanteile. Zudem besteht insbesondere auch keine Prospektpflicht. Durch eine Rangrücktrittsvereinbarung für seine Forderung verzichtet der Gläubiger zudem vorläufig auf die Erfüllung seiner Forderung, um andere (potentielle) Gläubiger besser zu stellen oder eine Überschuldung eines Unternehmens im Sinne der Insolvenzordnung zu verhindern. Es darf bezweifelt werden, dass die Privatanleger im Wissen um diese Folgen die Verträge zur Gelanlage mit der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH geschlossen haben.
Worin bestand das Geschäftsmodell der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH?
Der wesentliche Geschäftszweck der insolventen Mehrwert Konzeptmanagement GmbH bestand darin, die besonders risikoreichen partiarischen Darlehensverträge von Darlehensgebern zu generieren, um das Darlehen dann der Mehrheitsgesellschafterin, der Fair Pfand Deutschland GmbH für die Durchführung von angeblichen Pfandgeschäften zur Verfügung zu stellen. Schon in den Jahren 2011 und 2012 hat sich das ursprünglich angedachte Geschäftsmodell im Hinblick auf die Generierung von Erlösen bei der Fair Pfand Deutschland GmbH nicht verwirklicht. Laut dem Inhalt des Jahresabschlusses der Fair Pfand Deutschland GmbH für das Jahr 2011 wurde nur Umsatzerlöse von 914.499,66 € erwirtschaftet bei einem negativen Betriebsergebnis von 1.319.000,00 € (im Wesentlichen bedingt durch die Kosten der „Geschäftsbesorgung“ der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH für die Fair Pfand Deutschland GmbH i.H.v. 1,303 Mio. €). Auch im Folgejahr 2012 stehen Umsatzerlöse von lediglich 111.000,00 € Kosten der „Geschäftsbesorgung“ von rund 1.326.000,00 € gegenüber. Daraus lässt sich schließen, dass es der Geschäftsleitung der Fair Pfand Deutschland GmbH in diesem Zeitraum offensichtlich nicht gelungen ist, Pfandgeschäfte in einem nennenswerten Umfang zu generieren; geschweige denn Erlöse zu erwirtschaften, die die Kosten der Geschäftsbesorgung zu Gunsten der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH übersteigen. Nach den bisher getroffenen Feststellungen sollen nur rund 60 % der Anlagergelder überhaupt tatsächlich an die Fair Pfand Deutschland GmbH darlehensweise weitergereicht worden sein. Die verbliebenden Mittel sollen für den Geschäftsbetrieb der insolventen Mehrwert Konzeptmanagement GmbH aufgezehrt worden sein.
Ist die Mehrwert Konzeptmanagement GmbH zahlungsunfähig?
Die Emittentin der Kapitalanalage, die Mehrwert Konzeptmanagement GmbH, ist bereits seit April 2015 insolvent. Mit Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 22. April 2015 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH eröffnet (Aktenzeichen Insolvenzgericht 4 IN 1344/14). Gestellt hatte den Insolvenzantrag das Finanzamt Mannheim-Neckarstadt wegen rückständiger Steuern nebst Zinsen in Höhe von 89.264,98 €. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henrik Schmoll aus 69115 Heidelberg bestellt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 03. Juni 2015 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Eine nachträgliche Anmeldung ist aber auch heute noch möglich. Der Geschäftsführer der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH, Wolfgang Dobschat, durchläuft nach Information eines Dritten offenbar das Privatinsolvenzverfahren und befindet sich in der sogenannten „Wohlverhaltensphase“ bis 2019.
Kann es sein, dass der Insolvenzverwalter der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH die Anleger auf Rückzahlung der erhaltenen Zinszahlungen in Anspruch nimmt?
Im Rahmen der Insolvenz der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH fordert seit dem Jahre 2015 auch der Insolvenzverwalter Zinszahlungen von Geschädigten zurück, die der insolventen Gesellschaft partiarische Darlehen zur Verfügung gestellt haben. Ferner hat der Insolvenzverwalter einzelne Insolvenzanmeldungen nicht zur Insolvenztabelle anerkannt, da die Darlehensgeber nur nachrangige Insolvenzgläubiger seien. ilex Rechtsanwälte plant – vorbehaltlich einer Zustimmung des Insolvenzverwalters - ein Musterverfahren gegen den Insolvenzverwalter zu führen, bei dem es inhaltlich um die Frage geht, ob die geschädigten Anleger als „gewöhnliche“ oder als „nachrangige“ Gläubiger zu betrachten sind oder – anders ausgedrückt – ob der Rangrücktritt bzw. die Nachrangabrede wirksam Vertragsbestandteil geworden sind oder nicht. Falls sodann die Unwirksamkeit des Rangrücktritts rechtskräftig gerichtlich festgestellt wird, sind grundsätzlich alle Gläubiger gleich zu behandeln und haben die gleiche Chance an der nach Abzug der Kosten des Insolvenzverfahrens übrigen Insolvenzmasse teilzuhaben.
Inwieweit sind die Mehrwert Konzeptmanagement GmbH, Fair Pfand Deutschland GmbH, Fair Pfand Online GmbH, Fair Pfand Beteiligungen UG und Valorum Vermögensverwaltung GmbH miteinander verflochten?
Nach unseren Recherchen waren Gesellschafter der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH die Fair Pfand Deutschland GmbH zu 75 % sowie Herr Florian Horn zu 25%. Die Fair Pfand Deutschland GmbH hält jeweils 100 % der Anteile der Fair Pfand Online GmbH (Geschäftsführer Stephan Grossmann und Wolfgang Dobschat), Fair Pfand Beteiligungen UG (Geschäftsführer Stephan Grossmann und Wolfgang Dobschat) und Valorum Vermögensverwaltung GmbH (Geschäftsführer vom 06.11.13 bis 08.06.15 Wolfgang Dobschat). Die vorgenannten Firmen sind ersichtlich nicht nur strukturell sondern auch personell miteinander verflochten gewesen. Inwieweit gegebenenfalls einzelne der Firmen zu Verschleierungszwecken eigens gegründet wurden, wird die zuständige Staatsanwaltschaft Mannheim zu ermitteln haben.
Welche Möglichkeiten haben die betroffenen Kapitalanleger?
Zur entsprechenden Rückerlangung kommt das Bestehen eines Schadensersatzanspruches der geschädigten Investoren in Betracht. Zur Prüfung von Schadensersatz gegenüber Dritten müssen die jeweils übergebenen Vertragsunterlagen ausgewertet werden. Zu bedenken ist dabei, dass gegen Hintermänner der Kapitalanlage Strafanzeigen gestellt wurden. Dabei steht der Vorwurf im Raum, dass es sich um ein angebliches „Schneeballsystem“ gehandelt haben soll. Insofern ist zu prüfen, ob dem Anleger Schadensersatzansprüche zustehen, da sich die Verantwortlichen ggf. aus Delikt haftbar gemacht haben könnten.
Wir haben bereits Einsicht in die Ermittlungsakte beantragt und werten diese nach Erhalt umfassend zur erschöpfenden Sachverhaltsermittlung aus. Es ist sodann zu prüfen, wer als Haftungsträger ermittelt werden kann und wie die Vollstreckungsaussichten sind für den Fall einer Titelerlangung gegen die entsprechenden Haftungsträger. In diesem Zuge ist auch zu ermitteln, welche Vermögenswerte ggf. durch die Staatsanwaltschaft bereits beschlagnahmt werden konnten. Ilex Rechtsanwälte prüft zudem regelmäßig ob seitens der Staatsanwaltschaft Mannheim ein sogenanntes Rückgewinnhilfeverfahren eröffnet wird. Rückgewinnhilfeverfahren bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft ggf. für die geschädigten Investoren zeitgleich mit den Hausdurchsuchungen Vermögenswerte bei den Beschuldigten bereits beschlagnahmt hat, um den geschädigten Investoren auf diese Weise eine Kompensation Ihres Schadens zu ermöglichen. Am Rückgewinnhilfeverfahren können Geschädigte nur dann teilnehmen, wenn sie ihre Forderung durch einen vollstreckbaren Titel zuvor haben titulieren lassen. Hierzu ist die Berechtigung der Forderung zu begründen. Eine realistische Einschätzung der Vorgehensweise und der richtigen Schritte ermöglicht in diesem Fall deshalb erst die Akteneinsicht in die Strafermittlungsakte.
ilex Rechtsanwälte hat inzwischen eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Interessen der potentiell geschädigten Kapitalanleger bündelt und die weitere Informationsrecherche und die weitere Informationsbeschaffung zielführend leiten möchte. Den Geschädigten ist zu raten, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, um die Chance auf eine Rückgewinnung ihrer investierten Beträge zu erhalten. Die Erstberatung ist bei uns kostenlos.