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Ausgewählte Problemkreise rund um Premium Safe

I.Ansprüche gegen die Insolvenzschuldnerin

 Bei Vertragsschluss mit der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG wurden viele Anleger offenbar über die von ihnen erworbene Anlage getäuscht. Sie haben daher grundsätzlich Ansprüche gegen die Gesellschaften und gegen die Verantwortlichen. Das Insolvenzverfahren bei der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG wurde mangels Insolvenzmasse abgewiesen. Über das Vermögen der Premium Safe Ltd. wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

 

 

 Zunächst ist den Geschädigten anzuraten, den gesamten Schaden als Insolvenzforderung bei der Premium Safe Ltd. anzumelden.

 Sofern im vorliegenden Fall Nachrangklauseln existieren, die einer solchen Insolvenzforderungsanmeldung entgegenstehen, gibt es hiergegen grundsätzlich die Einwendung, dass eine Nachrangklausel dann nicht geltend gemacht werden kann bzw. gegen AGB-Recht verstößt, wenn eine Kapitalanlage von Anfang an als Betrugsmodell konzipiert worden ist und nie eine ersthafte Geschäftstätigkeit betrieben wurde.

 Diese Fragen werden möglicherweise mit dem Insolvenzverwalter streitig werden. Wir wünschen aber, dass die hier vertretenen Geschädigten der von Ilex Rechtsanwälte ins Leben gerufenen Premium Safe- Geschädigtengemeinschaft in einem ersten Schritt dennoch eine Insolvenzquotenausschüttung am Ende des Insolvenzverfahrens erfahren.

 Um Zeit, Geld und Kosten zu sparen, wird seitens ilex Rechtsanwälte angestrebt, mit dem Insolvenzverwalter ein einziges „Musterverfahren“ zur Klärung der Insolvenzgläubigerstellung der geschädigten Anlegerdurchzuführen. Würde das Musterverfahren zu Gunsten der Premium Safe- Geschädigtengemeinschaft gewonnen werden, kann die Gläubigerstellung der Geschädigten auf einfache Art und Weise zur Insolvenztabelle festgestellt werden.

II.Ansprüche gegen mögliche Täter, Mittäter und Gehilfen

 

 Es wird seitens ilex Rechtsanwälte angestrebt, den gesamten Schaden auch gegenüber möglichen Täter, Mittätern und Gehilfen im Zivilrechtswege titulieren zu lassen. Letztendlich haben die deliktisch handelnden Personen einen gewaltigen Schaden verursacht für den diese zivilrechtlich haften müssen. Ziel ist es, die Forderungen in Urteilsform zu titulieren und damit einen 30 Jahre lang vollstreckbaren Titel zu erlangen.

 Auch können Sie Ansprüche gegen die Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG vor Gericht geltend machen, bei welcher ein Insolvenzverfahren mangels Insolvenzmasse abgewiesen wurde. Allerdings hat ilex Rechtsanwälte große Zweifel, ob im °Falle einer erfolgreichen Titulierung ein solches Gerichtsurteil in absehbarer Zeit erfolgreich zu vollstrecken sein würde.

III.Ansprüche gegen Vermittler

 

 Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Schadensersatz gegen den Vermittler einzufordern (Vermittlerhaftung).

 Gegen Personen, bei denen also kein Verdacht einer Beteiligung an den Straftaten besteht, können Sie dann mit Erfolgsaussichten in Anspruch nehmen, wenn diese ihren Aufklärungs- und Hinweispflichten nicht nachgekommen sind (beispielsweise die Pflichten zur anlage- und anlegergerechten Beratung). Hier muss im Detail mit der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei geprüft werden, worüber ggf. nicht oder nur unzureichend aufgeklärt wurde und wie das Beratungsgespräch oder die Beratungsgespräche insgesamt verlaufen sind. Eine schematische Betrachtungsweise verbietet sich im Falle einer möglichen Vermittlerhaftung ganz regelmäßig.

IV.Ärger mit dem Finanzamt

 

 Zu allem Überfluss hat ein Teil der Anleger auch Post von dem Finanzamt bekommen, dass darauf dringt, dass die Scheingewinnausschüttungen zu allem Überfluss auch noch versteuert werden sollen.

 Hier stellen sich Fragen wie: Haben die Anleger überhaupt Ausschüttungen erfahren? Haben die Anleger die ausgezahlten Gelder gleich wieder eingezahlt? Wohin wurden die Ausschüttungen wann gezahlt ?

 Falls Anleger einen Bescheid des Finanzamtes auf Nachversteuerung erhalten, muss rechtzeitig Einspruch eingelegt werden. Andernfalls wird der Bescheid bestandskräftig und nicht mehr gerichtlich überprüfbar.

V. Geschädigtengemeinschaft

 

 Ilex Rechtsanwälte vertritt Mandanten bundesweit und hat eine Premium-Safe-Geschädigtengemeinschaft gegründet, um die Interessen der Betroffenen zu bündeln.  

 

 

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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