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Classicfond Ltd. & Co. KG: Weitere Fondsgesellschaft möglicherweise in den Fall Premium Safe verwickelt

Der Fall Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG und Daniel Uckermann wird immer undurchsichtiger. Möglicherweise ist eine weitere Fondsgesellschaft in den Fall verwickelt. Es handelt sich um die Classicfond Ltd. & Co. KG aus Kochel am See. Dieses Unternehmen bietet seinen Kunden Unternehmensbeteiligungen in Form von Genussrechten, welche nach den Aussagen auf der Internetseite als optimaler Weg für einen effektiven Vermögensaufbau darstellen sollen. Diese Classicfond Ltd. & Co. KG gab im Wege einer Pressemitteilung vor Jahren eine enge Zusammenarbeit mit der von Daniel Uckermann gegründeten und geleiteten Premium Safe Ltd. bekannt, was angesichts der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Premium Safe Ltd. und der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG Anleger der Classicfond Ltd. & Co. KG zunehmend verunsichert.

 

 

Überblick:

Was ist die Classicfond Ltd. & Co. KG?
Wer steht hinter der Classicfond Ltd. & Co. KG?
Was sind Genussrechte?
Warum eignen sich Genussrechte nicht zur Altersvorsorge und zum effektiven Vermögensaufbau?
Warum sind Anleger durch eine Pressemitteilung besorgt?
Was können Betroffene tun?

 

Was ist die Classicfond Ltd. & Co. KG?

Die Classicfond Ltd. & Co. KG ist ein Finanzunternehmen mit Sitz Kochel am See (70 Kilometer südlich von München). Das Unternehmen vertreibt Unternehmensbeteiligungen in Form von sogenannten Genussrechten. Die Classicfond Ltd. & Co. KG wirbt damit, dass man sich im Bereich Vermögensaufbau für den Mittelstand spezialisiert habe mit dem Zielt die monatlichen Aufwendungen zu senken und das Vermögen zu erhöhen. Dies soll durch das einzigartige „Classicfond 4 Säulen Portfolio“ erreicht werden.

Liest man sich die Unternehmensbeschreibungen der Classicfond Ltd. & Co. KG jedoch durch, wird an keiner Stelle klar, wie die Classicfond Ltd. & Co. KG den Vermögensaufbau bewerkstelligen will. Die Beschreibung des Geschäftsmodells ist geprägt von nichtssagenden Allgemeinplätzen und Plattitüden. Die Classicfond Ltd. & Co. KG will dem Anleger „die gleichen Status und Konditionen wie Institute und Großkunden bieten“, ohne zu erklären, wie man dies machen will. Die Webseite ist hierbei reißerisch und von Rechtschreib- und Grammatikfehlern geprägt, was ihrer Seriosität nicht gerade zuträglich ist.

 

Wer steht hinter der Classicfond Ltd. & Co. KG?

Die Classicfond Ltd. & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft. Die persönlich haftende Komplementärgesellschaft ist die englische Classicfond Swiss Innovation Ltd. Deren einzige Gesellschafterin und Director (vergleichbar mit dem deutschen Geschäftsführer) ist eine Frau Theresa Trykoszko. Sie ist auch gleichzeitig mit einer Anlage von 100,00 Euro an der Classicfond Ltd. & Co. KG als Kommanditistin beteiligt. Frau Theresa Trykoszko darf also mit Fug und Recht als zentrale Person hinter der Classicfond Ltd. & Co. KG bezeichnet werden. Hinzu kommt – als weitere verantwortliche Person – der Prokurist der Classicfond Ltd. & Co. KG, Herr Herbert Prettner. Weitere Mitarbeiter der Firma lassen sich nicht recherchieren. Auch die Pressemitteilungen der Classicfond Ltd. & Co. KG sind entweder durch Theresa Trykoszko oder Herbert Prettner verfasst.

 

Was sind Genussrechte?

Genussrechte sind gesetzlich zwar erwähnte, aber nicht im Einzelnen geregelte Kapitalbeteiligungen an Unternehmen. Sie gehören aber, wie zum Beispiel auch Nachrangdarlehen oder Hybridanleihen, zu einer Mischform von Fremd- und Eigenkapital eines Unternehmens. Besonders brisant für Anleger ist dabei, dass der Gesetzgeber den Genussrechtsvertragsparteien große Freiheiten gab. Dies erhöht zwar die Anwendungs- und Ausgestaltungsmöglichkeiten.

Im Kern handelt es sich bei Genussrechten um echte Unternehmensbeteiligungen.

 

Warum eignen sich Genussrechte nicht zur Altersvorsorge und zum effektiven Vermögensaufbau?

Für unerfahrene Anleger bergen solche Anlagen meist erhebliche Risiken. Denn im Einzelfall können sich echte „Bomben“ in den Genussrechtsverträgen verstecken. So können im Einzelfall eine Verlustbeteiligung und eine Nachrangabrede im Vertrag vereinbart werden. Verlustbeteiligung heißt nichts anderes, als dass der Anleger bei Verlustschreiben des Genussrechtsemittenten weiteres Kapital in das möglicherweise marode Unternehmen nachschießen muss. Die Nachrangabrede regelt, dass der Anleger im Falle der Insolvenz der Firma nach allen anderen Gläubigern – also in aller Regel gar nicht – befriedigt wird.

Diese beiden Punkte machen Genussrechte auch für Klein- und Privatanleger so gefährlich, da sich über den eigentlichen Anlagebetrag hinaus Gefahren für das Vermögen und die Altersvorsorge bis hin zur völligen wirtschaftlichen Überforderung ergeben können. Im Falle der Insolvenz ist dann das gesamte eingezahlte Kapital schlichtweg „futsch“.

Daher lautet der eindringliche Rat seriöser Vermittler immer, dass sich derartige Kapitalanlagen nur an Profis richten, die für einen Teil ihres Kapitals bewusst den Weg als Risikoanlage wählen.

 

Warum sind Anleger durch eine Pressemitteilung besorgt?

Nach einer älteren Pressemitteilung gab die Presseabteilung der Classicfond Ltd. & Co. KG, vertreten durch Frau Theresa Trykoszko als Presseabteilung stolz bekannt, dass die Classicfond Ltd. & Co. KG und die Premium Safe Ltd. zukünftig nicht nur eng zusammenarbeiten, sondern die Premium Safe Ltd. sogar in den Unternehmensverbund der Classicfond Ltd. & Co. KG voll integriert wird. Beide Unternehmen wollten sich die Büroräume teilen und die Vertriebs- und Beratungsarbeiten gemeinsam übernehmen.

Gegen die Hintermänner der Premium Safe Ltd. und der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG wird seit Jahren intensiv wegen Betrugs ermittelt, ilex Rechtsanwälte berichteten in der Vergangenheit mehrfach. Einer der zentralen Personen, der in der Pressemitteilung auch wörtlich Erwähnte Daniel Uckermann, befindet sich seit geraumer Zeit auf der Flucht und wurde – Gerüchten zufolge – vor kurzem verhaftet und in Untersuchungshaft genommen, ilex Rechtsanwälte berichteten ebenfalls. Die enge Zusammenarbeit zwischen der Classicfond Ltd. & Co. KG einerseits und der Premium Safe Ltd. andererseits lässt betroffene Anleger nun aufhorchen. Sie sorgen sich, dass die Classicfond Ltd. & Co. KG ebenfalls in den Strudel der Ermittlungen um die Premium Safe Ltd. hineingeraten könnte.

Jedenfalls wirft eine vollmundige Pressemitteilung, dass man mit mutmaßlichen Anlagebetrügern zukünftig eng zusammenarbeiten, sie sogar in das eigene Unternehmen integrieren wird, Fragen der betroffenen Anleger auf. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind weder die Classicfond Ltd. & Co. KG, noch die hinter ihr stehenden Personen Gegenstand der Ermittlungen gegen die Hintermänner der Premium Safe Ltd. und der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG.


Was können Betroffene tun?

Betroffene Kapitalanleger der Classicfond Ltd. & Co. KG sollten ihre individuellen Möglichkeiten durch eine im Bereich des Kapitalanlagebetruges spezialisiert tätige Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen, um Schaden zu vermeiden. ilex Rechtsanwälte steht Anlegern der Classicfond Ltd. & Co. KG zur Verfügung und prüft die Möglichkeit von Schadensersatz gegen die Träger der Gesellschaft und die Gesellschaft selbst. Auch wenn sich die Verantwortlichen der Classicfond Ltd. & Co. KG nichts zu Schulden haben kommen lassen, besteht möglicherweise die Möglichkeit der Vertragsloslösung. Dabei reicht die Klaviatur der Optionen vom Widerruf der Kapitalanlage bis zur Kündigung wegen möglicher Falschberatung. Anleger sollten sich hier unbedingt beraten lassen, auch wenn sie später keine der Möglichkeiten ausüben möchten.

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Erfahrene Rechtsanwälte für Beratung im Bereich der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG und der Classicfond Ltd. & Co. KG finden Sie bei ilex Rechtsanwälte.

TAGs
Premium Safe, Nachrangdarlehen, Kapitalanlagenrecht, Kapitalanlagenbetrug, Rückgewinnhilfe, Gesellschaftsrecht, Genussrechte, Classicfond Ltd. & Co. KG

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

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Internet: ilex-bankrecht.de

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