Das Sparbuch mit dem Reichsmarkguthaben - Kann es heute noch in Euro umgestellt werden?
Häufig erreichen uns Anfragen von Mandanten, die aus dem Nachlass eines nahen Angehörigen ein Sparbuch erhalten haben, welches ein Wertguthaben noch in Reichsmark ausweist. Mache finden solche Sparbücher auch auf dem Speicher oder an anderen Orten, wo man sie nicht unbedingt erwartet. Andere wiederrum kaufen auf dem Trödelmarkt günstig alte Reichsmark-Geldnoten ein. Dabei stellt sich die Frage, ob man das Guthaben auch nach Ablauf mehrerer Währungsumstellungen noch in Euro ausbezahlt bekommen kann?
Übersicht:
- Reichsmarkguthaben nach ostdeutscher Rechtslage
- Reichsmarkguthaben nach westdeutscher Rechtslage
- Zusammenfassung
Reichsmarkguthaben nach ostdeutscher Rechtslage
Um die Frage zu beantworten, ist ein historischer Rückblick nötig. Auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen „Demokratischen“ Republik wurde das Reichsmark-Guthaben zur Währungsreform 1948 nur auf Antrag in Mark umgewertet. Das Verhältnis lag bei 10 Reichsmark zu einer Mark. Der Antrag musste nach damaliger Rechtslage bis 1952 gestellt werden. Man erhielt dann Anteilsrechte an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe. Wollte man das Guthaben später ausbezahlt bekommen, so erfolgte die Auszahlung nur über die Tilgung der Anleihe. Die Ansprüche auf Auszahlung der Anteilsrechte an der Anleihe konnten allerdings nur bis zum 31.12.1992 geltend gemacht werden. Nach diesem Stichtag verfielen die Ansprüche. Zuständig für das Verfahren war die Staatsbank Berlin, die im Rahmen der Deutschen Wiedervereinigung nach dem 03.10.1990 in die Kreditanstalt für Wiederaufbau eingegliedert wurde.
Reichsmarkguthaben nach westdeutscher Rechtslage
War das Guthaben vor 1945 bei Kreditinstituten im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen vor der Deutschen Wiedervereinigung angelegt, also in den westlichen Bundesländern, kann die Umwandlung des Guthabens ebenfalls nicht mehr erfolgversprechend vor Gericht durchgesetzt werden. In dieser Variante ist das Gesetz zum Abschluss der Währungsumstellung vom 17.12.1975 einschlägig. Demzufolge sind Umtauschmöglichkeiten im Regelfall seit dem 30.06.1976 erloschen, sofern das Guthaben bis zu diesem Zeitpunkt nicht bereits in (West-) Deutsche Mark umgewandelt wurde oder das Guthaben aus anderen Gründen bereits vorher erloschen ist (vgl. insbesondere § 2: Ansprüche aus Reichsmarkguthaben).
Zusammenfassung
Es bleibt also festzuhalten: die Realisierung eines Guthabens in Reichsmark dürfte heute im Regelfall nicht mehr erfolgversprechend durchzusetzen sein. Meist sind die gesetzlich relevanten Fristen spätestens am 01.01.1993 abgelaufen. Der Gesetzgeber wollte mit Hilfe der Fristen offenbar Rechtsfrieden erzwingen, auch wenn der Sparer bzw. sein Erbe dadurch das angesparte Vermögen verliert.
In der Konsequenz kommt den meisten alten Sparbücher auf dem Dachboden oder die hinter alten Büchern gefundenen Geldnoten heute eine reine Sammlerfunktionen zu oder sie dienen als Erinnerungsstücke. Als solches sind Sie natürlich nicht zwingend wertlos. Nur bemisst sich ihr Wert meist nicht mehr nach dem ausgewiesenen Wert, sondern nach dem Marktwert als Sammlerstück.