0
Gefällt Ihnen der Artikel? Bewerten Sie ihn jetzt:

Der „numerus clausus“ – eine unüberwindbare Hürde?

In einem aktuellen Artikel beleuchtet die Onlineausgabe der Frankfurter Allgemeine Zeitung den „numerus clausus“ des Studiengangs Medizin. Dabei kritisiert der Autor einerseits den geltenden minimalen Notendurchschnitt für das Studienfach Medizin von 1,0 und zeigt andererseits alternative Wege zum Medizinabschluss auf. Dabei stellt der numerus clausus nicht nur angehende Medizinstudenten für große Hürden. Auch Studienplatzbewerber anderer Studiengänge treffen immer wieder auf kaum zu bezwingende Hürden bei der Aufnahme des gewünschten Studiengangs. Der letzte Ausweg aus dieser hoffnungslosen Situation für den angehenden Studenten ist häufig der Weg zum Anwalt und die Erhebung der sogenannten „Studienplatzklage“. Häufig handelt es sich dabei allerdings um einen Kapazitätsprozess.

Überblick:

Worum geht es?

Die Hochschulen haben für jeden Studiengang nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen. Die Nachfrage nach Studienplätzen übersteigt in vielen Fachbereichen und Universitäten das Angebot. Dann müssen die Universitäten eine Auswahl unter den Bewerbern treffen. Dies geschieht bei den Erstbewerbern in den weitaus meisten Fällen anhand der Abiturnote. Einen Teil der Studienplätze vergeben die Universitäten und Hochschulen nach der Anzahl der Wartesemester. Die Studienbewerber, die bei diesem Auswahlprozess abgewiesen werden, stehen dann normalerweise 4 Alternativen zur Auswahl:

• Sie hoffen auf eine Zulassung im nächstmöglichen Zulassungszeitraum.
• Sie suchen sich eine andere Hochschule für den begehrten Studiengang.
• Sie gehen vor Gericht gegen die Hochschule oder Universität vor.
• Sie suchen sich einen anderen Studiengang.

Für wen stellt sich das Problem?

Anders als die FAZ Online es darstellt, stehen viele Studenten vor der Nichtzulassung zum gewünschten Studiengang. Dies betrifft entgegen der landläufigen Auffassung nicht nur Studienanfänger, sondern auch Bachelorstudenten die in den weiterführenden Masterstudiengang wechseln möchten. Lehramtsstudenten benötigen zum Beispiel zwingend einen Masterabschluss um für das Referendariat zugelassen zu werden. Nicht alle Universitäten halten jedoch genügend Masterstudienplätze für ihre Bachelorabschließenden bereit. Ebenso besteht bei vielen Studiengängen aus dem Bereich Medien und Design ein auffälliges Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Entgegen der landläufigen Auffassung sind also nicht nur Mediziner betroffen, sondern das Problem betrifft die Mitte der Gesellschaft.

Warum gibt es das Problem?

Das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage nach Studienplätzen hat vielfältige Ursachen. Einerseits kommen derzeit verstärkt die geburtenstarken Jahrgänge in das Studienalter. Gleichzeitig drängen aufgrund der Verkürzung der Abiturzeit in vielen Bundesländern und der Aussetzung der Wehrpflicht mehrere Jahrgänge gleichzeitig auf die Suche nach Studienplätzen. Einen großen Anteil an der Situation trägt allerdings auch die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen. Hier ist auch der Ansatzpunkt einer Studienplatzklage.

Studienplatzklage?

Es existieren zwei Wege um mit Hilfe gerichtlicher Unterstützung eine Zulassung zum gewünschten Studiengang zu erzwingen. Einerseits gibt es die sogenannte Studienplatzklage. Hier wird darum gestritten, ob die Versagung der Studienzulassung auf den konkreten Bewerber rechtmäßig war oder nicht. Ziel dieses Verfahrens ist stets die unmittelbare Zuweisung eines Studienplatzes an den Kläger. Gestritten werden kann beispielsweise über Berechnung der Wartesemester oder die Anerkennung als Härtefall.

Auf der anderen Seite steht der sogenannte Kapazitätsprozess. Der Angriffspunkt ist ein anderer. Hier greift der Kläger nicht das Vergabeverfahren an, sondern, dass die Hochschule zu wenig Plätze vergibt. Der Kläger versucht der Hochschule nachzuweisen, dass sie mehr Studenten zulassen müsste als sie zugelassen hat. Hier wird über die personelle und sachliche Ausstattung der Hochschule gestritten und wortwörtlich darüber, ob im Vorlesungsaal noch ein Platz mehr ist.

Vor- und Nachteile der Studienplatzklage

Der große Vorteil der Studienplatzklage ist, dass beim Obsiegen der Kläger unmittelbar zum Studium im gewünschten Fach an der Hochschule zugelassen wird.

Es existieren allerdings auch gewichtige Nachteile dieses Verfahrens. Bei der Studienplatzklage kann nur über Vorliegen konkreter Fehler in Bezug auf den Bewerber gestritten werden. Werden die Studienplätze durch die frühere Zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) bzw. jetzige die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben, ist eine Klage gegen deren Auswahl weitgehend aussichtslos. Die Erfolgsquote liegt bei ca. 1 %. Weitaus aussichtsreicher sind hier Klagen gegen den internen Auswahlprozess der Hochschulen. Hierbei können der Universität viele Fehler unterlaufen, welche die Nichtzulassung des Bewerbers rechtswidrig machen. Sollte der Universität allerdings kein Fehler vorgeworfen werden können, ist das Scheitern vorprogrammiert.

Vor- und Nachteile des Kapazitätsprozesses

Vorteil dieses Prozesses ist, dass hier Angriffspunkte gegen die Ablehnung bestehen, obwohl es im Vergabeverfahren zu keinerlei Fehlern kam. Dabei prüft das Verwaltungsgericht – in aller Regel im einstweiligen Rechtschutz – ob die Uni genügend Plätze für Studenten ausgeschrieben hat. Ist der Vorlesungssaal vollständig ausgelastet? Sind alle Lehrverpflichteten vollständig ausgelastet? Hier streitet man sich erfahrungsgemäß um Zentimeter und Minuten. Die Chancen zu Obsiegen sind hier ungleich größer, da sich häufig noch ein freier Raum oder eine unterbeschäftigte Lehrkraft findet.

Allerdings hilft dem Kläger im Kapazitätsprozess ein Sieg nur zum Teil. Denn im Urteil oder Beschluss stellt das Verwaltungsgericht lediglich fest, dass die Hochschule zu wenig Studenten zugelassen hat. Es lässt im Gegensatz zur Studienplatzklage jedoch den Kläger nicht unmittelbar zum Studium zu. Schlimmstenfalls führt ein Sieg im Kapazitätsprozess dazu, dass man zwar gewinnt aber eine andere Person zum Studium zugelassen wird. Hier liegt der größte Nachteil des Kapazitätsprozesses.

Lösung?

Dennoch lohnt sich ggf. der Kapazitätsprozess. Insbesondere wenn der Bewerber nur knapp nicht zugelassen wurde, lohnt es sich noch einmal genau hinzusehen, ob sich nicht doch noch ein Platz für ihn findet. Aber auch in anderen Fällen lohnt sich möglicherweise ein Verfahren. Es besteht immer die Möglichkeit sich in jeder Verfahrenssituation zu vergleichen. In diesem Fall trägt dann zwar der Bewerber die Anwalts- und Gerichtskosten vollständig, erhält aber im Gegenzug die Zulassung zum gewünschten Studiengang.
In jedem Fall sollte sich der Studienbewerber im Falle einer Klage gegen seine Nichtzulassung zum Studium qualifiziert rechtlich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

Verwandte Themen

Zurück

Sie haben Fragen? Gleich Kontakt aufnehmen!

Medienpräsenz

Chip Online
Frankfurter Allgemeine
Merkur
Berliner Morgenpost
Sat1
Der Spiegel
ZDF
Chip Online
Frankfurter Allgemeine
Merkur
Berliner Morgenpost
Sat1
Der Spiegel
ZDF
ilex Rechtsanwälte hat 4,99 von 5 Sternen 84 Bewertungen auf ProvenExpert.com