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Deutschland ist für Patentkläger aus aller Welt ein attraktiver Gerichtsstandort - Interview mit den Fachanwälten Karsten Kietzmann und Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ Nr. 51 v. 29.02.2012, Seite 13) werden in Deutschland jährlich rund 900 Patentklagen geführt. In Großbritannien und in den Niederlanden, die über die in Patensachen bekannten Gerichtsstandorte London und Den Haag verfügen, sind es dagegen jeweils nur rund 50 Gerichtsverfahren pro Jahr. Damit ist Deutschland der mit Abstand größte Prozessstandort in Europa und nach Darlegung der FAZ wohl auch weltweit. Allein mit 600 Neuzugängen an Patentverletzungsklagen pro Jahr gilt der Gerichtsstandort Düsseldorf dabei als der mit Abstand gefragteste Standort. Rund 60 % der in Düsseldorf klagenden Parteien kommen aus dem Ausland. ilex Rechtsanwälte erläutert die Gründe für die Attraktivität des deutschen Gerichtsstandortes bei Patentverletzungsklagen.

Übersicht:

Die Presse berichtet über Klagen in Patentsachen

Seit Monaten überschlagen sich Pressemeldungen aus der Mobilfunkbranche, bei der gerade ausländische Unternehmen gezielt den Gerichtsstandort Deutschland für Patentverletzungsklagen auswählen. Doch lange bevor die Patentstrategen der „Motorola Mobility Inc.“ gegen „Apple Sales Int.“ in Sachen UMTS vor das Landgericht Mannheim zogen oder die „Nichia Corporation“ Patentverletzungsklage gegen die Hornbach Baumarkt AG in Sachen LED oder die „Align Technology Inc.“, den Hersteller und Vertreiber von Invisalign, die „Ortho Caps GmbH" vor dem Landgericht Düsseldorf verklagte, klagten in Deutschland bereits internationale Pharmakonzerne, Medizintechnikunternehmen, Maschinenbauer oder Logistikunternehmen.

Sie alle versprechen sich vor den deutschen Gerichten Recht zu bekommen, da gerade den deutschen Gerichten in Patentsache der Ruf vorauseilt auf einem fachlich hohen Niveau über ihre Ansprüche zu urteilen.

Gründe für den Gerichtsstandort Deutschland in Patentsachen

Rechtsanwalt Karsten Kietzmann, Fachanwalt für IT-Recht, erläutert die Gründe: „In Deutschland haben Kläger von Patentverletzungsansprüchen einen zeitlichen Vorsprung. Nach dem deutschen „Trennungsprinzip“ kann in Deutschland wegen der Verletzung eines Patentes geklagt werden, ohne dass zuvor geprüft werden muss, ob das bereits erteilte Patent zu Recht erteilt worden ist oder nicht. Genau diese Fragestellung verzögert in anderen Ländern Patentklagen erheblich. In Deutschland wird die Frage der rechtmäßigen Erteilung eines Patentes jedoch gesondert im Rahmen von sogenannten Patentnichtigkeitsklagen vor dem dafür zuständigen Bundespatentgericht in München entschieden. Solange ein Patent in die Patentrolle eingetragen ist, prüft das davon gesondert für Patentverletzungen zuständige Gericht nicht die Rechtmäßigkeit der Eintragung des Patentes.“

„Daneben spielt mit Sicherheit auch eine ganz praktische Frage eine Rolle“ ergänzt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse, der gemeinsam mit Rechtsanwalt Karsten Kietzmann die in Patentverletzungsklagen tätige Kanzlei ilex Rechtsanwälte gegründet hat. „Ein erfolgreich und zügig in Deutschland erstrittenes Urteil muss anschließend ggf. auch erfolgreich vollstreckt werden. Dabei spielt der zumindest in Europa starke Wirtschaftsstandort Deutschland den international aufgestellten Unternehmen zu. Ein vergleichsweise wichtiger Markt schmerzt nämlich besonders den dort tätigen Patentverletzern“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Schulte am Hülse.

Fachanwalt Karsten Kietzmann fügt hinzu, dass die Attraktivität des deutschen Gerichtsstandortes für Patentverletzungsklagen auch mit den vergleichsweise niedrigen Verfahrenskosten zusammenhänge: „Wenn ein Patentgerichtsverfahren hier 100.000 Euro koste, muss man andernorts häufig das Vielfache zahlen.“ Dabei sei auch zu bedenken, dass es in Deutschland für Patentstreitigkeiten spezialisiert arbeitende Gerichte gibt. Bei diesen Gerichten gibt es spezielle Abteilungen für Patentsachen, die ausschließlich Patentsachen bearbeiten. Dadurch werden oftmals langwierige Gutachten vermieden. „Faktisch klagen Profis in erster Instanz ausschließlich vor den Landgerichten Düsseldorf, Mannheim, München oder Hamburg“, teilt der spezialisiert im Bereich des Informationstechnologierechtes tätige Potsdamer Fachanwalt Karsten Kietzmann mit und ergänzt: „Soll es einmal wirklich schnell gehen, würde ich in Mannheim, München oder Hamburg klagen. Hier sind Urteile derzeit etwas zügiger zu erwirken, als beispielsweise vor dem Landgericht Düsseldorf. Da die Anzahl der pro Jahr zu bearbeitenden Rechtsstreitigkeiten beim Landgericht Düsseldorf besonders groß sind, ziehen sich die Verfahren hier etwas in die Länge.“ Möglicherweise ist genau dies der Grund, weshalb das Unternehmen Motorola Mobility Inc. sein Urteil im Patentverletzungsprozess gegen die Apple Sales International vor dem Landgericht Mannheim eingeholt hat (LG Mannheim, Urt. v. 09.12.2011 – 7 O 122/11).

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

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Telefax +49 331 97937520

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