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Die Forderung aus dem Grabe oder: Die DSK Leasing GmbH & Co. KG kommt auch nach der Liquidierung nicht zur Ruhe

Kapitalanleger der DSK Leasing GmbH & Co. KG erhielten in den vergangenen Wochen Post durch eine Anwaltskanzlei, die angeblich die persönlich haftende Gesellschafterin und Liquidatorin des Fonds vertritt. Die Kanzlei Dr. May, Hofmann + Kollegen fordert im Schreiben die Anleger zur angeblichen Rückzahlung erheblicher Beträge auf. Gleichzeitig gibt man sich generös und verzichtet auf 50 % der Forderung, wenn anstandslos bis zum 08. Mai 2017 gezahlt wird. ilex Rechtsanwälte raten hier zur Vorsicht. Anleger sollten sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts beraten lassen, bevor Zahlungen geleistet werden.

Worum ging es bei der DSK Leasing GmbH & Co. KG?

Bei der DSK Leasing GmbH & Co. KG handelte es sich um einen Kapitalanlagefonds, bei dem sich die Anleger am wirtschaftlichen Erfolg, sowie Misserfolg eines Unternehmens beteiligten. Dabei beteiligten sich die Anleger nicht direkt an Firmen, etwa durch Aktien oder andere Wertpapiere, sondern erwarben eine Gesellschaftsbeteiligung an einem Beteiligungsunternehmen, eben der DSK Leasing GmbH & Co. KG. Geworben hatte man bei der DSK Leasing GmbH & Co. KG damit, dass man mit der Autobank AG eine spezialisierte Bank für das Fahrzeugleasinggeschäft gründen und betreiben wollte. Im Rahmen der Werbung fielen dabei Sätze, wie „Wenn der Ertragsturbo schnurrt.“ Angeblich sollte das Leasing durch Banken ein besonders ertragreiches Geschäft sein und den Anlegern eine hohe Rendite bringen. Ein Luftschloss, wie der Absturz der Kurswerte der Autobank AG auf Centwerte zeigte.

 

Warum sind solche Kapitalanlagen risikoträchtig?

Besonders problematisch bei DSK Leasing GmbH & Co. KG ist das sogenannte Totalverlustrisiko. Dies bedeutet, dass die Fondsgesellschaft ihren Anlegern keinerlei Absicherung der investierten Gelder bieten kann und es schlimmstenfalls zu einem vollständigen Verlust des eingezahlten Geldes und weiteren Nachschusspflichten der Anleger kommen kann. Dadurch begeben sich die Anleger in aller Regel in ein nicht kalkulierbares Haftungsrisiko, da der Erfolg oder Misserfolg der Entwicklung des DSK Leasing GmbH & Co. KG Fonds, maßgeblich in der Hand des Managements des Fonds liegt. Dieses Management hatte bei der Auswahl der Beteiligung keine besonders glückliche Hand. Besonders gefahrenträchtig ist dabei das Risiko für den Anleger, dass bei andauernder Verlustschreibung der Fondsgesellschaft Nachschusspflichten der Gesellschafter entstehen können. Das heißt nichts anderes, als dass der Fonds nicht nur die erhoffte Rendite nicht erbringt, sondern der Anleger verpflichtet ist, weiteres Kapital nachzuschießen. Damit können sich derartige Unternehmensbeteiligungen schnell nervenaufreibenden Ausmaßen auswachsen.

 

Kapitalverlust von Anlegergeldern

Dieser Extremfall ist hier eingetreten. Nicht nur, dass die Anleger ihre kompletten Anlagebeträge mittlerweile vollständig abschreiben mussten nachdem die Fondsgesellschaft aufgelöst wurde. Nunmehr fordert die persönlich haftende Gesellschafterin, DSK Leasing GmbH, noch erhebliche Beträge von den ehemaligen Anlegern zurück.
Angeblich hätten die Anleger erhebliche Beträge aus der Beteiligung erhalten, welche nicht über Gewinne der Fondsgesellschaft gedeckt waren. Damit seien die Ausschüttungen unberechtigt gewesen und die Anleger müssten diese Gelder der Gesellschafterin erstatten.

Pikant ist dabei jedoch, dass die Anleger diese Beträge gar nicht erhalten haben, sondern ein Großteil der Gelder die Umrechnung von Aktien der Autobank ist. Jener Autobank also deren Kurswerte sich im Centbereich abspielen. Mit anderen Worten:

Hier versucht man Kasse zu machen mit Anlegern, die ohnehin schon erhebliche Beträge durch die Beteiligung bei der DSK Leasing GmbH & Co. KG verloren haben.

 

Inhalt des Schreibens?

Der Inhalt des Schreibens ist ebenfalls sehr bemerkenswert. Die Anleger erhalten nämlich keine Post direkt von DSK Leasing GmbH, sondern von deren – angeblichen – Anwälten, der Kanzlei Dr. May, Hofmann + Kollegen aus Karlsruhe. Dem jeweiligen Schreiben liegt jedoch keinerlei Vollmacht, oder ein anderer Nachweis bei, aus dem ersichtlich ist, dass die Anwälte überhaupt im Auftrag der DSK Leasing GmbH handeln.

Auch die Forderung selbst gibt dem Leser große Rätsel auf. So machen die Anwälte zunächst eine extrem große Forderung auf, um im nächsten Satz den eigentlichen Forderungsbetrag direkt wieder erheblich zu verringern. Im Folgenden geben sich die Anwälte generös und bieten den Anlegern einen weiteren Forderungsverzicht in Höhe von 50 %, wenn bis zu einem bestimmten Datum gezahlt wird.

Auffällig ist auch, dass ilex Rechtsanwälte ein Schreiben der DSK Leasing GmbH & Co. KG vorliegt, in welchem diese mitteilt, dass eben jene DSK Leasing GmbH keinerlei Forderungen mehr gegen die Anleger geltend machen wird.
Dies legt zwei Alternativen nahe: Entweder das Schreiben stammt tatsächlich von der DSK Leasing GmbH und man ist sich selbst relativ sicher, dass „an der Forderung nicht viel dran ist“. Oder es handelt sich um einen klassischen „Bauernfang“, indem den Anlegern eingeredet wird es bestünden erhebliche Forderungen gegen sie, und nur die Zahlung eines geringen Betrags innerhalb der Frist befreit sie von der viel höheren Zahlungsverpflichtung in der Zukunft.

Zu letzterem würde das Schreiben der Anwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen passen, welches die Anleger teilweise zeitgleich erreichte. In diesem Schreiben bietet die Kanzlei Dr. Greger & Collegen den betroffenen Anlegern direkte Hilfe mit der Forderungsabwehr an. Ob die beiden Schreiben in einem direkten Zusammenhang stehen, die beiden Kanzleien sogar „gemeinsame Sache machen“, vermögen ilex Rechtsanwälte nicht zu sagen. Aus unserer Sicht ist aber der enge zeitliche Zusammenhang zwischen der Forderung der Kanzlei Dr. May, Hofmann + Kollegen mit der Forderung und des Werberundschreibens an betroffene Anleger durch die Kanzlei Dr. Greger & Collegen sehr auffällig.

 

Was können betroffene Anleger tun?

Kapitalanleger der DSK Leasing GmbH & Co. KG sollten ihre individuellen Möglichkeiten durch eine im Bereich der Kapitalanlagen spezialisiert tätige Fachanwaltskanzlei prüfen lassen, um weitere Schäden zu vermeiden. ilex Rechtsanwälte bündelt die Interessen von geschädigten Anlegern des Fonds.

 

Erfahrene Rechtsanwälte für Beratung im Bereich der DSK Leasing GmbH & Co. KG finden Sie bei ilex Rechtsanwälte.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
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