Einstweilige Verfügung erwirkt: Unzulässige Äußerungen eines Mitbewerbers konnten gestoppt werden
Unser im Wettbewerbsrecht tätiges Büro konnte vor dem Landgericht Berlin für eine unternehmerisch tätige Mandantin erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen einen Mitbewerber erwirken, nachdem sich dieser mit unwahren und rufschädigenden Äußerungen hervorgetan hatte. Per einstweiliger Verfügung untersagte das Landgericht Berlin dem Prozessgegner bei Meidung einer Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro insgesamt sieben Behauptungen über den Mitbewerber zukünftig zu äußern (Beschluss vom 17.10.2007 – 97 O 266/07). Kann dieses Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden, kann gegen den Geschäftsführer bei erneutem Verstoß auch ersatzweise eine Ordnungshaft festgesetzt werden.
Die Prozessführung auf Antragstellerseite übernahm Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse (Wettbewerbsrecht). Dr. Schulte am Hülse erklärt: „Unwahre und rufschädigende Äußerungen durch Mitbewerber erfordern eine zügige Aufklärung des Sachverhaltes und eine schnelle Prüfung der Rechtsfragen, da ein Marktverwirrungsschaden droht. Wir freuen uns für unsere Mandantin, dass auch das Gericht die Notwendigkeit einer zügigen Entscheidung mitgetragen und ohne mündliche Verhandlung und nur durch den Vorsitzenden alleine in kurzer Zeit entschieden hat. Wettbewerbswidrige Äußerungen in einem Massenkommunikationsmittel wie dem Internet können in einer Branche, die vergleichsweise überschaubar ist, in kürzester Zeit einen enormen Schaden verursachen.“