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Endgültiger Zahlungsstopp bei der Gewako Energie & Innovation GmbH? Anleger ratlos

Was ist über die Gewako Energie & Innovation GmbH bekannt ?

Die Gewako Energie & Innovation GmbH wird beim Amtsgericht Amberg unter der Handelsregisternummer HRB 5440 geführt. Sie wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 25. April 2012 mit Sitz in der Frühlingstr. 25 in Luhe-Wildenau gegründet und am 03. Mai 2012 in das Handelsregister eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 28. März 2014, im Handelsregister bekannt gemacht am 04. April 2014, wurde der Sitz der Gesellschaft verlegt und als neue Geschäftsanschrift wurde  Kroau 2, 92723 Gleiritsch bestimmt. Geschäftsführerin der Gesellschaft ist seit Anbeginn Frau Jenny Wittmann, geborene Rühlicke. Im Handelsregister eingetragener Gegenstand des Unternehmens ist seit Anbeginn der Betrieb und die Errichtung von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energie, die Erzeugung und der Vertrieb von nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere Energiepflanzen sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Gewako Energie & Innovation GmbH telefonisch nicht erreichbar und Zinszahlungsstopp

Einer der Anleger der Gewako Energie & Innovation GmbH als deren Nachrangdarlehensgeber hat dieser Gesellschaft eine fünfstellige Summe anvertraut. ]Nachdem er zunächst monatlich die vertragsgemäßen Zinsrenditen erhielt bis letztmalig Oktober 2016, gingen keiner solcher Zahlungen mehr auf seinem Konto ein. Dieser Anleger wurde offenbar auf seine Nachfrage hin zunächst im Oktober 2016 telefonisch vertröstet und im Dezember 2016 beim letzten Telefonat wurde ihm telefonisch mitgeteilt , dass es auf Seiten der Gewako Energie & Innovation GmbH einen Computerfehler gebe und daher alle Daten weg seien. Die Wiedererlangung der verloren gegangen Daten wäre sehr zeitaufwendig und der Anleger sollte sich bis Mitte/Ende Januar 2017 gedulden, bis das System wieder liefe und die verlorenen Daten aufgespielt seien. Weitere telefonische Kontaktaufnahmeversuche liefen ins Leere. Ilex Rechtsanwälte hat an mehreren Tagen im Januar 2018 erfolglos versucht, die Gewako Energie & Innovation GmbH telefonisch zu erreichen.

Zum Geschäftsmodell, der Werbeinhalte und der Beteiligungsart der Anleger

Die Anleger beteiligten sich im Wege von partiarischen Darlehen an der Gewako Energie & Innovation GmbH. Vermittelt worden sind die Beteiligungen offenbar vorwiegend über freie Vermittler. Gegenstand dieser Beteiligungen war die vorgebliche Investition in grüne, erneuerbare Energie. Es wurde die Beteiligung mittels einer in Grün gehaltenen Informationsbroschüre beworben. Aus dieser Informationsbroschüre ergibt sich, dass die „Zukunftspflanze“ namens Miscanthus (Chinaschilf) erzeugt und vertrieben werden sollte. Es handele sich dabei um einen Pflanzenrohstoff mit sehr hoher Effizienz mit dem gleichen Brennwert wie Holz. Es gebe zudem vielfältige ökologische (z.B. weder Düngung noch Pestizide seien notwendig) und ökonomische Vorteile (z.B. sei lediglich eine einmalige Pflanzung und dafür aber keine jährliche Aussaat notwendig bei 20jährigem Wachstum). Zudem wurde den Anlegern suggeriert, es gebe eine langfristige Sicherheit durch die Möglichkeit der Herstellung des eigenen Treibstoffs wegen der Gefahr steigender Marktpreise (z.B. Gas).

Die Nachrangdarlehnsgeber konnten sich nicht nur eine persönliche Laufzeit von 5, 10, 15 oder 20 Jahren auswählen, sondern auch wie der Gewinn ausgeschüttet werden soll, entweder jährlich, monatlich oder ob der Gewinn gar nicht ausgeschüttet und dafür dem Kapital jährlich dazugerechnet und mit Zinseszinseffekt weiterverzinst werden (thesauriert) soll.

Es wurde den Anlegern nicht nur ein Beitrag für eine saubere Zukunft für die heutige und nachfolgenden Generation(en) in Aussicht gestellt, sondern auch zweistellige Renditen mit einem Jahresgewinn von mindestens 12%.

Was ist ein partiarisches Darlehen?

Es wurden sog. partiarische Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt jeweils geschlossen. Es handelte sich dabei nicht um „gewöhnliche“ Darlehen. Nach dem Stand der seinerzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen stellt ein partiarisches Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt weder die Vereinbarung eines Einlagengeschäfts dar, noch eine Vermögensanlage im Sinne, des Gesetzes über Vermögensanlagen. Daraus folgt, dass partiarische Darlehen formal weniger kompliziert vereinbart und über Dritte akquiriert werden konnten als beispielsweise Fondsanteile. Zudem beestand insbesondere auch keine Prospektpflicht. Durch eine Rangrücktrittsvereinbarung für seine Forderung verzichtet der Gläubiger zudem vorläufig auf die Erfüllung seiner Forderung, um andere (potentielle) Gläubiger besser zu stellen oder eine Überschuldung eines Unternehmens im Sinne der Insolvenzordnung zu verhindern. Es darf bezweifelt werden, dass die Privatanleger im Wissen um diese Folgen die Verträge zur Geldanlage mit der Gewako Energie & Innovation GmbH geschlossen haben.

Welche Möglichkeiten haben die betroffenen Kapitalanleger?

Zur entsprechenden Rückerlangung kommt das Bestehen eines Schadensersatzanspruches der geschädigten Investoren in Betracht. Zur Prüfung von Schadensersatz gegenüber der Gesellschaft und Dritten müssen die jeweils übergebenen Vertragsunterlagen ausgewertet werden. Insofern ist zu prüfen, ob dem Anleger Schadensersatzansprüche zustehen.

Ilex Rechtsanwälte hat inzwischen eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Interessen der potentiell geschädigten Darlehensgeber bündelt und die weitere Informationsrecherche und die weitere Informationsbeschaffung zielführend leiten möchte. Die Erstberatung erfolgt kostenlos. Den Geschädigten ist zu raten, sich anwaltlich vertreten zu lassen, um die Chance auf eine Rückgewinnung ihrer investierten Beträge zu erhalten.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

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Internet: ilex-bankrecht.de

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