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Filesharing: Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Baek

Der Kanzlei ilex liegt eine Abmahnung der Hitmix Music Agentur vom 25.01.2010 zur Prüfung vor, die durch die Rechtsanwaltskanzlei Baek vertreten wird. Die Rechtsanwälte Baek fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 08.02.2010. Die Kanzlei Baek fügt Ihrem Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungs- und Vergleichsannahmeerklärung bei.

Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden. Mit der Unterschrift unter den Vergleich verpflichtet sich der Abgemahnte u. a., die hierin bestimmten Kosten an die Gegenseite zu zahlen.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, die Urheberrechte der Hit Music Agentur verletzt zu haben. Die Rechtsanwälte Baek führen an, dass außergerichtliche Kosten in Höhe von 1.009,40 Euro aufgelaufen seien. Diese Berechnung basiert auf einem Streitwert von 15.000,00 Euro. Um ein kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden, bieten die abmahnenden Rechtsanwälte Baek an, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 500,00 Euro zu zahlen.

Es lohnt sich, die weiteren Schritte nach Erhalt der Abmahnung gemeinsam mit einem Rechtsanwalt strategisch auszurichten. Hier wäre zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine Verletzung fremder Verwertungsrechte geltend gemacht werden kann. Dann kann es u. U. vorteilhaft sein, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Die von Baek Law vorgefertigte Unterlassungserklärung ist sehr weitreichend formuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.

Dringend empfehlen wir, die Sache nicht einfach wegzulegen und „auszusitzen“, da die Gefahr eines teuren Rechtsstreits droht.

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zu Verfügung.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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