Geschäftsmodell in der Kritik: Euroweb Internet GmbH unterliegt überwiegend vor den Landgerichten Halle und Meinigen
Mit dem Slogan „Der professionelle Webauftritt für Mittelständler“ wirbt die in Düsseldorf ansässige Firma Euroweb Internet GmbH. In ihrem Firmenvideo werden die Leistungen des Unternehmens damit umworben, dass aus einer „persönlichen Beratung vor Ort ein individueller Auftrag“ entstünde. Ferner seien „für einen Auftritt nach Maß excellente Texte gefragt“, bei der die „Online Redaktion die richtigen Worte“ findet und „Video-Journalisten Spezialisten für Bewegbilder“ seien. Gleichzeitig lassen sich im Internet auch kritische Beiträge finden. So berichtet die Sylter Zeitung bereits am 22. Mai 2012 von einem Prozess des Websiten-Erstellers Euroweb Internet GmbH gegen einen Rendsburger Imbissbetreiber, der bis zum Oberlandesgericht Schleswig geführt wurde. Demzufolge soll der Unternehmer vor Gericht erklärt haben, man habe ihm angegeben, der Internetauftritt würde einmalig 150 Euro plus Umsatzsteuer kosten. Über die Anschluss- und Folgekosten, insbesondere monatliche Zahlungen, sei gar nicht gesprochen worden. Der mit der Euroweb Internet GmbH geschlossene Internet-System-Vertrag soll jedoch eine Laufzeit von vier Jahren und Kosten inklusive Zinsen von fast 9.000 Euro aufgeworfen haben. Allerdings hatte die Klage des Internet-Dienstleisters keinen Erfolg. Nachdem bereits das Landgericht Kiel die Forderungsklage abwies, erteilte auch das Oberlandesgericht Schleswig einen Hinweis, wonach die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe. Von diesen und weiteren Gerichtsverfahren berichtet ilex Rechtsanwälte.
Übersicht:
- Wie vertreibt die Euroweb Internet GmbH ihre Leistungen?
- Werden Kunden durch Kaltaquise angesprochen?
- Wie haben Gerichte entschieden?
- Welche Kosten kann die Euroweb geltend machen?
Wie vertreibt die Euroweb Internet GmbH ihre Leistungen?
Anders als viele kleinere Websitenprogrammierer, arbeitet die Euroweb Internet GmbH mit einem recht ausgefeilten Vertriebssystem. Hinweise hierauf ergeben sich etwa aus dem im Bundesanzeiger abrufbaren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Dort heißt es: “Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergibt sich überwiegend aus deutlich höheren Provisionen an die Vertriebsorganisation in Folge der gestiegenen Kunden- und Vertragsanzahl (1.018.000 EUR).
Werden Kunden durch Kaltaquise angesprochen?
Berichten im Internet zufolge spricht der Vertrieb der Euroweb Internet GmbH ihre Kunden auch per „Kaltaquise“ an. In Werbegesprächen soll potentiellen Kunden mitgeteilt worden sein, sie seien als „Referenzkunden“ ausgewählt bzw. Es soll eine „neue Software“ getestet werden. Eine Reihe von Beiträgen im Internet bemängeln zudem eine Divergenz bezüglich der mündlichen Aussagen des Vertriebes zu den anfallenden Kosten des Vertrages im Vergleich zu den Angaben, die tatsächlich im Vertrag stehen.
Wie haben Gerichte entschieden?
In einem Verfahren vor dem Landgericht Halle hatte die Euroweb Internet GmbH im Januar 2013 Klage erhoben, die schließlich durch Versäumnisurteil abgewiesen wurde (Az. 5 O 173/12). Die dortige Klägerin wollte von dem beklagten Unternehmen einen Betrag von knapp 6.000 EUR aus dem „Internet-System-Vertrag“ einklagen.
Welche Kosten kann die Euroweb geltend machen, wenn direkt nach der Unterzeichnung des Vertrages wieder gekündigt wird?
Während jedoch in dem Versäumnisurteil die Klage lediglich abgewiesen wurde, weil die Klägerin nicht zum Gerichtstermin erschien, entdeckt man eine rechtliche Auseinandersetzung zu der Frage von offenen Kosten aus einem „Internet-System-Vertrag“ etwa in dem Urteil des Landgerichtes Meiningen vom 21.03.2012 (Az. 2 O 744/11). In diesem Verfahren wollte sich ein Unternehmer von dem recht teuren „Internet-System-Vertrag“ lösen. Nach dem Urteil des Landgerichtes Meiningen ist der geschlossene Vertrag nach Werkvertragsrecht zu beurteilen und jederzeit kündbar.
Da die Euroweb Internet GmbH in diesem Fall – teilweise auch ohne Gegenleistung – von dem Betroffenen die vollständige Vertragssumme inkl. Gewinn verlangte, kam es auf die Frage an, welche Kosten geschuldet sind, wenn ein Vertrag unmittelbar nach seiner Unterzeichnung wieder gekündigt wird. Die Euroweb Internet GmbH argumentierte dabei, man habe sich durch die vorzeitige Kündigung keine Aufwendungen erspart, die von der Forderungsberechnung abzuziehen wären. Dies konnte der Beklagte Unternehmer jedoch mit Hilfe seines Anwaltes wiederlegen, indem er sehr geschickt die Bilanzen der Gesellschaft vorlegte und interpretierte. Der klagenden Euroweb Internet GmbH blieb im Ergebnis nur der pauschale Restanspruch auf Zahlung von 5% der Vertragssumme und die Belastung mit 95% der Verfahrenskosten des geführten Gerichtsverfahrens.