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GFE Nürnberg: von Sanierungskonzepten, der Inanspruchnahme des Freistaates Bayern und Excell-Listen

Der Geschäftsleitung des „GFE Unternehmensverbundes“ wird von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorgeworfen, die von den Käufern entrichteten Kaufpreise zum Betrieb von „Blockheizkraftwerken“ (genauer: von Stromaggregaten) für andere Zwecke verwendet und nicht vorgehabt zu haben, die Stromaggregate tatsächlich zu betreiben. Dazu wurden funktionsfähige Deutz-Motoren aus China herangeschafft, eine „Entwicklungsabteilung“ installiert und insgesamt eine echte Firma mit realen Mitarbeitern und nur einer Handvoll „Aggregaten“ auf dem Betriebsgelände abgebildet. Im Zusammenhang mit diesem GFE Komplex existieren eine Vielzahl von Rechtsfragen, die bei den betroffenen Käufern jeweils Beratungsbedarf entstehen lassen. Nicht alles was derzeit als Lösungskonzept vorgeschlagen wird, erscheint tragfähig.

Überblick:

Über „Sanierungskonzepte“

Geschädigte Käufer bei der GFE - Unternehmensgruppe berichten ilex Rechtsanwälte von einem „Sanierungskonzept“ oder „Genossenschaftsmodell“, welches ihnen in Aussicht gestellt wurde und hatten hierzu Fragen. Zur Beantwortung der Frage, ob ein Sanierungskonzept tragfähig ist oder nicht, wird man bedenken müssen, dass seit dem 01.03.2011 über das Vermögen der GFE – Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Überschlägig lässt sich ausrechnen, dass die insolvente Firma vor der Insolvenzeröffnung einen zweistelligen Millionenwert an Kaufpreisgeldern eingesammelt haben muss. Von diesen Geldern ist nur noch ein geringer Bruchteil auf den Geschäftskonten vorhanden, die allerdings der Beschlagnahme der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth unterliegen. Vor diesem Hintergrund ist ein „Sanierungskonzept“ mit Fragen behaftet. Um es ganz klar zu sagen: ilex Rechtsanwälte kennt gegenwärtig kein tragfähiges Sanierungskonzept. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Raab, teilte unter dem 29. Juli 2011 vielmehr mit, dass er in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss das Verwertungsunternehmen CARUS Deutschland GmbH mit der Verwertung der vorhandenen Vermögensgegenstände beauftragt habe. Wer darüber hinaus ein Sanierungskonzept als Lösung umwirbt, sollte sich fragen, ob er damit nicht Erwartungen weckt, die er nicht erfüllen kann?

Zu den aufgetauchten Aggregaten und Excell-Listen

Eine völlig andere Frage besteht darin, ob es einzelnen Käufern ausnahmsweise gelingt, ihr „Stromaggregat“ aus dem Insolvenzbestand zu identifizieren und somit aus der Insolvenzmasse als Eigentum auszusondern. Nach heutigen Erkenntnissen von ilex Rechtsanwälte sind nur eine kleine Zahl von Stromaggregaten bislang überhaupt gefunden worden. Die Gruppe, die insofern als Eigentümer überhaupt in Betracht kommt, dürfte ein Bruchteil gegenüber der Gruppe sein, die kein Stromaggregat hat. Nach Informationen des Insolvenzverwalters sind die derzeit kursierenden Excel-Listen aufgrund widersprüchlicher bzw. falscher Angaben gerade nicht für eine gesicherte Eigentumszuordnung geeignet. Allerdings scheint es derzeit so zu sein, dass zumindest für einen Teil der tatsächlich ausgelieferten Motoren/ Generatoren eine Zuordnung zu einem bestimmten Vertragsverhältnis möglich erscheint. Soweit Käufern das Eigentum an bestimmten Aggregaten zugeordnet werden können, hat der Insolvenzverwalter angekündigt, die Käufer benachrichtigen zu wollen.

Über die Amtshaftung des Freistaates Bayern

Seit Monaten kursieren im Internet Gerüchte, wonach das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Nürnberg unberechtigt sei. Eine Person hat per Mail dazu aufgefordert, den Freistaat Bayern für den erlittenen Schaden per Mahnbescheid in Anspruch zu nehmen. Von diesem Konzept rät ilex Rechtsanwälte dringend ab. Die strafrechtliche Aufarbeitung des GFE Geschäftsmodells hat begonnen. Über Schuld oder Unschuld der Beschuldigten entscheiden zu gegebener Zeit alleine die dazu berufenen Strafgerichte. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens Einblick in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft zu nehmen. Die Lektüre kann den Betroffenen helfen, sich über die tatsächliche Sachlage klar zu werden und verhindert falsche Entscheidungen.

Wozu rät ilex?

ilex Rechtsanwälte empfiehlt folgende Ratschläge zu beherzigen:

1. Die strafrechtliche Aufarbeitung des GFE Geschäftsmodelles hat begonnen und wird voranschreiten.

2. Ein guter und kritischer Anleger/ Käufer wird jede derzeit angebotene Meinung zu dem GFE Komplex kritisch hinterfragen. Vieles wird erzählt. Darunter ist viel Halbwissen.

3. Uns war und ist derzeit kein einziges tragfähiges Sanierungskonzept bekannt.

4. Kein Käufer und Anleger hat die Zeit und das Geld seine Zeit mit unnützen Dingen zu verschwenden. Wer an der Gläubigerversammlung teilgenommen hat, wurde grandios enttäuscht. Das sagenumwobene Sanierungskonzept blieb aus. Nach einem solchen Desaster bleibt nur ein Schuss übrig und der sollte sitzen. Es kommt darauf an, sich auf die Fragen zu konzentrieren, wie man mit dem geringstmöglichen Schaden herauskommt.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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