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GFE Nürnberg: Was geschädigten Investoren hilft und was nicht

In der Presse und im Internet überschlagen sich die Meldungen zu der GFE mbH aus Nürnberg bzw. der GFE AG aus Hertau (Schweiz), die ihren zahlreichen Käufern versprach mit Rapsöl betriebene Blockheizkraftwerke (genauer: Stromaggregate) in Containerbauweise zu verkaufen und mit Hilfe von Pachtverträgen betreiben zu wollen. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg sieht einen Anfangsverdacht für ein Betrugsmodell, acht Mitglieder aus der Geschäftsleitung befinden sich in Untersuchungshaft. Einige Angebote, die sich an die geschädigten Investoren richten, versprechen eine schnelle Lösung. Trotzdem wird sich der gut beratene Anleger sehr genau überlegen, wie nun zu verfahren ist.

Bei der Lektüre diverser Presseartikel kann man sehr gut beobachten, wie interessierte Kreise derzeit um die öffentliche Meinungshoheit kämpfen. Die markige Aussage, „diese Depesche richtet sich an alle, denen die Wahrheit etwas bedeutet“, steht auf der ersten Seite eines größeren Konvolutes, der nach Angaben einer Nürnberger Lokalzeitung der Presse in Sachen „GFE“ zugespielt worden sein soll.

Zu den interessierten Kreisen gehören auch Rechtsanwaltskanzleien, die derzeit geschädigten Kapitalanlagern Ihre Dienste andienen und dazu teilweise bereits kostenpflichtige Google-Adword-Anzeigen geschaltet haben. Der Nutzer des Suchportals Google findet, wenn er das Suchwort „GFE“ oder „Blockheizkraftwerk“ in die Suchmaschine eingegeben hat, bereits auf der ersten Trefferseite die an vorderster Stelle platzierten Werbeanzeigen, die auf Internetseiten der per „Google-Adword-werbenden“ Rechtsanwaltskanzleien verweisen (die sog. „Landing-Page“). Auf diese Weise werden Kapitalanleger kanalisiert und sollen neue Aufträge in die Anwaltskanzleien gespült werden. Das ist an sich nichts verwerfliches, denn auch wir Rechtsanwälte sind Unternehmer, die zu Recht um die Dienste ihrer Kunden werben.

Trotzdem ist das Bild einer zielführenden Vorgehensweise für den einzelnen Kapitalanleger, der nicht über die notwendigen Informationen verfügt und seinen Wissenstand nur aus der Lektüre von Zeitungsmeldungen und aus dem Internet speist, derzeit eher unüberschaubar und keineswegs klar.

Eine Nürnberger Zeitung berichtet davon, dass ein Beschuldigter angeblich bereits gestanden haben will und beruft sich dabei auf die Information eines Rechtsanwaltes, der laut Zeitungsmeldung mehrere hundert Investoren vertritt. Dieser bestreitet vehement diese Information weitergereicht zu haben und hat dazu bereits erfolgreich einen Gegendarstellungsanspruch durchgesetzt.

Zum Teil geht es bei den Rechtsfragen der Anleger aber auch um regelrechte Detailfragen steuerrechtlicher Art. Beispielsweise haben Finanzämter derzeit die Auszahlung der Umsatzsteuererstattung im Wege des Vorsteuerabzuges den Investoren gegenüber gestoppt.

Über das Vermögen der GFE – Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH aus Nürnberg wurde per 30.12.2010 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und am 01.03.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet, während zugleich übersehen wird, dass die GFE Unternehmensgruppe aus zahlreichen weiteren Gesellschaften besteht.
Die Rolle eines TÜV-Gutachten, welches an anderer Stelle auch einmal als DEKRA Gutachten bezeichnet wird, wird dann ebenso heftig gestritten, wie zu der Frage, ob die Blockheizkraftwerke nun die angepriesenen Wirkungsgrade gehabt hätten oder nicht.

„Wenn man nichts genaues weiß, ist der Schnellschuss meistens die schlechteste Lösung“, rät die Potsdamer Sozietät ilex Rechtsanwälte, die eine Reihe von Käufern vertritt.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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