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Google wird von US-Behörden in Datenschutzfragen geprüft

Gerade erst kündigten die europäischen Datenschutzbehörden, unter Federführung der französischen Datenschutzaufsicht an, die neuen Google Datenschutzbestimmungen prüfen zu wollen (ilex berichtete), da veröffentlicht das Wall Street Journal, dass Google auch von den US-Behörden überprüft wird. ilex zeigt die Hintergründe auf und weist auf die Konsequenzen für diejenigen Unternehmen hin, die mit Hilfe von Google-Diensten Werbung machen.



Gliederung


1. Die Hintergründe

Bereits am 02. Februar 2012 haben die europäischen Datenschutzbehörden haben ihre französischen Kollegen, die Commission nationale de l’informatique et des libertés (kurz: CNIL) gebeten, bei der Überprüfung der neuen Google-Datenschutzbestimmungen eine Führungsrolle zu übernehmen. Eine aktuelle CNIL-Pressemitteilung ließ dabei erste Hinweise auf die französische Herangehensweise zu. Die dort zu erwartende Gangart wird durchaus streng sein. Hierbei ging es v.a. um die neuen Google-Datenschutzbestimmung.

Nun meldet die Online-Ausgabe des Wallstreet Journal, dass die US-Behörden Google unter die Lupe nehmen wollen. Hintergrund ist diesmal ein durchaus geschickter Trick, mit dem Google-Dienste die Datenschutz-Einstellungen von Safari (ein bekannter Browser) unterlaufen hat. Safari, der bekannte Apple-Browser, lässt im Gegensatz zu anderen Browsern im Rahmen der Standardeinstellung keine Cookies von Dritten (z.B. Werbefirmen) zu. Google soll Safari vorgegauckelt haben, der Nutzer selbst sei wegen der Cookies auf den Google-Dienst zugekommen. Dieser Trick ist nun Gegenstand von Untersuchungen einiger US-Behörden.

2. Konsequenzen für Google-Dienste nutzende Unternehmen

Nur sehr langsam, aber stetig wird die Luft für Google, aber auch andere US-Unternehmen dünner. Damit ist nicht gesagt, dass Google tatsächlich datenschutzrechtliche Normen verletzt hat; dies hängt einerseits vom Ausgang der Ermittlungen und andererseits von den jeweils anwendbaren Datenschutznormen ab. Doch eines steht fest: Die US-Behörden beginnen Schritt für Schritt, US-Unternehmen auf ihre Privatsphärepolitik hin zu überprüfen. Damit wird der Rückzugsort USA weniger sicher.

Für deutsche oder anderen europäische Unternehmen bedeutet dies zweierlei: Erstens – Die europäischen Ermittlungen werden sich nur anfangs gegen Google, aber im weiteren Verlauf gegen die Unternehmen selbst richten. Dies zeigt die Debatte um Facebook-Fanpages, die gerade in Schleswig Holstein geführt wird. Zweitens – Ergeben die US-Ermittlungen, dass Google gegen US-Recht verstoßen hat, so wird Google seine Dienste modifizieren, was bei deutschen oder anderen europäischen Unternehmen Änderungsbedarf zwangsläufig erfordert.

3. Fazit

Mithin sind Unternehmen, die ihr Marketing auf Google-Dienste aufbauen (und das sind nicht wenige!) gut beraten, wenn sie die Änderungen antezipieren und schon jetzt bei ihren Produkten und Marketingstrategien mit berücksichtigen. Denn der Umstellungsbedarf ist kostenintensiver als eine Vorabberatung. Dieses Konzept nennt man Privacy by design!

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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