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Ilex Rechtsanwälte erwirkt 15.000,00 € Vergleichszahlung betreffend Beteiligung an der NORDCAPITAL Schiffsportfolio 5 GmbH & Co. KG

Die Mandantschaft wollte keineswegs ein hochriskantes Finanzprodukt erwerben. Vielmehr wollte sie in Anbetracht der nur noch marginal erzielbaren Zinsen auf Tagesgeld, Sparbuch und konservativen festverzinslichen Anlagen eine geeignete Anlageform empfohlen erhalten, bei welcher mit geringstmöglichem Risiko zumindest ein geringfügig höherer Zinssatz als bei vorgenannten Anlageformen zu erwarten stand. Die Mandantschaft suchte hier insbesondere auf Grund ihrer Unerfahrenheit im Bereich solcher Anlagen nach einem seriösen und kompetenten Berater und erwartete einen solchen in Gestalt der Anlageberater der Hausbank.

 

Nachdem es im Juli 2009 und September 2009 noch zu Ausschüttungen kam, hat die Mandantschaft von der Nordcapital Schiffsportfolio 5 GmbH & Co. KG danach keine Auszahlungen mehr erhalten. Vielmehr wurde in den Folgejahren zwar von der finanziellen Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Gesellschaft gesprochen, aber eine Gewinnausschüttung immer wieder vertagt. Seit etwa Juli 2013 wurde von dem Risiko eines Kapitalverlustes gesprochen und im November 2014 wurden die Anteilsinhaber zu einer Finanzspritze für die Gesellschaft aufgefordert. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde unserer Mandantschaft bewusst, dass diese keineswegs eine sichere Anlage gezeichnet hat, sondern eine hochriskante unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko.

Was wirft Ilex Rechtsanwälte den Anlageberatern u.a. vor ?

 

Es erfolgte weder eine anleger- noch objektgerechte Beratung, musste Ilex Rechtsanwälte feststellen, als die Mandantschaft den Ablauf des Beratungsgespräches schilderte. Auf die individuellen Kundenbedürfnisse und – kenntnisse wurde überhaupt nicht eingegangen. Unsere Mandantschaft war – und ist bis heute – im Bereich von hochriskanten Kapitalanlagen und Unternehmensbeteiligungen unbewandert und hätte daher einer detaillierten Beratung und Risikoaufklärung bedurft. Stattdessen hat der Bankmitarbeiter ihr gar versichert, es würde sich bei der Beteiligung an einem Schiffsfonds um eine sichere Geldanlage handeln und unsere Mandantschaft wurde nicht darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Fonds um eine gebundene Anlage handelt, bei der ein Ausscheiden eines Gesellschafters vor dem 31. Dezember 2018 grundsätzlich nicht vorgesehen ist.

Pflichtwidrig unterlassen wurde zudem die Aufklärung über die Struktur und das Investitionsverhalten des Fonds. Dabei hätte schon ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass die Fonds-Gesellschaft zur Finanzierung der Anteilskäufe bei Schiffsgesellschaften ein Darlehen aufnimmt, welches über die Laufzeit zurück gezahlt werden muss, unserer Mandantschaft klar gemacht, was für ein riskantes Finanzkonstrukt sie dort unterzeichnen soll. Außerdem wurde nicht klar gemacht, dass dieser Gesellschaft die Insolvenz drohen kann und in einem solchen Falle die Anleger haften würden und bereits erhaltene Renditen/Ausschüttungen gegebenenfalls zurückgezahlt werden müssen. Solche Informationen wären essentiell gewesen, um unserer Mandantschaft zu verdeutlichen, auf was diese sich bei Zeichnung der Kapitalanlage einlässt.

 Vor allem wurde aber im Beratungsgespräch verschwiegen, wie instabil der Markt für den Frachttransport mit Schiffen ist und dass eine Veräußerung – wenn überhaupt - nur auf dem unregulierten Zweitmarkt mit üblicher Weise ganz erheblichen Wertverlusten möglich ist. Es wurde wohlweislich unterschlagen, dass auch der Markt der Schiffstransporte den Schwankungen der Weltwirtschaft unterliegt. Anfang 2009 steckte die Weltwirtschaft bereits in einer schweren Finanzkrise, welche zum Zeichnungszeitpunkt bereits deutlich zum Vorschein kam. Dennoch wurde im Rahmen des Beratungsgespräches noch von einem sicheren Markt mit großen Gewinnaussichten gesprochen.

Wie reagierte die Bank auf die Vorwürfe?

 

Die Bank wies die Vorwürfe erwartungsgemäß zurück, bot aber an, einen Vergleichsbetrag zu zahlen, um einen aufwendigen Rechtsstreit zu vermeiden und angesichts der langjährigen Geschäftsbeziehung. Nachdem Ilex Rechtsanwälte telefonisch nachgefasst hatte, erhöhte die Bank das Vergleichsangebot nicht unerheblich auf 15.000,00 €. Die Mandantschaft nahm nach ausführlicher Besprechung dieses Angebot unter Zurückstellung von Bedenken an.

Es hat sich einmal mehr als lohnend herausgestellt, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen , sondern sich beharrlich für die Rechte der eigenen Mandantschaft einzusetzen, meint Ilex Rechtsanwälte.

Anleger  des Nordcapital Schiffsportfolio 4, 5 und 6 sollten darauf achten, dass die zehnjährige kenntnisunabhängige Verjährung taggenau berechnet wird und mit dem Abschluss der Kapitalanlage beginnt. Anleger, die die Beteiligungen 2008 und 2009 gezeichnet haben, sollten sich beraten lassen, inwieweit die Durchsetzung der eigenen Ansprüche noch in Betracht kommt.

Das Erstberatungsgespräch bei Ilex Rechtsanwälte ist kostenlos. Sie erreichen uns unter 0331979375-0 sowie 0308058533-0

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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