ilex Rechtsanwälte erwirkt vollständige Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens betreffend Lease Trend AG
Welcher Sachverhalt liegt zu Grunde ?
Im Jahre 2001 ist unsere Mandantschaft der Lease Trend AG als atypisch stille Gesellschafterin beigetreten zu einer Beteiligungssumme von 18.000,00 DM. Unsere Mandantschaft hat regelmäßig ihre bestimmungsgemäßen Ratenzahlungen eingehalten und nach der von unserer Mandantschaft erklärten rechtswirksamen ordentlichen Kündigung dieser atypisch stillen Beteiligung endete diese Beteiligung zum Ablauf des 31. Dezember 2016. Gemäß der Kündigungs- und Auszahlungsmodalitäten in den §§ 15 und 16 ist ein etwaiges Abfindungsguthaben (hier mehr als 6.000,00 €) ein Jahr nach dem Wirkungszeitpunkt der Kündigung, vorliegend somit per 31. Dezember 2017 zur Zahlung fällig gewesen.
Obwohl unsere Mandantschaft die Lease Trend AG bereits mehrfach dazu aufgefordert hat, ihr das zustehende Abfindungsguthaben auf Ihr Girokonto nunmehr auszukehren, hatte die Lease Trend AG unsere Mandantschaft stets mit fadenscheinigen Ausreden vertröstet, obwohl die Lease Trend AG bereits mit Schreiben aus Dezember 2017 angekündigt hatte, dass Abfindungsguthaben jeweils in Teilbeträgen in den nächsten Quartalen 2018 vorzunehmen.
Nachvollziehbarer Weise war es der Mandantin – nachdem nichts passiert ist - nicht weiter zuzumuten weiter zuzuwarten.
Ilex Rechtsanwälte wies den Herrn Fischer als Vorstand der Lease Trend Aktiengesellschaft darauf hin, dass er dafür Sorge tragen müsse, dass alle Gesellschafter gleich behandelt werden und nicht wesensgleiche Sachverhalte ungleich behandelt werden.
Gemäß einer unserer Mandantschaft übermittelten vorherigen telefonischen Auskunft jedoch, hat die Lease Trend AG zunächst Gesellschafter ausgezahlt, die angeblich schwer erkrankt sind, da diese vorzuziehen seien.
Ilex Rechtsanwälte wies hierzu auf Folgendes hin: Sollte dem so sein –was angezweifelt werden darf- , mag dies moralisch ehrenhaft sein, jedoch kann dies gesellschaftsrechtlich keinerlei Bestand haben und dass unsere Mandantschaft zumindest einen Anspruch auf Mitteilung hat, wann voraussichtlich zu welchen Teilbeträgen oder hinsichtlich welcher Quote das Abfindungsguthaben an unsere Mandnatschaft und an die anderen Gesellschafter ausgekehrt wird.
Ilex Rechtsanwälte wies hierzu zudem auf Folgendes hin: die Lease Trend AG darf ihre Anleger schlechterdings nicht mit pauschalen Hinweisen auf Liquiditätsprobleme auf unbestimmte Zeit vertrösten, zumal die Lease Trend AG bei der Unterbreitung des Auszahlungsplans die angeblichen Liquiditätsprobleme nicht hinreichend substantiiert hatte.
Es wurde der Lease Trend AG seitens ilex Rechtsanwälte eine Frist zur Auszahlung des berechneten Abfindungsguthabens gesetzt und zugleich mitgeteilt, dass für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes die Lease Trend AG mit der gerichtlichen Durchsetzung der unserer Mandantschaft zustehenden Auskehrungsansprüche rechnen müsse.
Dass sich die Lease Trend AG mit der Auszahlung des unserer Mandantschaft zustehenden Abfindungsguthabens im Verzug befand, wurde die Lease Trend AG aufgefordert, auch die Kosten unserer Beauftragung zu leisten.
Wie ging der Fall aus ?
Die Lease Trend AG kam innerhalb der gesetzten Frist allen Forderungen nach.