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MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG und Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG weisen auf nicht mehr bestehendes Treuhandverhältnis hin

Inhalt des Schreibens

Es wird zunächst in diesem Anschreiben dargelegt, dass eine Vielzahl von Gesellschaftern bereits von der Möglichkeit des Abschlusses eines neuen Treuhandvertrages mit der neu installierten Treuhandkommanditisten Gebrauch machten. Die neu installierte Treuhandkommanditistin bei der MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG (zuvor: SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG) ist die Asservare GmbH und bei der Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG (zuvor: SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG) wiederum ist es die Concordias Treuhand GmbH.

Es wird in diesem Schreiben zudem darauf hingewiesen, dass bereits vor Monaten den Gesellschaftern die Möglichkeit gegeben wurde, ein Treuhandverhältnis mit der neuen Treuhandkommanditistin abzuschließen, bei dem zugleich das damalige noch bestehende Treuhandverhältnis mit der (alten) Treuhandgesellschaft, der Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH, aufgelöst worden wäre und dass inzwischen mit Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 25.04.2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH eröffnet worden ist.

Ferner wird dargelegt, dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der bisher von der Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH für den Gesellschafter treuhänderisch gehaltene Kommanditanteil an der Fondsgesellschaft (MD München-Dornach Fonds GmbH bzw. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG an den Gesellschafter rückabgetreten und das bisherige Treuhandverhältnis mit der Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH beendet wurde.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Gesellschafter, wenn er den neuen Treuhandvertrag nicht abgeschlossen hat, aktuell den Kommanditanteil an der Fondsgesellschaft als Direktkommanditist hält, ohne im Handelsregister als solcher eingetragen zu sein, was wiederum bedeutet, dass sich das Haftungsrisiko gegenüber Dritten erhöht habe.

Zudem wurde eine dringende Empfehlung ausgesprochen dahingehend, den Kommanditanteil entweder durch die neue Treuhandkommanditisten Asservare GmbH bzw. Concordias Treuhand GmbH halten oder sich als Direktkommanditist im Handelsregister eintragen zu lassen.

Was beinhaltet das Empfehlungskonzept der ilex Rechtsanwälte ?

Verständlicher Weise fragen sich nun viele verunsicherte Anleger, wie sie sich nun am besten verhalten mögen. Ilex Rechtsanwälte hat bereits ein Empfehlungskonzept ausgearbeitet, nach Auswertung der voraussichtlichen Auswirkungen, der drei möglichen Handlungsalternativen

a) neues Treuhandverhältnis eingehen,

b) sich als Direktkommanditist ins Handelsregister eintragen zu lassen

c) Direktkommanditistenstatus ohne HR-Eintragung beizubehalten

In diesem Empfehlungskonzept ist nicht nur die rechtliche (vorwiegend haftungsrelevante), sondern auch die wirtschaftliche Tragweite für die eine oder andere Vorgehensweise berücksichtigt.

In dieser gesellschaftsrechtlichen Spezialmaterie ist es ratsam, sich fachkundigen rechtsanwaltlichen Beistandes zu bedienen.

 

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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