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Möglichkeiten der Unternehmensförderung in Potsdam: Interview mit dem Förderrechtsexperten Heinz Peukert

Unternehmen in Potsdam können sich unter bestimmten Voraussetzungen die Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung ihrer Betriebsstätten mit bis zu 50% bezuschussen lassen. Darüber berichtete u. a. die Märkische Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 28.02.2012. ilex Rechtsanwälte sprach hierüber mit dem Potsdamer Förderrechtsexperten Heinz Peukert zu den Details der aktuellen Förderprogramme.





ilex: Herr Rechtsanwalt Peukert, Sie waren im Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg tätig und dort Projektteamleiter. Was gibt es im Jahre 2012 neues im Bereich der Unternehmensförderung in Potsdam.

Heinz Peukert: In Potsdam existiert aktuell ein vom Land Brandenburg und der Stadt Potsdam gemeinsam aufgelegtes Unternehmensförderprogramm unter der Bezeichnung „KMU-Förderung im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung“. KMU steht dabei für „kleinere und mittlere Unternehmen“.


ilex: An welche Unternehmen richtet sich die Fördermöglichkeit?

Heinz Peukert: Das Angebot richtet sich insbesondere an Einzelhändler und an die Gastronomen in der Innenstadt von Potsdam und in einem Stadtteilzentrum von Babelsberg. Das Fördergebiet ist dabei bis auf die Straße und die Hausnummer genau abgegrenzt. Befindet sich der Unternehmenssitz des zu fördernden Unternehmens außerhalb des Fördergebietes, ist der Förderantrag für dieses Förderprogramm sinnlos. Trotzdem sollte man prüfen lassen, ob es nicht andere Fördermöglichkeiten gibt bzw. Handwerksbetriebe in der Ausnahme berücksichtigt werden können.


ilex: Kann man bei Ihnen erfahren, ob ein Unternehmen seinen Sitz im Fördergebiet unterhält?

Heinz Peukert: Ja, die entsprechenden Karten von der Einkaufsinnenstadt und vom Stadtteilzentrum Babelsberg liegen mir natürlich vor.


ilex: Was wird im Rahmen dieses Förderprogrammes gefördert?

Heinz Peukert: Gefördert werden Investitionsmaßnahmen Existenzgründung, aber auch Unternehmenserweiterungen und Modernisierungen bereits bestehender Unternehmen. Praktisch sind das etwa Inneneinrichtungen und technische Geräte des Klein- und Einzelhandels, der Gastronomie und von Handwerksbetrieben. Der geförderte Anteil liegt optimistisch bei 35% und kann auf bis zu 50% aufgestockt werden, wenn durch die beabsichtigte Investition Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen werden.


ilex: Spielen in diesem Zusammenhang auch Fördermittel für die energetische Sanierung von Gebäuden eine Rolle?

Heinz Peukert: Das Förderrecht ist ein komplexes Gebilde. Neben dem konkreten Förderprogramm „KMU-Förderung im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung“ gibt es weitere Förderprogramme. Das von Ihnen angesprochene Thema betrifft die Förderung nach der Richtlinie Energetische Sanierung. Es gibt also nicht nur ein Förderprogramm, sondern mehrere. Ein Teil davon läuft über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die jeweiligen Programme haben jeweils unterschiedliche Kriterien und Voraussetzungen für die Förderfähigkeit. Ihnen die jeweiligen Details zu schildern würde zu weit führen. Beratung in diesem Bereich setzt voraus, dass der Berater alle Fördermöglichkeiten kennt. Wenn Sue die Investitionen in die Gebäudesubstanz ansprechen, so sollte der gute Berater aber auch über den Tellerrand des Förderrechtes hinausschauen. Unternehmen und Privatpersonen, die in Gebäude investieren, können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen von steuerlichen Vergünstigungen Geld sparen; etwa bei der Investition in denkmalgeschützte Gebäude. Zu denken ist dabei u. a. an den Antrag auf teilweisen Grundsteuererlass aufgrund von Ertragsminderungen oder der Grundsteuererlass bei Kulturdenkmälern oder die besseren Abschreibemöglichkeiten bei denkmalgeschützten Gebäuden u.s.w.


ilex: Herzlichen Dank für das Gespräch

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

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