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Nord-Ostsee-Kanal: Auch der Bundesverkehrsminister gibt Versäumnisse bei der Sanierung zu - Wird eine Haftung des Bundes dadurch wahrscheinlicher?

Potsdam, 21. März 2013 Es scheint zwischen allen Beteiligten Einigkeit darüber zu bestehen, dass der Bund durch eigene Versäumnisse die aktuelle Situation des Nord-Ostsee-Kanals herbeigeführt hat. Nun attestiert auch der Bundesverkehrsminister Ramsauer - den Vorgängerregierungen -, dass "Jahrzehnte lang zu wenig in die Instandhaltung und die Zukunftsfähigkeit investiert worden ist". Er räumt damit Planungsfehler des Bundes ein. Damit gesteht das zuständige Ministerium faktisch ein, dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Inanspruchnahme der Bundesrepublik Deutschland bestehen, wenn man durch die Kanalsperrung Schäden erlitten hat. ilex hat bereits zur Gesamtlage und zu ersten Hinweisen auf Versäumnisse des Bundes berichtet. Die Rechtslage spitzt sich zu.

Gliederung


1. Was bislang geschah ...

Der Nord-Ostsee-Kanal ist High-Tech; aus einer längst vergangenen Zeit. Doch allein das Alter des Kanals ist - hierüber besteht wohl Einigkeit - keine Entschuldigung für den Zustand, der die zuständigen Behörden Anfang März 2013 dazu zwang, den Kanal kurzfristig zu sperren. ilex berichtete bereits darüber, dass dem verantwortlichen Bund die Sanierungsproblematik seit langer Zeit schon bekannt ist. Und selbst jetzt, wo die Probleme offenkundig werden, werden Vorwürfe laut, dass die Arbeiten alles andere als ordnungsgemäß geplant und durchgeführt werden. Vielmehr ist von Flickwerk und Aktionismus die Rede.

Nach einer ersten Grobeinschätzung von ilex, besteht vielleicht die Möglichkeit, dass die betroffenen Unternehmer und Unternehmen die Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nehmen können. Das setzt aber voraus, das die der Sperrung zugrundeliegenden Bauarbeiten nach Art und Dauer über das hinausgehen, was bei ordnungsgemäßer Planung und Durchführung der Arbeiten mit möglichen und zumutbaren Mitteln sachlicher und persönlicher Art notwendig ist. Angesichts der obigen Erkenntnisse liegen solche Ansprüche nicht völlig fern.

2. Was bedeuten die Äußerungen des Verkehrsministeriums für die geschädigten Unternehmen?

Diese Kritik muss den aktuellen Bundesverkehrsminister, Peter Ramsauer, schwer getroffen haben. Laut einem Beitrag Online-Ausgabe der Kieler Nachrichten am 15. März 2013, ließ sich Peter Ramsauer dazu hinreißen, die von der Rechtsprechung geforderten Zugeständnisse unumwunden einzugestehen. Wörtlich soll er gesagt haben: „Wenn Jahrzehnte lang zu wenig in die Instandhaltung und die Zukunftsfähigkeit investiert worden ist, kann das nicht innerhalb weniger Wochen und Monate nachgeholt werden.“

Damit gibt der Bundesverkehrsminister deutlichen Anlass für die Vermutung, dass die Voraussetzung für eine Haftung des Bundes gegeben sind. Denn wenn man bedenkt, dass bereits bekannt ist, dass bereits für die Sanierung zur Verfügung gestellte Mittel wieder abgezogen wurden und dass die aktuelle Sanierungsplanung nicht wirklich zielführend ist, bekommt die Äußerung des Ministers, es habe in der Vergangenheit Versäumnisse gegeben, eine große Bedeutung.

3. Fazit

Im Ergebnis scheint es so zu sein, dass sich alle darüber einig sind, dass Versäumnisse des Bundes für die Situation im Nord-Ostsee-Kanal verantwortlich sind. Es besteht lediglich Streit darüber, welche Regierung mehr verantwortlich ist. Damit dürfte die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Bundes leicht gestiegen sein.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
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