Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG und MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG verschicken auf Anforderung Muster der Handelsregistervollmacht zur Unterschriftsbeglaubigung beim eigenen Notar
Was ergibt sich aus dem Anschreiben?
Aus dem Anschreiben ergibt sich, dass sich diejenigen Gesellschafter, welche nicht über die neue Treuhandkommanditisten (Concordias Treuhand GmbH betreffend die Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG und Asservare GmbH in Bezug auf die MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG) stellvertretend im Handelsregister als Kommanditist eingetragen sind, mit dem beigefügten Muster an einen Notar ihrer Wahl wenden können zur Unterschriftsbeglaubigung der vorformulierten Handelsregistervollmacht. Danach könne der Gesellschafter der Fondsgesellschaft die notariell unterschriftsbeglaubigte Handelsregistervollmacht per Post zukommen lassen. Gemäß des Inhalts des Gesellschaftsvertrages würden bei einer Direktbeteiligung 10 % des Kapitalanteils (Pflichtanlage) im Handelsregister als Haftsumme eingetragen werden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung im Handelsregister kostenpflichtig sei und dass die Kostenrechnung dem Gesellschafter per Post zugesandt wird.
Was ist der Muster- Handelsregistervollmacht inhaltlich zu entnehmen?
Aus dem entworfenen Muster ergibt sich, dass der Gesellschafter der Fondsgesellschaft die Vollmacht erteilt, den Beitritt als Kommanditist in die Fondsgesellschaft zum Handelsregister anzumelden und im Handelsregister gegenüber im Namen des Gesellschafters alle Erklärungen abzugeben hinsichtlich seines Beitritts und seines möglichen späteren Ausscheidens bzw. des Beitritts und möglichen späteren Ausscheidens anderer Gesellschafter aus der Gesellschaft, einschließlich der Erhöhung oder Herabsetzung von Einlagen, der Sonderrechtsnachfolge und in allen sonstigen Angelegenheiten der Kommanditgesellschaft, wie etwa Änderungen der Firma, des Sitzes, der Geschäftsanschrift, der Vertretungsmacht und weiteren eintragungsbedürftigen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen der Gesellschaft sowie die Liquidation und Löschung der Gesellschaft und dass der Bevollmächtigte eine Erhöhung seiner Hafteinlage nicht anmelden könne und dass die Vollmacht unwiderruflich und über den Tod des Gesellschafters hinaus wirksam ist, jedoch mit dem Ausscheiden aus der Gesellschaft erlischt.
Damit einhergehende Fragestellungen
Es fragen sich nun viele verunsicherte Anleger, wie sie sich nun am besten verhalten mögen. Die häufigsten Fragen derzeit an uns sind die Folgenden:
- -Soll ich mit diesem Entwurf zum Notar gehen?
- -Wie hoch wären die Kosten dafür?
- - Muss ich jetzt noch über die bereits getätigten Einzahlungen hinaus weitere 10 % des gesamten Kapitalanteils einzahlen?
- -Oder soll ich alternativ doch den neuen Treuhandvertrag unterschreiben?
- -Gibt es vielleicht eine andere Gelegenheit, einvernehmlich aus der Beteiligung entlassen zu werden, ohne sich in das Handelsregister als Direktkommanditist eintragen zu lassen und ohne den neuen Treuhandvertrag zu unterschreiben?
- - Ist es ratsam zu kündigen und für den Fall der Zurückweisung die Wirksamkeit der Kündigung vom zuständigen Gericht bestätigen zu lassen und welche Auswirkungen hat dies auf die etwaige Haftung mit dem gesamten Vermögen?
- - Wenn ich mich weder als Direktkommanditist in das Handelsregister eintragen lassen noch den neuen angebotenen Treuhandvertrag unterschreibe, hafte ich dann mit meinem gesamten persönlichen Vermögen unbeschränkt und falls ja seit wann und für welche Verbindlichkeiten?
Für einen juristischen Laien sind die damit einhergehenden Fragen und deren jeweilige Konsequenzen nachvollziehbarer Weise viel zu undurchsichtig.
Es darf bezweifelt werden, dass ohne fachkundige anwaltliche Unterstützung in dieser speziellen Angelegenheit die individuell beste Entscheidung für den Gesellschafter getroffen werden kann unter Berücksichtigung der Vor-und Nachteile der einzelnen zur Auswahl stehenden Handlungsalternativen.