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Paukenschlag im V-Plus-Fonds-Prozess: Fondsanwalt bezeichnet V-Plus-Fonds als „abenteuerliches Risiko“

Ein Paukenschlag in Sachen V-Plus-Fonds (ilex Rechtsanwälte berichteten). Der Rechtsanwalt des Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG (4. V-Plus Fonds) bezeichnet die Investition beim Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG mit eigenen Worten mehrfach als „abenteuerliches Risiko“. Betroffene Anleger denen dies nicht bereits beim Abschluss des Vertrags offenbart wurde, sollten sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten umgehend beraten lassen.

 

Venture Capital Fonds?

Unter der plakativen Bezeichnung „Venture Capital“ stellt sich der Normalbürger meist nichts vor. ilex Rechtsanwälte raten jedoch zur Vorsicht bei solcherart Geldanlagen am sogenannten Grauen Kapitalmarkt. Sie sind nur für risikobereite Anleger geeignet, die auch den vollständigen Kapitalverlust ohne Probleme verschmerzen können. Für den Kleinanleger, möglicherweise sogar als Ratensparmodell, eignet sich diese Form der Geldanlage überhaupt nicht. Schon die Übersetzung des Namens, zeigt wo die Reise hingeht, da Venture Capital nichts anderes als Wagniskapital heißt. Hierbei handelt es meist um Anlagen die hochspekulativ bei verhältnismäßig jungen Unternehmungen, die mehr als das nötigte Startkapital nicht aufbringen konnten, investieren. Auch die V Plus Fonds (bzw. deren Eigenschreibweise V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG) bilden hierbei keine Ausnahme.

 

Was war geschehen?

Ein betroffener Anleger wandte sich an ilex Rechtsanwälte mit der Bitte um Beratung zu seiner Beteiligung an der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG. Im Gesprächsverlauf stellte sich heraus, dass sich der Mandant beim Abschluss des Beteiligungsvertrags massiven falschen Versprechungen ausgesetzt sah. So verkaufte man ihm die Beteiligung bei den V Plus Fonds (bzw. deren Eigenschreibweise V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG) als sichere Anlage, geeignet zur Altersvorsorge. Der Mandant solle sich doch aus seinen unrentablen Lebensversicherungsverträgen zurückziehen und lieber bei den V Plus Fonds (bzw. deren Eigenschreibweise V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG) beteiligen solle, die mit Slogans wie „Gib Geld einen Sinn!“ warben. Auf die beträchtlichen Risiken wies der Vermittler der Kapitalanlage dagegen nicht hin.

 

Keine Risikoaufklärung

Bei den V Plus Fonds (bzw. deren Eigenschreibweise V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG) gab und gibt es beträchtliche Risiken, über die der Investor im Vorfeld aufgeklärt werden muss, bevor er seine Anlageentscheidung trifft. Besonders risikoreich ist die bei den V Plus Fonds (bzw. deren Eigenschreibweise V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG) gewählte Variante des sogenannten blindpool Fonds. Dies bedeutet, dass die Fonds sammeln Anlegergelder ein, ohne dass diese wissen, wohin das Kapital eigentlich investiert werden soll. Dadurch begeben sich die Anleger in aller Regel in ein nicht kalkulierbares Haftungsrisiko, da der Erfolg oder Misserfolg der Entwicklung den V Plus Fonds (bzw. deren Eigenschreibweise V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), maßgeblich in der Hand des Managements der Fonds liegt. Dieses Management war in der Vergangenheit bereits für deutliche Kapitalvernichtungen der den V Plus Fonds (bzw. deren Eigenschreibweise V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG) verantwortlich. Besonders gefahrenträchtig ist dabei das Risiko für den Anleger, dass bei andauernder Verlustschreibung der Fondsgesellschaft Nachschusspflichten der Gesellschafter entstehen können. Das heißt nichts anderes, als dass der Fonds nicht nur die erhoffte Rendite nicht erbringt, sondern der Anleger verpflichtet ist, weiteres Kapital nachzuschießen. Dieses Problem trifft vor allem Ratensparer, die schlimmstenfalls dazu verpflichtet sind, die gesamten Restraten in einer Summe sofort zu zahlen. Nicht nur in Einzelfällen stehen diese Anleger dadurch vor dem wirtschaftlichen Ruin.

 

Wie reagierten ilex Rechtsanwälte?

Nach der sorgfältigen Sachverhaltsaufnahme stand fest, dass auch dieser Mandant fehlerhaft beraten wurde. Er entschied sich die Verursacher der fehlerhaften Beratung die den V Plus Fonds (bzw. deren Eigenschreibweise V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG) und ihre Gesellschafter in Haftung zu nehmen. Daraufhin verfassten ilex Rechtsanwälte mehrere umfangreiche anspruchsbegründende Schreiben und nahmen die Gesellschaften in Anspruch. Wie nicht anders zu erwarten war, wiesen alle Beteiligten jedwede Schuld von sich. Der Anleger habe gewusst worauf er sich einlasse, es sei umfassend über die Risiken beraten worden, im Übrigen handele es sich um einfache Vertragsreue, etc. Die übliche außergerichtliche Antwort einer Fondsgesellschaft die auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
Nachdem außergerichtlich keine Lösung absehbar war, reichten ilex Rechtsanwälte Klage ein. Die Klageerwiderung von zwei der vier Klagegegner offenbarte Erstaunliches.

 

Was macht die Klageerwiderung so besonders?

Üblicherweise reden sich solcherart Fondsgesellschaften damit heraus, dass die Anlage ja gar nicht so risikoreich sei und sich lediglich ein zwar vorhandenes, aber unwahrscheinliches Risiko verwirklicht habe. Über dieses habe man auch aufgeklärt. Hier offenbarte die Klageerwiderung jedoch eine neue Strategie, bei der sich der Anleger nur die Augen reiben konnte. Der Rechtsanwalt des Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG bezeichnete die Anlage wörtlich als „abenteuerliches Risikopotential der Geldanlage“. Der von ilex Rechtsanwälte betreute Mandant traute seinen Augen kaum. Auf einmal sollte die Anlage, die ihm vor dem Abschluss als sicher und zuverlässig präsentiert wurde, ein abenteuerliches Risiko beinhalten? Hier stellte er zurecht die Frage, weshalb die die V Plus Fonds (bzw. deren Eigenschreibweise V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG) dann dies nicht als Hinweis in den Beratungen mit aufnahmen. Mit der Bezeichnung der Geldanlage als „abenteuerliches Risiko“ hätte er sich bestens aufgeklärt gefühlt, da man anhand dieser Formulierung bereits sofort ersehen hätte können, dass die Anlage nicht zur Altersvorsorge geeignet ist. Ein Urteil steht noch aus.

 

Was können betroffene Anleger tun?

Kapitalanleger der V Plus Fonds (bzw. deren Eigenschreibweise V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG) sollten ihre individuellen Möglichkeiten durch eine im Bereich der Kapitalanlagen spezialisiert tätige Fachanwaltskanzlei prüfen lassen, um weitere Schäden zu vermeiden. Insbesondere Anleger mit ähnlichen Fällen, bei denen der Verkauf bzw. die Auflösung von Kapitallebensversicherungen oder Rentenfonds zugunsten der V Plus Fonds (bzw. deren Eigenschreibweise V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG) empfohlen wurde, haben gute Chancen sich Teile der Investition oder den Gesamtbetrag zurückfordern zu können.

 

ilex Rechtsanwälte bündelt die Interessen von geschädigten Anlegern der Fonds und prüft die Möglichkeit von Schadensersatz gegen andere Träger der Gesellschaft. Neben der Informationsbeschaffung gehören zu unserem Konzept die Aufklärung von etwaigen Vermögensverschiebungen und der Zugriff auf gesicherte Vermögenswerte, sowie die Haftungsvermeidung.

 

Derzeit sind bereits einige Urteile zugunsten von geschädigten Kapitalanleger erwirkt worden, bei denen die Träger der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG und der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG zu umfassendem Schadensersatz verurteilt wurden. Hier sollte eine seriöse Prüfung ansetzen, um alle rechtlichen Möglichkeiten des Anlegers auszuschöpfen.

 

Erfahrene Rechtsanwälte für Beratung im Bereich der V Plus Fonds (bzw. deren Eigenschreibweise V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG)  finden Sie bei ilex Rechtsanwälte.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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