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pillendienst.com: Staatsanwaltschaft Potsdam eröffnet für geschädigte Rückgewinnhilfeverfahren

Der Bereich sogenannter „Internet-Apotheken“ entpuppt sich als ein schnell wachsender Markt, seitdem ab dem Jahre 2004 der Online Versand auch in Deutschland möglich ist. Doch darunter mischen sich auch unseriöse Anbieter, wie das Pillendienst-Urteil des Landgerichtes Potsdam zeigt. Bereits im Januar 2014 berichtete die Zeitung DIE WELT von der Anklage der Staatsanwaltschaft Potsdam in Sachen „Pillenbande“, die diesbezüglich wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ermittelt und Anklage erhoben hatte. 2015 wurde das erstinstanzliche Strafurteil verkündet. Die Angeklagten hatten insgesamt mehr als 21 Millionen Euro Einkünfte erzielt, so ein Sprecher des Landgerichts Potsdam gegenüber der Presse und der Betrug wurde aus dem Potsdamer Raum heraus gesteuert. Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft erhebliche Vermögenswerte beschlagnahmen lassen und ein sogenanntes Rückgewinnungshilfeverfahren eröffnet. Dieses soll es den Geschädigten ermöglichen ihren Schaden wenigstens teilweise wieder zu erlösen. Geschädigte können mit Hilfe eines Anwaltes Ihres Vertrauens Einsichtnahme in die Strafakten nehmen (Aktenzeichen 430 Js 30907/09 Wi, 430 Js 57652/11 Wi).

Übersicht:

Was ist eine Versandapotheke?

Der Internethandel war in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern noch bis Ende 2003 gesetzlich untersagt. Mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes ist das geändert worden, so dass mittlerweile apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente deutschlandweit versendet werden dürfen. In Deutschland gelten dabei für alle Apotheken zunächst die gleichen rechtlichen Grundlagen. Die dem Kunden vertrauten niedergelassenen Apotheken werden dabei als „offizine” Apotheken bezeichnet. Für alle Apotheken greifen insbesondere das Arzneimittelgesetzes und das Apothekengesetz. Bei der Online-Apotheke handelt es sich um eine der möglichen Formen der Versandapotheke. Diese Tätigkeit der sogenannten Versandapotheken ist jedoch reguliert.

Wie sicher sind Versandapotheken?

Wer den Gang in die niedergelassene Apotheke scheut, sollte sich den Anbieter einer Versandapotheke genau betrachten. Unseriös wird es, wenn die anonyme Versendung von Arzneimitteln ohne Rezept versprochen wird. Oftmals mit fatalen Folgen für die Gesundheit. Denn nicht wenige der im Handel befindlichen Medikamente sind gefälscht. Gefälschte Medikamente jedoch können andere oder gar keine Wirkstoffe enthalten und unter Umständen gefährlich für den Anwender sein.

Worin steckt die Krux?

Durch die Möglichkeit der Anonymität des Internets ist es unseriösen Anbietern leichter möglich, Vorschriften durch Schlupflöcher zu umgehen und gefälschte Präparate im Bundesgebiet zu vertreiben. Dabei sind heutzutage die gefälschten Präparate, die allerdings keinen oder nur einen sehr geringen Wirkstoffanteil haben, für einen Laien optisch kaum von den Originalen zu unterscheiden. Der weltweite Handel mit gefälschten Präparaten hat so mittlerweile kriminelle Strukturen angenommen.

Wer ist besonders betroffen?

Insbesondere Medikamente für chronisch Erkrankte (z.B. Krebs- und Schmerzmittel), aber auch Schlaf- und Abnehmtabletten, sowie Mittel zum Muskelaufbau und zur Potenzsteigerung sind bei Fälschern sehr beliebt. Dabei nutzen die unseriösen Anbieter häufig die gesundheitliche Not und das Schamgefühl der Kunden zum Zwecke der Gewinnerzielung aus.

Wie stehen die Chancen und was ist den betroffenen Kunden zu raten?

ilex Rechtsanwälte sind deutschlandweit u. a. auf Rückgewinnhilfeverfahren spezialisiert. Rückgewinnungshilfe ist im Strafverfahren die Befugnis der Staatsanwaltschaft zur Sicherstellung von Vermögen, das sich rechtswidrig im Besitz eines Dritten befindet. Ziel eines Rückgewinnungshilfeverfahrens ist somit die Rückführung von Vermögenswerten an den ursprünglichen Eigentümer und Geschädigten. Für Geschädigte im oben genannten Ermittlungsverfahren stehen die Chancen auf eine Vermögensrückführung im Rahmen eines Rückgewinnungshilfe-Verfahrens gut, sofern bei dem betroffenen Unternehmen und/oder den dahinter stehenden Personen Vermögenswerte vorhanden sind. Dies lässt sich durch eine Einsichtnahme in die Ermittlungsakte herausfinden und ist die Voraussetzung einer effektiven Rückgewinnungshilfe.

Bei den beteiligten Firmen und Personen der hier erwähnten Internet-Apotheke hat die Staatsanwaltschaft Potsdam einen Betrag von bis zu 25 Mio. € arrestiert. Den Geschädigten ist zu raten, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, um die Chance auf eine Rückgewinnung ihrer investierten Beträge zu erhalten.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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