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Premium Safe Update: Staatsanwaltschaft München I verweigert Akteneinsicht für Geschädigte – ilex widerspricht

Bei der in Schieflage geratenen Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG mehren sich die Anzeichen, dass die Betreiben „nicht sauber arbeiteten“. Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt seit mittlerweile mehreren Jahren gegen diverse Hintermänner. Wie ilex Rechtsanwälte mittlerweile aus gut unterrichteten Quellen erfuhr, füllt die Ermittlungsakte mittlerweile mehrere Umzugskartons. Dennoch verweigert die Staatsanwaltschaft den Geschädigten Einblick in die Ermittlungsakte.

 

Überblick:

  • 1. Was passierte bei der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG?
  • 2. Was tat ilex Rechtsanwälte für die Anleger?
  • 3. Wie reagierte ilex?
  • 4. Was passierte nun?
  • 5. Was können die Beroffenen tun?

 

1. Was ist die Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG?

Im Jahr 2015 kam es zu Schwierigkeiten für die Kunden der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG. Zunächst wurden Auszahlungen verweigert mit Hinblick auf angebliche „technische Probleme“. Dann war über Monate hinweg niemand bei der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG zu erreichen. Weder Geschäftsführung noch Angestellte der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG reagierten auf Anfragen besorgter Kunden. Zuletzt verweigerte die Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG offen alle weiteren Auszahlungen.
Seit Ende 2016 ist niemand mehr bei der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG erreichbar. Weder Angestellte noch Geschäftsführer reagieren auf Anfragen. Nach mehreren übereinstimmenden Medienberichten hat sich der geschäftsführende Gesellschafter der Premium Safe Ltd. mittlerweile in Ausland abgesetzt. Dabei ist aber bisher noch nicht bekannt in welches Land, man vermutet entweder den Kongo oder Südosteuropa. Jedenfalls ist er nicht mehr erreichbar. Auch weitere Personen hüllen sich mittlerweile angesichts der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Schweigen.

 

2. Was taten ilex Rechtsanwälte für die Anleger?

Grundlage jeder sorgfältigen Mandatsbearbeitung ist die umfassende Sachverhaltsermittlung. Nur wer genaue Kenntnis der Sachlage hat, kann die richtigen rechtlichen Schritte einleiten. Um einen solchen möglichen Betrugsfall aufzuklären ist eine Einsicht in die bei der Staatsanwaltschaft geführte Ermittlungsakte, da diese nicht nur Informationen darüber enthält, ob ein Betrugsfall vorliegt, sondern auch darüber, wer den mutmaßlichen Betrug beging.
Das Bedürfnis der Akteneinsicht – auch und insbesondere für die Geschädigte – erkannte der Gesetzgeber ausdrücklich an und schuf hierfür ein eigenes ausdrücklich geregeltes Akteneinsicht für die Anwälte der Geschädigten. ilex Rechtsanwälte beantragte daher frühzeitig Akteneinsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte.

 

3. Reaktion der zuständigen Ermittlungsbehörden

Leider scheint die Staatsanwaltschaft ihr eigenes Prozessrecht nicht allzu gut zu beherrschen. Zuerst spielte man dort auf Zeit, indem man auf das Akteneinsichtsgesuch vorerst gar nicht reagierte. Als ilex Rechtsanwälte konsequent nachhakte lehnte die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht wegen „andauernder Ermittlungen“ ab. Dies ist aber kein gesetzlich zulässiger Ablehnungsgrund. ilex Rechtsanwälte blieb weiter dran.
Bereits im nächsten Schreiben kündigten die engagierten Rechtsanwälte bei ilex an, Dienstaufsichtsbeschwerde zu erheben, falls seitens der Staatsanwaltschaft keine ordnungsgemäße Reaktion auf die beantragte Akteneinsicht erfolgen sollte. Dem entzog sich die Staatsanwaltschaft mittels einer Rotation der Zuständigkeit. So gewann man weitere Zeit, den mutmaßlich Geschädigten ihr gesetzliches Recht auf Akteneinsicht vorzuenthalten.
Schließlich lehnte die Staatsanwaltschaft das Akteneinsichtsgesuch der von ilex vertretenen Anlegern unter fadenscheiniger Begründung ab. So spricht die Staatsanwaltschaft den mutmaßlich Geschädigten unter anderem das Interesse an einer Akteneinsicht ab. Das gesamte Ablehnungsschreiben erweckt beim Leser den Eindruck, als wären die mutmaßlich Geschädigten als Opfer nicht mehr als störendes Beiwerk der Ermittlungen.
Der Gipfel der Frechheit seitens der Staatsanwaltschaft ist jedoch, dass sie dem Insolvenzverwalter der Premium Safe Ltd. bereits Akteneinsicht gewährte. Der Insolvenzverwalter der Premium Safe Ltd. ist aber gar kein Teil der strafrechtlichen Ermittlungen, sondern nur mittelbar beteiligter Dritter. Zudem verfolgt der Insolvenzverwalter der Premium Safe Ltd. völlig gegenläufige Interessen zu den Anlegern vertritt. Insbesondere bei der Nachrangklausel in den meisten Anlegerverträgen benachteiligt ein überlegenes Wissen des Insolvenzverwalters die Geschädigten über alle Maßen.

 

4. Wie reagierte ilex?

Nachdem sich die Staatsanwaltschaft ganz offensichtlich rechtsbrüchig verhielt, befasste ilex nunmehr den zuständigen Ermittlungsrichter mit der Angelegenheit. Es gibt nämlich durchaus Rechtsmittel gegen eine solche abgelehnte Akteneinsicht. Nun muss der Richter entscheiden, ob den Anlegern die Akteneinsicht gewährt werden muss. Insbesondere fehlt es an einem Geheimhaltungsbedürfnis, wenn Nichtbeteiligte des Strafverfahrens bereits Akteneinsicht erhielten.
Ganz offensichtlich möchte die Staatsanwaltschaft einzelne Beteiligte und Nichtbeteiligte einseitig bevorteilen. Die Nöte der potenziell Geschädigten scheinen der Staatsanwaltschaft offenbar völlig egal zu sein.

 

5. Was können die Betroffenen tun?

Nach der Strafprozessordnung kann für den Geschädigten nur ein Anwalt Akteneinsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte nehmen. Der Anleger selbst hat kein eigenes Akteneinsichtsrecht. Daher benötigen Anleger, welche Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen wollen, zwingend einen Rechtsanwalt. Dieser Rechtsanwalt sollte auch mit solchen Akteneinsichten und den Rechtsmitteln gegen die Versagung der Akteneinsicht vertraut sein.
Betroffene Kapitalanleger der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG sollten ihre individuellen Möglichkeiten durch eine im Bereich des Kapitalanlagebetruges spezialisiert tätige Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen, um weiteren Schaden zu vermeiden. ilex Rechtsanwälte bündelt die Interessen von geschädigten Anlegern der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG und prüft die Möglichkeit von Schadensersatz gegen andere Träger der Gesellschaft. Neben der Informationsbeschaffung gehören zu unserem Konzept die Aufklärung von etwaigen Vermögensverschiebungen und der Zugriff auf gesicherte Vermögenswerte, sowie die Haftungsvermeidung.
Selbstverständlich gehört zu unserer umfassenden Betreuung unserer Mandanten auch die Beratung für den Insolvenzfall. Wir übernehmen auch gerne sämtliche Tätigkeiten die mit der Anlage bei der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG zusammenhängen, wie z.B. die Insolvenzforderungsanmeldung und etwaiger zu führender Gerichtsprozesse, wie Arreste oder Hauptsacheklagen. Für betroffene Anleger bei der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG steht und fällt die Inanspruchnahme der mutmaßlichen Betrüger mit der Akteneinsicht. Hier besitzt ilex Rechtsanwälte besondere Erfahrungen aufgrund einer Vielzahl von ähnlichen, bereits durchgeführten Prozessen.

 

Erfahrene Rechtsanwälte für Beratung im Bereich der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG finden Sie bei ilex Rechtsanwälte.


Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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