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privacy by design – by Telekom? Kalifornisches Unternehmen soll Smartphones sicherer machen!

Böse Zungen könnten meinen, dass die Deutsche Telekom nun den “Bock zum Gärtner” macht. Gerade erst hat die Kalifornische Generalstaatsanwältin Kamala D. Harris die größten App-Verantwortlichen dazu bewegt, das heimliche Abgreifen von personenbezogenen Daten zu unterlassen (ilex berichtete), da beauftragt die Deutsche Telekom ein Unternehmen aus Kalifornien – Lookout – damit, ihre Smartphones sicherer zu machen. Doch ist dieses Urteil wirklich gerechtfertigt? Nein, denn der proaktive und auch werbewirksame Umgang mit dem Thema Datenschutzrecht ist exakt derjenige Katalysator, den dieses Rechtsgebiet braucht, um wirklich bei den Menschen anzukommen. ilex erläutert die Hintergründe der Telekom-Entscheidung und erklärt an diesem Beispiel, was unter privacy by design zu verstehen.

Gliederung


1. Die Entscheidung der Telekom

Die Deutsche Telekom geht das Thema Sicherheit und Datenschutz bei Smartphones an. Hierbei soll das kalifornische Unternehmen Lookout helfen, mit dem die Telekom eine enge Partnerschaft eingeht. Die Bedeutung des Unternehmens Lookout ist schwierig zu messen; eigenen Angaben zu Folge verfügt das Softwareunternehmen über preisgekrönte Sicherheitsanwendungen. Dem Unternehmen geht es offenbar um einen aktiven Umgang mit Sicherheitsthemen. Wie viel dies möglicherweise für die Smartphone-Nutzer kostet, wird abzuwarten sein.

2. Was ist privacy by design?

Ob die Deutsche Telekom nun eine Lösung anbietet, die europäischen Datenschutzstandards genügt, wird die Zeit zeigen. Letzteres ist kein Misstrauen, sondern Ausdruck des Umstandes, dass das Datenschutzrecht fließt und sich ständig ändert; “schuld” daran sind zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe. Dennoch ist der Ansatz das Thema Datenschutz und Datensicherheit bei Smartphones anzugehen, sehr interessant. Bislang reagieren viele Anbieter nur; ein proaktiver Ansatz wird vielerorts vermisst.

Generell empfiehlt es sich – gern auch im Rahmen von Partnerschaften – das Thema Datenschutz offensiv anzugehen. Dieses Konzept nennt sich privacy by design. Das bedeutet, dass bereits bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen das Thema Datenschutz mitbedacht wird. Auf diese Weise ersparen sich die Hersteller hohe Umstellungskosten, wenn die Aufsichtsbehörden befinden, dass eine datenschutzkonforme Nutzung derzeit nicht möglich sei.

3. Fazit

Ob der Ansatz der Deutschen Telekom lobenswert ist, mag die Zeit zeigen und nicht dieser Beitrag. Die Idee, das Thema Datenschutz proaktiv anzugehen ist allemal ein Lob wert. Hierbei ist v.a. der Werbeeffekt sehr schön. Denn viele – gerade auch mittelständische – Unternehmen haben beim Thema Datenschutz das Gefühl, eigentlich nur Geld auszugeben, ohne Aussicht auf einen “Return on Investment”. Gerade aber der Werbeeffekt kann diese “Rendite” erzeugen. Denn das Datenschutzbewusstsein der Verbraucher steigt und in Zeiten vieler guter Produkte suchen die Verbraucher zunehmend nach Differenzierungskriterien. Das Thema Datenschutz kann also bei der Kaufentscheidung den entscheidenden Ausschlag geben. Unternehmen, die mit hohem Datenschutz werben können also auf besseren Zulauf hoffen.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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