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Prozesserfolg: Auskunftei zur Auskunft über Scoreberechnung verurteilt

Durch Urteil des Landgerichtes Berlin vom 01.11.2011 wurde die Schufa Holding AG dazu verurteilt einem Unternehmer anhand des über ihn bei der Schufa gespeicherten Datenbestandes die Art und Weise und die Details der Berechnung der Kreditausfallwahrscheinlichkeit bzw. des Scoring-Verfahrens offenzulegen (LG Berlin, Urt. v. 01.11.2011 – 6 O 479/10, abrufbar im Format PDF). Damit erwirkte ilex Rechtsanwälte eine Gerichtsentscheidung, die die Schufa zur teilweisen Offenlegung des bislang nach außen hin nicht offengelegten Scoring-Systems am konkreten Fall des Klägers verpflichtet. Diese Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist, stärkt die Rechte der Betroffenen, die von einem intransparenten Scoring-System betroffen sind.

Übersicht:

Wie funktioniert Scoring?

Als Scoring bezeichnet man die von Auskunfteien vorgenommene Bewertung der Kreditwürdigkeit und des Kreditausfallrisikos (to score = englisch = punkten, score = Auswertung/ Ergebnis). Grundsätzlich lassen sich dazu verschiedene Merkmale heranziehen, wie z.B. „Kunde seit“, Merkmale zum „bisherigen Vertragsverlauf“, „fällige und unbezahlte Forderungen“, „Vertragskündigungen“, „Beruf“, „Wohnort“, „Sicherheiten“, „Kreditanfragen“, „Bilanz einer Gesellschaft“, „Einkommen & Vermögen einer Privatperson“ etc. Die jeweils verwendeten oder nicht verwendeten Merkmale sind jedoch je nach Auskunftei sehr unterschiedlich. Die Schufa Holding AG teilte in dem Prozess mit, dass der Wohnort des Betroffenen oder sein Name, nicht in die Scoreberechnung einfließen würden.

Worüber wurde gestritten?

Der klagende Unternehmer wunderte sich darüber, dass er von einem potentiellen Vertragspartner eine Vertragsabsage mit der Begründung erhielt, der Scorewert bei der Schufa Holding AG sei zu schlecht. Eine Recherche ergab, dass der abgerufene Scorewert des Betroffenen tatsächlich sprichwörtlich im Keller war. Zunächst vermutete der Unternehmer einen unberechtigten Negativeintrag. Doch weit gefehlt. Im eingesehen Datenbestand der Schufa Holding AG gab es keinen einzigen Negativeintrag über den Unternehmer, so dass die Frage auftauchte, auf wessen Datenbasis die Schufa Holding AG eine derartige Schlechtbewertung vornahm? Da die außergerichtlichen Rück- und Nachfrage kein für den Unternehmer befriedigendes Ergebnis brachte, erhob der Unternehmer Auskunftsklage und wollte die Merkmale erfahren, aus denen sich sein Scorewert zusammensetzte. Zu Recht, wie das Landgericht Berlin nunmehr entschied (Entscheidung abrufbar im Format PDF).

Wie umfangreich ist die Schufa-Datenbank?

In der Datenbank der Schufa Holding AG werden rund 479 Millionen Datensätze zu 66,2 Millionen Menschen gespeichert. Aus den insbesondere von Banken, Kreditinstituten, Inkassogesellschaften, aber auch von anderen Vertragspartnern der Schufa Holding AG übermittelten Daten, errechnet die Schufa Holding AG nach einem derzeit in seinen Einzelheiten nicht näher bekannten Score-Verfahren die Kreditwürdigkeit des Betroffenen. Das Ergebnis wird meist als Prozentwert, aber auch als Buchstabenziffer ausgedrückt.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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