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Schufa-freie Kredite: ein Produkt, das die Welt nicht braucht?

Wer das Stichwort „Schufa-freie Kredite“ im Internet in eine beliebige Suchmaschine eingibt, wird erstaunt zur Kenntnis nehmen, welche große Trefferzahl er erhält. Um dieses Stichwort hat sich inzwischen ein eigenständiger Markt entwickelt und ein Teil der Kreditwirtschaft wirbt offensiv um diese Art der potentiellen Kreditkunden. Was hat es damit auf sich? Der Beitrag beleuchtet die Interessenlage und schildert Hintergründe.




Übersicht:

Was bedeutet „Schufa-freier Kredit“?

Die Schufa Holding AG ist ein privates Unternehmen, das von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird und Informationen zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen sammelt. Daneben gibt es eine Reihe weiterer sogenannter Auskunfteien, so dass der Name „Schufa“ im Sprachgebrauch häufig als Synonym auch für andere Datenbanken verwendet wird. Die personenbezogenen Daten werden von Banken oder Versandhandelsunternehmen in die Datenbank der Auskunftei eingetragen. Dort landen auch sog. Negativmerkmale. Darunter versteht man Informationen über ein tatsächliches oder vermeintliches vertragswidriges Verhalten eines Kunden (z.B. Nichtzahlung der Rechnung). Jedes Negativmerkmal belastet die Kreditwürdigkeit des Betroffenen, die anhand eines sog. Scorewertes berechnet wird. Möchte jemand einen Kreditvertrag abschließen und hat er einen zu niedrigen Scorewert, weil er in der Datenbank einer Auskunftei mit einem oder mehreren Negativmerkmalen erfasst ist, wird er keinen „normalen“ Kredit bekommen. „Schufa-freier“ Kredit bedeutet dann das explizite Angebot des Kreditgebers, die anhand der Schufa-Datenbank errechnete Kreditunwürdigkeit einfach auszublenden und trotzdem über einen Darlehensvertrag verhandeln zu wollen. Dies hat jedoch seinen Preis: die Kreditkonditionen bei „Schufa-freien“ Kreditangeboten sind meist schlechter als bei „normalen“ Kreditangeboten.

Die Datenbanken von Auskunfteien enthalten Fehler?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt der anerkennenswerte Zweck der Auskunfteien im Schutz der Kreditwirtschaft und der Allgemeinheit vor der Kreditvergabe an Kreditunwürdige. Auf diese Weise sollen Kredite günstiger werden, weil die statistische Ausfallquote gesenkt werden kann, wenn Kreditunwürdige anhand einer Kreditprüfung bereits im Vorfeld der Genuss eines Kredites verweigert wird. Soweit die Theorie.

Häufig sind die zu einer Person im Datenbestand gespeicherten Negativmerkmale jedoch rechtliche fragwürdig. In der Praxis sieht dies beispielswiese so aus: ein Betroffener nimmt eine Dienstleistung in Anspruch. Als das beauftragte Unternehmen die Rechnung präsentiert, stellt der Betroffene fest, dass er mit der Leistung unzufrieden ist, der Gegenstand kam mangelhaft an, die Rechnung ist überhöht oder falsch oder der Kunde hat Einwendungen. Diese bleiben jedoch unbeantwortet. Stattdessen fordert das Unternehmen den Rechnungsbetrag ab und versendet Mahnungen. Schließlich wird die Auskunftei mit einem Negativeintrag über die „schlechte Zahlungsmoral“ informiert. Häufig erfährt der Betroffene noch nicht einmal etwas von dem Eintrag. In diesem Fall handelt es sich um einen Negativeintrag bei einer bestrittenen Forderung. Dies ist klar rechtswidrig. Wird jemand in einem solchen Fall in die Datenbank einer Auskunftei als „Nichtzahler“ eingetragen, dann wir er damit als kreditunwürdig hingestellt und unter Umständen dafür bestraft, dass ein Verkäufer beispielsweise defekte Ware geliefert hatte.

Warum Schufa-freie Kredite? Wie ist die Interessenlage?

Wenn man berücksichtigt, dass eine Person mit einem Negativmerkmal oftmals als nicht mehr ausreichend kreditwürdig gilt, stellt sich die Frage, wieso Kreditgeber dann überhaupt „Schufa-freie“ Kredite anbieten? Auf den ersten Blick erscheint dies paradox zu sein: jeder, der einen Kredit vergibt, möchte diesen mit Zinsen zurückgezahlt bekommen. Warum bietet man deshalb überhaupt „Schufa-freie“ Kredite an? Auch Darlehensgeber haben meist nichts zu verschenken.

Allerdings weiß auch die Kreditwirtschaft, dass Negativeinträge in den Auskunfteien häufig falsch sind. Allein die Schufa Holding AG verwaltete im Jahre 2007 rund 433 Mio. Daten zu circa 65 Mio. Menschen. Dann kann man sich leicht ausrechnen, dass etwa drei Viertel aller Deutschen allein in dieser Datenbank erfasst sind. Wer eine Datenbank in dieser Größenordnung verwaltet, bei denen die Betreiber die Richtigkeit des Datenbestandes gar nicht selbst überwachen können, weil sie die Vertragsbeziehungen und Vertragsstörungen gar nicht kennen und erst umständlich bei ihrem Kunden nachfragen müssen, wird nicht ernsthaft erwarten, dass der Datenbestand in jedem Einzelfall eine objektive und auch richtige Auskunft über die Kreditwürdigkeit eines Kunden gibt. Das „Score-System“ arbeitet mit den Mitteln einer bloßen statistischen Wahrscheinlichkeit und nicht mit der objektiven Wahrheit im Einzelfall.

Deshalb wendet sich die Werbung für „Schufa-freie Kredite“ auch gar nicht an tatsächlich Kreditunwürdige, sondern nur an solche Personen, die laut dem Datenbestand der Schufa als kreditunwürdig gelten, deshalb keinen Kredit zu normalen Konditionen bekommen können, in Wirklichkeit aber gar nicht kreditunwürdig sind, sondern lediglich von einem fehlerhaften Eintrag belastet werden (= „virtuelle Kreditunwürdigkeit“). Dahinter verbirgt sich ein durchaus absurder Befund: den Markt für „Schufa-freie Kredite“ gibt es nur deshalb, weil die Datenbanken von Auskunfteien nicht gerade selten Fehler enthalten. Wären alle in den Datenbanken der Auskunfteien mit Negativmerkmalen belasteten Personen tatsächlich kreditunwürdig, könnte es den Markt für „Schufa-freie“ Kredite eigentlich gar nicht geben.

Wird bei der Werbung mit „Schufa-freien“ Krediten Missbrauchs betrieben?

Beim Geschäft mit „Schufa-freien Krediten“ tauchen obendrein Missbräuche auf. Personen, die sich an einen Kreditvermittler wenden, weil sie einen regulären Kredit gar nicht kriegen würden, müssen oftmals ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen und tiefergehende Fragen beantworten. Dabei erlangt der Vermittler eine Fülle von Informationen aus dem persönlichen und wirtschaftlichen Hintergründen des Betroffenen, die er sonst gar nicht kriegen würde. Gerade diese Informationen werden nicht nur zum Vorteil des Kreditsuchenden genutzt. Ein „Schufa-freier“ Kredit als Lockmittel hilft auch Adresshändlern, an günstige Gelegenheiten zu kommen, eine Fülle von personenbezogenen Daten über potentielle Kreditnehmer zu erlangen, die man anderweitig verwerten kann.

Gerät ein Betroffener später in eine wirtschaftliche Notlage, können die erlangten Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse in Missbrauchsfällen dazu benutzt werden, um werthaltige Teile des Vermögens preiswert im Rahmen einer Zwangsversteigerung in das Vermögen des Darlehensgebers zu transferieren.
Anzeigen für „Schufa-freie“ Kredite werden auch von Kapitalanlagevermittlern geschaltet, die gar keinen Schufa-freien Kredit veräußern möchten, sondern eine Kapitalanlage. Ein beliebter Trick besteht darin, sich gezielt eine Gruppe überschuldete Personen herauszusuchen, die trotzdem über ein regelmäßiges und sicheres Einkommen verfügen (Beamte bzw. Angestellte). Über das Vehikel des „Schufa-freien Kredites“ wird der anvisierten Zielgruppe etwa eine Eigentumswohnung mit dem Argument schmackhaft gemacht, dass das Kreditvolumen für persönliche Konsumzwecke erhöht werden könne, indem man ein Immobiliendarlehen aufnimmt und dieses Immobiliendarlehen das alte Darlehen ablöst. In Wirklichkeit geht es nur darum, aus einem vom Verbraucher gewünschten Kredit für Konsumzwecke einen umfassenderen Immobilienkredit zu machen, wobei die Werthaltigkeit der Kapitalanlage nicht gerade selten Fragen aufwirft.

Aus der anwaltlichen Praxis ist deshalb eher davon abzuraten, blauäugig auf derartige Angebote einzugehen.

Worauf muss man achten? Drum prüfe, wer sich bindet!

Wer einem Dritten Informationen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gibt, sollte erst sein Gegenüber sorgfältig prüfen und daraufhin abklopfen, ob er die erlangten Daten nicht missbraucht. Kreditvergabe ist genauso Vertrauenssache, wie die Kreditvermittlung. Dies gilt insbesondere für Personen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und denen es darum geht, z. B. durch eine Zwischenfinanzierung werthaltige Vermögensgegenstände zu retten. Allzu sorgloses und blauäugiges Verhalten kann einen noch größeren Vermögensschaden zur Folge haben, als er bei einem überlegtem und abwägendem Verhalten eingetreten wäre.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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