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SHB Innovative Finanzkonzepte GmbH & Co. Altersvorsorge Fond KG im Griff von mutmaßlichen Straftätern? Persönlich haftende Gesellschafterin schreibt Anlegern ominösen Brief

Rund 6.000 Anleger haben sich als stille Gesellschafter bei der SHB Innovative Finanzkonzepte GmbH & Co. Altersvorsorge Fond KG beteiligt, die u. a. in Köln und in Dornach bei München an Immobilienvermögen beteiligt ist. Nun erhielten diese Anleger per 28.01.2013 ein Schreiben der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fondsgesellschaft (= SHB Innovative Fondskonzepte GmbH), in dem von einer „wirtschaftlich kritischen Situation“, von vermeintlichen „Versäumnissen und Mängeln“ der bisherigen Verantwortlichen, gar von einem „Investitionsstau im dreistelligen Millionenbereich“, von „fatalen Fehlkonstruktionen“ und von einer fachlich nicht gegebenen Qualifikation der Beiräte der Fondsgesellschaften die Rede ist. Rettung sei aber in Sicht, so Herr Marc Christian Schraut, der das Schreiben als neuer Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin des Fonds unterzeichnet hatte. Hierzu müsse man nur einige neue Beiratsmitglieder wählen und einige „strukturelle Änderungen“ akzeptieren. Ähnlich lautende Schreiben erhielten die Anleger von zwei weiteren Fonds, nämlich die Anleger der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München KG und bei der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG. Viele Anleger fragen sich, was insbesondere vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen die in dem Schreiben aufgeführten Herren Stephan Schäfer und Jonas Köller zu halten ist? ilex Rechtsanwälte vertritt Anleger der SHB Innovative Finanzkonzepte GmbH & Co. Altersvorsorge Fond KG und erläutert Hintergründe.

Übersicht:


Worum geht es?

Mit dem Schreiben vom 28.01.2013 wirbt Herr Schraut im Wesentlichen darum, im schriftlichen Umlaufverfahren kurzfristig Beschlüsse herbeizuführen. Demzufolge u. a. Mitglieder des Beirates/Anlageausschusses ausgetauscht werden und die Kontrollrechte des Beirates insgesamt eingeschränkt werden. Während Posten des Beirates zuvor durch Vertreter der Anleger besetzt waren, sollten nun bei den vorgeschlagenen Personen überwiegend solche aus dem direkten Umfeld der Unternehmensgruppe „S & K“ der Herrn Schäfer und Köller in den Beirat berufen werden.

Welchen Einfluss übt die „S & K“ auf die SHB aus?

Bei der SHB-Unternehmensgruppe kam es im November 2012 zu einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung. Ein neuer Hauptgesellschafter hat sich mit rund 86 % über die dicio GmbH an der Gruppe beteiligt.

Haupteigentümer der dicio GmbH wiederrum ist die S & K Gruppe aus Frankfurt, die von den Herren Stephan Schäfer und Jonas Köller geleitet wird und derzeit im Fokus von staatsanwaltlichen Ermittlungen steht. Aufgrund des Einflusses der S & K Gruppe kam es auch zur Neubesetzung der Geschäftsführung bei der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fondsgesellschaft (= SHB Innovative Fondskonzepte GmbH) durch Herrn Marc Christian Schraut, der der Autor des Schreibens vom 28.01.2013 ist.

Wie ist die Integrität des Absenders einzuschätzen?

Soweit sich Herr Schraut in seinem Brief als „erfahrener Immobilienexperte und Fondsmanager“ rühmt, wirft dies Fragen auf, da sein Name mit einem Privatinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Aschaffenburg (Az. 4 IN 130/07) verbunden ist.

Soweit sich Herr Schraut in seinem Brief rühmt „seit vielen Jahren eng mit den erfolgreichen Immobilienunternehmern Stephan Schäfer und Jonas Köller“ zusammenzuarbeiten, sieht die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Frankfurt am Main u. a. bei den Herren Schäfer und Köller den dringenden Tatverdacht eines „über Jahre planmäßig und groß angelegten Betrugssystems“ (Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main, Pressemitteilung vom 19.02.2013). Von den Ermittlungen berichteten, da sich ein Schaden im „dreistelligen Millionen-Euro-Bereich mit tausenden geschädigter Anlegern“ abzeichnet, bereits zahlreiche Presseorgane.

Auch mit der sonstigen Integrität der Herren Schäfer und Köller scheint es nicht sonderlich gut bestellt. Die „Wirtschaftswoche“ veröffentlichte im Heft 5/2013 Bilder der Herren Schäfer und Köller mit halbnackten Frauen und schnellen Kraftfahrzeugen, die an eine peinliche Selbstinszenierung von pubertierenden „Jungmanagern“ erinnert.

Cui bono: Was wurde bezweckt?

ilex Rechtsanwälte geht davon aus, dass das Schreiben vom 28.01.2013 der plumpe Versuch war, einige der SHB Fonds unter die Kontrolle der Unternehmensgruppe „S & K“ zu bringen. Mutmaßlich sollten die Fonds finanziell ausgeschlachtet worden. Über eine ähnliche Vorgehensweise mit dem gleichen Schema in anderen Fällen berichtete die Wirtschaftswoche am 23.02.2013. So sei es für die Beschuldigten verlockend gewesen, „andere Fondsgesellschaften unter ihre Kontrolle zu bringen“ und „eigene Leute an die Schlüsselpositionen zu setzen“, um an das dort noch vorhandene liquide Geld zu gelangen. Einen Strich durch die Rechnung machte Ihnen dabei erst die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Was sagt die SHB?

Laut einer aktuellen Pressemitteilung der SHB Innovative Fondskonzepte AG sieht man sich als Opfer und prüfe derzeit, ob „Teile der SHB Unternehmensgruppe ebenfalls Opfer der betrügerischen Machenschaften der S&K Gruppe geworden sind“, so die SHB.

Was geschieht nun? Wie soll ich mich verhalten?

Die betroffenen SHB-Fonds sind durch die geschilderte Umstände in eine Situation geraten, an der es nichts zu beschönigen gibt. Das Schreiben vom 28.01.2013 an die Anleger und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben Breitenwirkung erzeugt, die man bei Google unproblematisch nachlesen kann und die man nicht ohne weiteres wird stoppen können. Solche Breitenwirkungen veranlassen Anleger naturgemäß dazu, aus dem Investment auszusteigen und/oder Regressmöglichkeiten zu prüfen. Nicht selten setzt dabei ein „Rennen um die besten Plätze“ ein. In einer solchen Situation sollte der Anleger keineswegs in Panik verfallen, aber auch nicht in Nichtstun. Ob und inwiefern das Investment zu retten ist, ob Regressmöglichkeiten bestehen, ob und vor allem wie man von dem sichergestellten Vermögen der Staatsanwaltschaft ggf. im Wege der strafprozessualen Rückgewinnhilfe partizipieren kann oder nicht, sollte der Anleger zügig, aber ruhig und mit dem nötigen Ernst mit einem fachlich versierten Fachanwalt seines Vertrauens besprechen. Der Anleger sollte dabei genau prüfen, wem er sich anvertraut und nicht auf sinnlose Massenprozesse vertrauen. Ersatzansprüche aufgrund eines etwaigen strafbaren Verhaltens setzen dabei eine sorgfältige Auswertung der Ermittlungsakte voraus. Ein Punkt, der u. a. darüber entscheiden kann, ob der Anleger am Ende Ersatzansprüche durchsetzen kann oder nicht, sind stets die konkreten Umstände seines Einzelfalles; etwa: Welcher Fonds ist beim Anleger überhaupt betroffen? Wann wurde der Fonds aufgelegt? Wurde ein Emissionsprospekt übergeben? Was steht dort drin? Sind Verjährungen betroffen?

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

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