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Trading-Betrug (Forex, Bitcoin etc.) kommt immer häufiger vor

ilex Rechtsanwälte

Bei uns kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Mandatsanfragen im Zusammenhang mit Trading-Betrug (Forex, Bitcoin etc). Wir wollen Orientierung geben.

Wie gelangen die Broker an die Kundengelder?

Meist werden die späteren Kunden über Werbung im Internet auf unseriöse Broker aufmerksam. Sehr hohe Gewinnen werden reißerisch in Aussicht gestellt. Meist muss der Trader lediglich ein Testkonto bzw. ein Demokonto eröffnen und/ oder einmalig üblicher Weise 250,00 € Startgeld einzahlen. Außerdem solle man sich „verifizieren“. Hierzu werden nicht unerhebliche persönliche Daten abgefragt. Viele Anbieter drängen zudem auf eine unterschriebene Bestätigung dahingehend, dass der Kunde über ein erhebliches Vermögen in einer Größenordnung von mehr als 500.000 €  und umfangreiche Tradingkenntnisse und über erhebliche vollzogene Tradingerfahrungen verfügt.

Einmal wurde mir mitgeteilt, dass vom Trader sogar eine Kreditkarte in Kopie als Scan verschickt werden sollte (Vorder- und Rückseite). Auf der Rückseite findet sich bekanntlich eine dreistellige Prüfziffer, welche nie weitergegeben werden sollte.

Sobald das Demokonto eröffnet wurde, werden die neuen Trader häufig regelrecht mit Anrufen bombardiert von verschiedenen (überwiegend ausländischen) Telefonnummern aus und teilweise seitens verschiedener „Kundenbetreuer“. Während dieser Calls werden die Betroffenen dazu überredet, erste kleinere Trades selbst vorzunehmen oder die Vermögensverwaltung gleich ganz dem Broker zu überlassen. Zur Taktik von unseriösen Brokern gehört es,  auf dem Tradingkonto einen erheblichen Gewinn darstellen zu lassen, um die gewinnstrebenden Trader zu weiteren Trades zu veranlassen.   

In der Folge werden die Trader von den Kundenbetreuern / Accountmanagern meist zu weiteren „eigenhändigen“ Trades in Realtime überredet.

Stets kommt es zu dem Punkt, an dem neues Kapital dem Broker angewiesen werden soll. Die dafür genannten Gründe weichen voneinander ab.

Teilweise soll zum Beispiel eine „Auszahlungsgarantie“ abgegeben und es sollen Liquiditätsnachweise beigebracht werden (beispielsweise damit die vorgegaukelten – höhere Gewinne in Bitcoin umgewandelt und  danach in Euro auf das Trader-Konto ausgezahlt werden können).  

Zudem wird das Einzahlungserfordernis teilweise damit begründet, dass Verluste ausgeglichen werden müssen und hierzu sei es erforderlich einen höheren Hebel beim Trade anzusetzen, da ein höherer Hebel eine höhere Sicherheit verlange und hierzu müsse das Konto eine gewisse Summe als Sicherheit vorrätig haben.

Es kann zudem vorkommen, dass die bisher lediglich virtuell angezeigten Gewinne zum Anlass genommen werden, den Trader zur Eingehung größerer Risiken zu überreden mit der Aussicht, höhere Gewinne zu erzielen, was letztlich nach meiner Erfahrung stets zum Scheitern verurteilt ist.

Nicht selten kommt es vor, dass das gesamte Privatvermögen des Traders restlos aufgebraucht wird, weil die geschulten Kundenbetreuer die Trader immer wieder dazu überreden, neue Gelder anzuweisen und neue Trades vorzunehmen oder vornehmen zu lassen (häufig mit der Intention die aufgelaufenen Verluste doch noch auszugleichen). Es wurde uns berichtet, dass von Betroffenen teilweise Bankkredite aufgenommen wurden, aber auch Privatdarlehen.

Irgendwann kommt stets der Punkt, an welchem auch der gutgläubigste Trader erkennt, dass das investierte Kapital nicht zurückzuerhalten ist, auch nicht teilweise.

Während Einzahlungen problemlos funktionieren, scheitern Auszahlungswünsche des Traders ganz regelmäßig. Es werden beispielsweise plötzlich Dokumente oder weitere Sicherheitszahlungen  angefordert, bevor es zu angeblichen Auszahlungen kommt. Nicht selten sollen die auszahlungshungrigen Trader dann auch noch zuvor unterschreiben, dass keinerlei Ansprüche gegen den Broker geltend gemacht werden. Wenn ein solcher Freifahrtschein erteilt wurde, wird dieses gegen zukünftige Auszahlungsanforderungen des Kunden verwendet

Es werden dem Trader mitunter auch gefakte Überweisungsnachweise übersendet mit der Bemerkung, dass die Überweisungsgutschrift erst beim Empfänger ankommt, wenn dieser selbst die eigene Bonität durch eine weitere eigene vorherige geringerwertige Überweisung nachweise.

Meist ist es auch dergestalt, dass die Kunden unter fadenscheinigen Gründen (seitens des aktuell zuständigen Account Managers) dazu überredet werden, die Gelder auf verschiedene Kontonummern in verschiedene Länder zu überweisen.

Wie sind Forex-Betrug und Bitcoin-Betrug konstruiert ?

Die unseriösen Broker gaukeln den Tradern wahrheitswidrig vor, dass sie nur eine geringe Provision an den Trades verdienen, aber tatsächlich sind die Konstrukte dergestalt konstruiert, dass der direkte Verlust des Traders dem direkten Gewinn des unseriösen Brokers entspricht.

Nicht sämtliche Broker, die Bitcoin-Trades, Forex-Trades etc. anbieten, sind unseriös und stehen nicht unter einer Finanzaufsicht, aber es ist für den Laien schwierig, die seriösen von den unseriösen Anbietern zu unterscheiden.  

Welche Arten von Forexbrokern und Bitcoinbrokern gibt es ? 

Vereinfacht ausgedrückt  gibt es 3 Arten von Forexbrokern und Bitcoinbrokern

  1. Seriöse Broker
  2. Unseriöse lizensierte Broker
  3. Unseriöse unlizensierte Broker

Gerät ein Trader an einen seriösen Broker, tritt der best case ein.

Der worst case tritt ein, wenn ein Trader an einen  unseriösen, unlizensierten Broker gerät. Diese Trader unterliegen keinerlei Aufsichtsbehörde. Es handelt sich dabei um reinen Forex-Betrug bzw. Bitcoin-Betrug.

Gerät ein Trader an einen unseriösen, lizensierten Broker, bestehen Chancen, wenigstens einen Teil des verlorenen Geldes zurück zu erhalten. Denn diese Broker wollen, dass die Geschäfte weiterlaufen können, sind anwaltlich vertreten und oft einigungsbereit. Hier kann in geeigneten Fällen unter Drohung oder tatsächlicher Kontaktierung der Aufsichtsbehörde Druck ausgeübt werden. Erfahrungsgemäß verfolgen nicht alle Geschädigten von Forex-Betrug bzw. Bitcoin-Betrug ihre Ansprüche; teilweise aus Schamgründen oder weil neuerliche Kosten (Rechtsschutzversicherungen verfügen heutzutage sehr oft über Kapitalanlageausschlussklauseln) gescheut werden. Deshalb kann ein unseriöser,  lizensierter Broker im Idealfall die Geschäfte über einen längeren Zeitraum völlig legal weiterbetreiben und dabei gut daran verdienen.    

Kann ich ausländische Broker in Deutschland verklagen?

Diese Broker sitzen häufig im Ausland und es muss im Einzelfall geprüft werden, wo nach Internationalen Privatrecht erforderlichenfalls Klage eingereicht werden müsste. Stets wird einerseits als Gerichtsstand in den „AGB“ der ausländische Sitz der Gesellschaft genannt; andererseits hat sich der Schaden auf dem (meist) deutschen Konto des Traders realisiert.

Zum Schluss

Betroffene Trader können sich bei ilex Rechtsanwälte zur Einordnung des Sachverhaltes und zur Einschätzung der Erfolgsaussichten der Rückerlangung des investierten Kapitals beraten lassen.

 

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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