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Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen Alte Leipziger wegen intransparenter Standmitteilungen

Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) hat per 06.10.2016 mitgeteilt, dass sie Klage gegen die Lebensversicherungssparte der Versicherungsgruppe Alte Leipziger aus Oberursel vor dem Landgericht Frankfurt am Main eingereicht hat. In dieser Klage geht es um rechtlich ungenügende Standmitteilungen, die Versicherte von ihren Kapitallebensversicherungen über den angeblichen Stand ihrer Kapitallebensversicherung erhalten. Diese Standmitteilungen, die alle Lebensversicherungen und Rentenversicherungen jährlich an ihre Kunden verschicken, genügen häufig nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen; so die Sichtweise der Verbraucherzentrale. Aufgefallen war die Alte Leipziger im Rahmen einer Untersuchung zu Standmitteilungen, die im Juli 2016 veröffentlicht wurde.

Überblick:

Welche Auskunft schuldet die Kapitallebensversicherung?

Was wirft der Verbraucherschutz aus Hamburg der Alten Leipziger vor?

Welche Auskunft schuldet die Kapitallebensversicherung?

Bei einer Versicherung mit einer Überschussbeteiligung ist der Versicherer gesetzlich verpflichtet den Versicherungsnehmer jährlich in Textform über die Entwicklung seiner Ansprüche unter Einbeziehung der Überschussbeteiligung zu unterrichten. Ferner hat der Versicherer, wenn er bezifferte Angaben zur möglichen zukünftigen Entwicklung der Überschussbeteiligung gemacht hat, den Versicherungsnehmer auf Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von den anfänglichen Angaben hinzuweisen.

Was wirft der Verbraucherschutz aus Hamburg der Alten Leipziger vor?

Den gesetzlichen Informationspflichten soll die Alte Leipziger nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg nur unzureichend nachgekommen sein. Die Versicherungsgesellschaft soll in ihren jährlichen Standmitteilungen nur eine prognostizierte Ablaufleistung inklusive möglicher künftiger Überschüsse ausgewiesen haben. Die Höhe der bereits gutgeschriebenen Überschüsse habe die Versicherung jedoch verschwiegen. Zwar habe die Alte Leipziger in Aussicht gestellt, die Ablaufleistung künftig als Gesamtsumme inklusive der garantierten Überschüsse auszuweisen. Der Verbraucherzentrale Hamburg reicht dies nach eigenen Angaben jedoch nicht und hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main Klage gegen die Alte Leipziger erhoben.

ilex Rechtsanwälte ist eine Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat sich auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kapitallebensversicherungen spezialisiert. Regelmäßige Fragestellungen sind Möglichkeiten des Widerrufes und damit der Rückabwicklung der Versicherung bei mangelnder Rendite und die korrekte Berechnung des Rückkaufswertes bei (vorzeitig) gekündigter Versicherung. Wir arbeiten hierbei mit qualifizierten Sachverständigenbüros zusammen und verfügen über Prozesserfahrung.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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