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Warum begehrt die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH von den Anlegern des Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG die Aufnahme eines neuen Treuhänders?

Was hat die bisherige Treuhandkommanditistin empfohlen ?

Die Treuhandkommanditistin einiger „SHB-Fondsgesellschaften“, wie beispielsweise SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG (nunmehr: Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG) oder SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG (nunmehr: MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG) nämlich die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH, hat mit Schreiben vom 30. September 2016 die Anleger der Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG als Treugebern angeschrieben und diesen empfohlen eine neu abzuschließenden Treuhandvertrag mit der Concordias Treuhand GmbH zu schließen.

Mit welcher Begründung wurde diese Empfehlung ausgesprochen ?

Diese Empfehlung wurde damit begründet, dass die Entwicklung der Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH als bisherige Treuhandkommanditistin in wirtschaftlicher Hinsicht nicht sehr positiv verlaufen sei und es für die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH als bisherige Treuhandkommanditistin eine immer größere wirtschaftliche Herausforderung darstelle, dass einige Anleger die Treuhandkommanditistin mit Schadensersatzansprüchen konfrontierten und daher für die Treuhandkommanditistin bereits seit geraumer Zeit umfangreiche Ressourcen zur Abwehr der Ansprüche aufgewendet werden müssten verbunden mit inzwischen erheblichen Kosten, die vermeintlich zu Beginn des Engagements aus Sicht der Treuhandkommanditistin nicht voraussehbar waren.

Weiters teilt die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH in diesem Schreiben mit, dass letztere die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft entsprechend informiert habe mit der Empfehlung, Vorkehrungen zu treffen, für den Fall, dass die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH die Funktion des Treuhänders nicht mehr ausüben könne.
Deshalb sei es vorgesehen, im Rahmen der am 3. November 2016 stattfindenden ordentlichen Gesellschafterversammlung der Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG die Concordias Treuhand GmbH als neuen Treuhänder in die Fondsgesellschaft aufzunehmen, da mit dieser Maßnahme sichergestellt werden könne, dass die Anleger als Treugeber bei einem Ausfall der Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH nicht ungewollt in die Direktkommanditistenstellung wechseln müssten, was mit zusätzlichen Kosten und einem zusätzlichen Haftungsrisiko für die Anleger verbunden wäre, weshalb mit der Concordias Treuhand GmbH ein neuer Treuhandvertrag geschlossen werden solle.
Im Anschluss würde die für die Anleger von der Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH als Treuhandkommanditistin treuhänderisch gehaltene Beteiligung an der Fondsgesellschaft auf die Concordias Treuhand GmbH übertragen werden.

Was beinhaltet das Empfehlungskonzept der ilex Rechtsanwälte ?

Nachvollziehbarer Weise fragen sich nun viele verunsicherte Anleger, wie sie sich nun bestenfalls verhalten sollen.
Ilex Rechtsanwälte hat bereits ein Empfehlungskonzept ausgearbeitet, nach Auswertung der voraussichtlichen Auswirkungen, die die Aufnahme der Concordias Treuhand GmbH in die Fondsgesellschaft oder aber eine Fortführung wie bisher unter ausschließlicher Beibehaltung der bisherigen Treuhandkommanditistin, bedeuten würden. In diesem Empfehlungskonzept ist nicht nur die rechtliche, sondern auch die wirtschaftliche Tragweite für die eine oder andere Vorgehensweise berücksichtigt, unter Beachtung der dargestellten Beteiligungssumme sowie der Abwicklungsgebühr (siehe Deckblatt Rückantwortbogen) neben der Bedeutung einer Direktkommanditistenstellung inklusive einer möglichen Nachhaftung sowie der in § 7 vorgesehenen Freistellung der Treuhandkommanditistin. Wichtig ist dabei beispielsweise die Unterscheidung, ob das bisherige Treuhandverhältnis lediglich übernommen werden soll oder aber – wie hier angedacht seitens der Fidelitas Vermögensverwaltung der Treuhand GmbH - ob ein gänzlich neues Treuhandverhältnis begründet werden soll

 

 

In dieser gesellschaftsrechtlichen Spezialmaterie ist es ratsam, sich fachkundigen rechtsanwaltlichen Beistandes zu bedienen.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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