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Zum möglichen Ablauf einer Due Diligence

Bei M&A (Mergers & Acquisitions)-Transaktionen kommt es im Vorfeld immer zur Bewertung des Zielunternehmens (sog. „target“). Es ist ergebnisoffener und meist für alle Beteiligten langwieriger und arbeitsintensiver Prozess.

Dies u.a. um die Entscheidung des „Ob“ der Durchführung von ernsthaften Vertragsverhandlungen target-Erwerb und zur Kaufpreishöhe treffen zu können.

Das target wird dabei einer Unternehmensbewertung unterzogen.

Bei größeren Transaktionen werden in der Regel mindestens folgende Due Diligence Prüfungen vorgenommen: Tax DD, Financial DD, IT DD, Legal DD, Commercial DD & Valuation DD.

Regelmäßig arbeiten mehrere Juristen & Wirtschaftsprüfer in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen parallel nebeneinander.

Teilweise existiert eine echte Parallelität von Anfang an; in anderen Fällen setzt der Auftraggeber zunächst Schwerpunkte und einzelne DD-Prüfungen werden erst vorgenommen, sofern andere DD-Gutachten aus anderen Bereichen positiv ausfielen oder zumindest kein sog. „deal breaker“ zu Tage getreten ist. Kommt zum Beispiel heraus, dass in der Vergangenheit Bilanzen in erheblicher Weise manipuliert wurden, wäre dies ein deal breaker. Ein anderes Beispiel wären vorliegende Rechtsstreitigkeiten, welche im Verlustfalle sogar zur Insolvenz des targets führen könnten.

Bei ganz großen Transaktionen gibt es regelmäßig von Beginn an eine echte Parallelität, da die vorhandene Zeit komplett ausgeschöpft werden muss, da die Grundlagen der Entscheidungsfindung so vollständig und so rasch wie möglich zu Tage treten müssen, teilweise auch um schneller als andere potenzielle Erwerber (Konkurrenten) zu sein, was dann verstärkt auftreten kann, wenn keine (zeitlich befristete) Exklusivitätsvereinbarung vorliegt und es zugleich mehrere Interessen gibt.

Es wird für gewöhnlich am Anfang des Projekts eine Working Group List (WGL) mit allen Kontaktdaten der beteiligten Sachbearbeiter/Prüfer/Ansprechpartner erstellt.

In der Folge wird ein „Schlachtplan“ geschmiedet. Es handelt sich dabei um einen mit Zeitzielen vorgesehenen Projektplan, der zusätzlich mit einer übersichtlichen To-do-Liste versehen werden kann. Es bietet sich dabei an, turnusmäßig über aktuelle Arbeitsstände zu berichten noch vor Bereitstellung der Due Diligence-Abschlussgutachten.

Die Verkäuferseite muss einen echten gesicherten Online-Datenraum zur Verfügung stellen und der Käuferseite hierzu Zutritt verschaffen. Dieser sollte gewisse Mindeststandards erfüllen, worauf die potentielle Erwerberseite im eigenen Haftungsinteresse bestehen sollte.

Es werden dann seitens der Käuferseite die in den Datenraum eingestellten Unterlagen auf Vollständigkeit hin überprüft und mit Fristen versehene Anforderungslisten (IRL) an die Verkäuferseite geschickt. Um nichts zu vergessen und um den Überblick zu behalten, bietet es sich an, mit Checklisten zu arbeiten.

Zugleich wird in den Q&A-Prozess eingetreten, welcher im Datenraum stattfindet. Die Käuferseite stellt hier alle Fragen ein und bekommt üblicher Weise – der Übersichtlichkeit wegen - auf dem gleichen Dokument die Antworten präsentiert. 

In der Folge kann es (wenn nicht rasch ein deal breaker gefunden wird) zum Entwurf eines term sheets kommen. Hier werden die Absichten und grundlegenden Vertragsparameter (Stand Jetzt) festgehalten und es sollte unter anderem Klarheit herrschen, ob exklusiv verhandelt wird und ob es sich bspw. um einen Asset Deal oder um einen Share Deal handeln soll. Zudem sollten hier die Vertragsgrundlagen festgehalten werden, v.a. um später nachvollziehen zu können, auf welchen Annahmen die anvisierte Kaufpreisspanne fußt.

Zu einem späteren Zeitpunkt nach Unterzeichnung des meist als nicht bindend ausgestalteten term sheets wird manchmal noch ein Operating Agreement entworfen. Dieses hat üblicher Weise - anders als das term sheet - eine bindende Wirkung, soweit es um die dort geregelten vertraglichen Grundlagen & Annahmen und die sich daraus ergebenden Folgen, insbesondere in Bezug auf den Kaufpreis und dessen Grundlagen, geht.

Erst wenn die einzelnen DD-Prüfungen die Käuferseite zur Kaufentscheidung geführt hat und die Vorverträge unterschrieben und die Vertragsparameter ausgehandelt wurden, wird der umfangreiche Kaufvertrag mitsamt der Steuerklauseln geschlossen. 

Es besteht diesseits ein umfangreiches Netzwerk, sodass ganzheitliche Due Diligence-Projekte in Zusammenarbeit mit uns vertrauten Wirtschaftsprüfern angeboten werden können. 

 

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

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