Hinzuschätzungen in der Betriebsprüfung vermeiden - GoBD richtig angewendet - ein Jahr danach

08.06.2016–09.06.2016

Die Arbeitsgruppe Liquidität im BVMW lädt zu ihrer nächsten Veranstaltung ein

Hinzuschätzungen in der Betriebsprüfung vermeiden - GoBD richtig angewendet - ein Jahr danach

Referenten: Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Karina Frille (Ebner & Stolz)
Steuerberater Holger Krause (Krause + Dittmar)

Moderation: Kristina Borrmann, Leiterin der Fachgruppe Liquidität

am 08.06.2016 von 18-20 Uhr
Meeet AG, Räume für Begegnungen, Chausseestr. 86, 10115 Berlin (Mitte)
(Anmeldung erforderlich)

 

Eine ordnungsgemäße Buchführung (kurz: GoBD) ist eine Grundvoraussetzung im Rahmen einer Betriebsprüfung. Sofern diese angezweifelt wird drohen Hinzuschätzungen durch den Betriebsprüfer des Finanzamtes. Aus diesem Grund empfehlen wir unseren mittelständischen Kunden eine intensive Auseinandersetzung mit den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung. In dieser Veranstaltungen liefern Ihnen die beiden Referenten aus der Arbeitsgruppe Liquidität im Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BVMW), die erfahrene Steuerberater sind, einen ersten Überblick. Sie bekommen anhand von Beispielen praktisch umsetzbare Lösungen und Verbesserungspotential für Ihr Unternehmen an die Hand. Auch gehen die Referenten auf erste Erfahrungen im Umgang mit den GoBD im Rahmen von Betriebsprüfungen ein - über ein Jahr nach der Einführung der GoBD.

ilex Rechtsanwälte ist Mitglied in der Arbeitsgruppe Liquidität und engagiert sich im BVMW. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen diese Veranstaltung.

Anmeldung wird erbeten bis zum 06.06.2016 unter seminare@ilex-recht.de

 

Ort: Berlin

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Medienpräsenz

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