Nachtragsmanagement in der Praxis: Wenn das Ist vom Soll abweicht
">06.10.2016–07.10.2016
Nachtragsmanagement in der Praxis: Wenn das Ist vom Soll abweicht
Referenten: Kristina Borrmann (Solvenznavigation aus Berlin)
Dr. Ulrich Schulte am Hülse (ilex Rechtsanwälte aus Berlin & Potsdam)
Ansprechpartner und Moderation: Michael Burg (Handwerkskammer Potsdam)
am 06.10.2016 von 14:00-16:30 Uhr
im Märkischen Gildehaus, Schwielowseestraße 58, 14548 Schwielowsee OT Caputh
(Anmeldung erforderlich: michael.burg@hwkpotsdam.de)
Man sagt, bei der Durchführung und Abrechnung von Bauaufträgen seien Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten immer vorprogrammiert. Das stimmt leider auch oft. Denn insbesondere bei Bauaufträgen kommt es regelmäßig zu Anpassungen des Auftrages. Aber nicht immer wird auch die zusätzliche Leistung oder die Vergütung entsprechend angepasst, zumindest nicht immer konfliktfrei. Fehlende Nachträge können das gesamte Jahresergebnis versalzen, dann gilt: „außer Spesen nichts gewesen“. Häufig verlieren sich solche Aufträge im positiven Gesamtergebnis des Betriebes. Ein einzelner solcher „Verlustauftrag“ kann aber genügen, den gesamten Betrieb in Schieflage zu bringen. Daher sind die Leistungsbeschreibungen in den Bauverträgen und die Nachkalkulationen Kernstück Ihres Erfolges.
Wir freuen uns, für dieses wichtige Seminar wieder zwei bewährte Referenten gewonnen zu haben, die das betriebswirtschaftliche Nachtragsmanagement und die komplexen rechtlichen Zusammenhänge gut verständlich und praxisrelevant aufbereitet haben.
Den rechtlichen Teil übernimmt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse. Dabei geht es auch darum, wie ein guter Bauvertrag formuliert wird. Vertragsmuster und Empfehlungen aus der Praxis werden vorgestellt. Die Leistungsbeschreibung ist das Kernstück des Bauvertrages und definiert das Bau-Soll. Weicht allerdings das eingetretene vom geplanten Bau-Soll ab, entsteht ein Nachtrag. Wie der zu behandeln ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie kann ich diese Bauleistungen rechtssicher abrechnen? Wie ist der Stand der Rechtsprechung bei den Nachträgen? Wie vermeide ich bei Nachträgen kosten- und nervenzerrende Streitigkeiten? Herr Dr. Schulte am Hülse erläutert die schwierige Materie anschaulich und praxisrelevant.
Den betriebswirtschaftlichen Teil, insbesondere zur Nachkalkulationen, übernimmt Kristina Borrmann. Dass es zu viele Verlustbringer unter den Aufträgen gab, wird häufig erst erkannt, wenn sich in der BWA oder gar im Jahresabschluss ein negatives Ergebnis zeigt. Frau Borrmann stellt Ihnen vor, wie eine handhabbare Erfolgsüberwachung der Aufträge in Ihrem Betrieb aussehen sollte. Aber auch, wie Sie gleichzeitig sensibel mit Nachträgen umgehen können und Streitigkeiten mit dem Auftraggeber vermieden können, denn Folgeaufträge sollen ja nicht in Gefahr gebracht werden.
Bitte melden Sie sich für diese Veranstaltung bis zum 4. Oktober 2016 an (michael.burg@hwkpotsdam.de)
Ort: Berlin