EXPERTISE
Wir arbeiten spezialisiert
Wir arbeiten hochgradig spezialisiert im Bereich des Bankrechtes, des Bankaufsichtsrechtes, des Kapitalmarktrechtes und des Informationstechnologierechtes. Darüber hinaus konzentrieren wir uns auf ausgewählte Kerngebiete des Wirtschaftsrechts und haben uns in diesen Rechtsgebieten eine zielgerichtete Expertise im Zusammenhang mit Rechtsfragen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung erarbeitet.
Wir sind für Sie da!
Unsere Mandanten erwarten maßgeschneiderte Lösungen von uns. Diese verwirklichen wir und stellen Ihnen stets einen direkten Ansprechpartner zur Seite. Bei einer Mandatsanfrage ist es uns gleichgültig, ob Sie als Privatperson, Einzelunternehmer, als kleines oder mittelständisches Unternehmen, als Konzern, als Stiftung, als Verein, als öffentlich-rechtliche Körperschaft, als kommunales Unternehmen oder als Privatperson Rat bei uns suchen. Wir ziehen die Grenze unserer spezialisierten Tätigkeit nämlich nach Rechtsgebieten und nicht nach Kategorien von Mandanten.
Wir arbeiten wissenschaftlich
Unsere Expertise sichert unseren Mandanten eine Beratung auf höchstem Niveau. In unseren Kerngebieten publizieren unsere Anwälte regelmäßig in den führenden Fachzeitschriften.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Wir arbeiten eng und standortübergreifend in Expertengruppen zusammen. Die Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und einem breiten Netzwerk von spezialisiert arbeitenden Fachanwälten, fußt auf dem Wissen, dass die Verzahnung unterschiedlicher Berufe unseren Mandanten oftmals den entscheidenden Vorteil bringen kann. Die Kombination aus Fachkompetenz und persönlicher Vernetzung macht die Qualität unserer Arbeit aus.
Aus diesem Grunde haben wir für unsere unternehmerischen Mandanten die Berliner/Potsdamer Unternehmergespräche ins Leben gerufen, deren Alleinstellungsmerkmal Referenten sind, die fachübergreifend zu praxisrelevanten Themen aus mehr als nur einer Perspektive berichten.