Dr. Ulrich Schulte am Hülse
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Expertise
Dr. Ulrich Schulte am Hülse arbeitet vorwiegend im Zusammenhang mit Rechtsfragen zu Finanzierungsverträgen, im Bankaufsichtsrecht, im Datenschutzrecht und im projektbezogenen Informationstechnologierecht. Dr. Schulte am Hülse studierte Rechtswissenschaften und Geschichte an den Universitäten Göttingen, Berlin und Köln und promovierte zu Rechtsfragen des Grundeigentums bei Prof. Dr. Otto Depenheuer in Köln. Sein 2. Staatsexamen schloss er in Dresden ab. Seine Anwaltsstage während des Referendariats absolvierte Dr. Schulte am Hülse bei White & Case. Nach einer zweijährigen Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin, schloss sich Dr. Schulte am Hülse im Jahre 2009 mit der schon seit 1991 am Standort Potsdam existierenden Kanzlei unter der Marke ilex Rechtsanwälte zusammen. Dr. Schulte am Hülse berät Privatpersonen und Unternehmen vorwiegend im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft einschließlich deren Dienstleister, der Logistik und Fertigungsunternehmen zu branchenspezifischen wirtschaftsrechtlichen Fragen. Dr. Schulte am Hülse ist Mitglied des Fachanwaltsausschusses für Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg. Auf einen Blick Ausbildung: Georg August Universität Göttingen, Freie Universität Berlin, Universität Köln, Oberlandesgericht Dresden (2. Juristisches Staatsexamen). Mitgliedschaften: Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Fachanwaltsausschuss für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), Arbeitsgruppe Liquidität im BVMW, Deutscher Anwaltverein (DAV), Berliner Anwaltsverein e.V. Sprachen Deutsch, Englisch
Kontakt
Dr. Ulrich Schulte am Hülse
ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin
schulte@ilex-recht.de
Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520
Fachgebiete
Bankrecht, Bankaufsichtsrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Geldwäscheprävention, Grundeigentum, Kapitalmarktrecht