Aktuelle News

Internationale Standards für das Cloud-Computing verabschiedet! Die Berlin-Group hat entschieden …

Cloud-Computing ist in aller Munde; das Verständnis für die Technologie allerdings noch nicht in den Köpfen. Strenge Datenschutzbehörden, die in Alleingängen versuchen, die Cloud-Anbieter und deren Kunden “anzuleinen” scheitern, denn die Wolke macht vor den geographischen Grenzen der Gesetze nicht halt. Nun aber gibt es erstmals internationale Standards, die daher eine berechtigte Chance haben, den Cloud-Markt zu regulieren und den Verwendern (Unternehmen, Behörden usw.) aber auch eine Richtschnur für die Frage in die Hand geben, ob der Anbieter der Wahl wirklich ausreichend Datenschutz sichert.

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Deutschland ist für Patentkläger aus aller Welt ein attraktiver Gerichtsstandort - Interview mit den Fachanwälten Karsten Kietzmann und Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ Nr. 51 v. 29.02.2012, Seite 13) werden in Deutschland jährlich rund 900 Patentklagen geführt. In Großbritannien und in den Niederlanden, die über die in Patensachen bekannten Gerichtsstandorte London und Den Haag verfügen, sind es dagegen jeweils nur rund 50 Gerichtsverfahren pro Jahr. Damit ist Deutschland der mit Abstand größte Prozessstandort in Europa und nach Darlegung der FAZ wohl auch weltweit.

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Verwaltungsrecht & Studienplatzklage: Die Beschwerde gegen einen abgewiesenen Studienplatz-Eilantrag muss gut begründet sein! (OVG Berlin-Brandenburg, Az. OVG 5 NC 2.12)

Viele Abiturienten oder Absolventen einer Berufsausbildung liebäugeln nach ihrem Abschluss mit der Aufnahme eines Studiums. Zu Recht versprechen sie sich davon bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Dieser großen Nachfrage nach Studienplätzen steht ein kleines Angebot der Universitäten und Fachhochschulen gegenüber. Da die Nachfrage das Angebot übersteigt, müssen die Universitäten oder Fachhochschulen manchen Bewerber abweisen.

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privacy by design – by Telekom? Kalifornisches Unternehmen soll Smartphones sicherer machen!

Böse Zungen könnten meinen, dass die Deutsche Telekom nun den “Bock zum Gärtner” macht. Gerade erst hat die Kalifornische Generalstaatsanwältin Kamala D. Harris die größten App-Verantwortlichen dazu bewegt, das heimliche Abgreifen von personenbezogenen Daten zu unterlassen (ilex berichtete), da beauftragt die Deutsche Telekom ein Unternehmen aus Kalifornien – Lookout – damit, ihre Smartphones sicherer zu machen.

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Lösungen für Unternehmen bei der Vertragsgestaltung von Cloud-Computing-Verträgen

Mit dem Begriff „Cloud-Computing“ (auch „Rechnerwolke“ genannt) wird der technische Ansatz umschrieben, mit dem IT-Infrastruktur (z.B. Software, aber auch Rechen- und Datenspeicher-, aber auch Netzwerk-Kapazitäten) dynamisch über ein Netzwerk zur Verfügung gestellt werden können. Anstatt Software an jedem einzelnen Arbeitsplatz-Rechner vor Ort bereitzuhalten und von dort aus zu betreiben, kann diese nach dem Cloud-Computing-Konzept auch in einem weit entfernt liegenden Rechenzentrum bereitgestellt werden.

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Das neue KrW-/AbflG: Kleine Synopse Teil 4 (§ 4 Nebenprodukte)

Das neue Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz- KrW-/AbfG) tritt am 01. Juni 2012 in Kraft. Was ändert sich? Was muss beachtet werden? Im vierten Teil geht es um den neuen § 4, der erstmals den Unterschied zwischen Abfall und Nebenprodukt gesetzlich bestimmt.

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Das neue KrW-/AbflG: Kleine Synopse Teil 3 (§ 3 Begriffsbestimmungen)

Das neue Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz- KrW-/AbfG) tritt am 01. Juni 2012 in Kraft. Was ändert sich? Was muss beachtet werden? Im dritten Teil geht es um den neuen § 3, in dem der abfallrechtliche Sprachgebrauch reformiert wird.

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IT-Recht: Fluch oder Segen? Wie setzt man sich gegen falsche Bewertungen auf Online-Marktportalen zur Wehr

Die Möglichkeiten des Internets sind wie allseits bekannt unerschöpflich. Viele Unternehmer nutzen das World Wide Web als ihren Vertriebskanal Nummer Eins, indem sie ihre Produkte über Online-Marktplattformen wie eBay und Amazon anbieten. Dabei hat sich gezeigt, dass der potentielle Kunde sich seinen Vertragspartner im Wesentlichen nach den bisherigen Beurteilungen vergangener Geschäfte – also Bewertungen des Verkäufers durch alte Kunden – aussucht.

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Filesharing: Das Bundesverfassungsgericht bezieht Stellung zur Frage der Überwachungspflicht des Internetanschlussinhabers - Beschluss vom 21. März, Az. 1 BvR 2365/11

Jedem, der sich mit dem Phänomen Filesharing und Massenabmahnung beschäftigt, ist bekannt, dass unbescholtene Bürger alleine aufgrund des Umstandes, dass sie einen Internetanschluss haben, in das Visier der so genannten Abmahnanwälte kommen können. Hier lautet der Vorwurf regelmäßig, dass sie als „Störer“ für die rechtsmissbräuchliche Nutzung des Internets durch Dritte haften, in denen sie ihren Internetanschluss überlassen haben. Wie so Vieles im Recht, sind die Obergerichte in dieser Frage uneinheitlich.

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