Aktuelle News

ilex Rechtsanwälte erhebt Widerspruch gegen Löschung der Premium Safe Ltd. aus dem englischen Handelsregister (Companies House)

Die Premium Safe Ltd., gegründet von Herrn Daniel Uckermann, legte in Deutschland einen Kapitalanlagefonds unter dem Namen Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG auf. Die Seriosität einer derart hochriskanten Kapitalanlage einmal dahingestellt, besteht mittlerweile der Verdacht, dass es sich bei der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG von Anfang an um ein strafbares Schneeballsystem und damit um einen Kapitalanlagebetrugsfall gehandelt hat. Nunmehr soll die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG, die Premium Safe Ltd., aus dem englischen Handelsregister gestrichen werden. Was dies für gesellschaftsrechtliche Auswirkungen für den einzelnen Kapitalanleger hat, erläutert ilex Rechtsanwälte.

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Dima24.de-Gruppe: Staatsanwaltschaft München I leitet Rückgewinnungshilfe ein

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt derzeit strafrechtlich gegen Personen aus dem Umfeld der dima24.de-Gruppe. Das Geschäftsmodell der dima24-Unternehmensgruppe bestand bzw. besteht primär in der Vermittlung von Beteiligungen aus dem sogenannten grauen Kapitalmarkt an Privatanleger. Seit dem Jahr 2008 vertrieb die dima24.de-Gruppe neben Beteiligungen an Fondsgesellschaften auch Beteiligungen an Fondsgesellschaften, die direkt oder mittelbar dem Beschuldigten Malte Hartwieg zuzurechnen sind bzw. waren.

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Premium Safe: Anlegern werden Auszahlungen verweigert

Immer mehr besorgte Kapitalanleger verfolgen in den Medien und im Internet die Entwicklung der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG. Den Anlegern werden Auszahlungen aus ihren Konten bei der Premium Safe verweigert. Geschäftsführer und Verantwortliche der Gesellschaft sind nicht mehr zu erreichen oder scheinen untergetaucht zu sein. Viele Personen, die mit der Premium Safe Verträge abgeschlossen haben, fragen sich nun, wie sie wieder an ihr Geld gelangen können. Grund genug für ilex Rechtsanwälte die aktuellen Entwicklungen und die rechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf die Premium Safe darzustellen.

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ilex Prozesserfolg: Berliner Sparkasse haftet für Diebstahl der EC-Karte

Mit Urteil vom 18. November 2015 hat das Amtsgericht Schöneberg (Aktenzeichen 4 C 197/14) Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Diebstahl einer EC-Karte und das anschließende Verfügen am Geldautomaten durch unbekannte Täter entschieden. In diesem Fall wurde die kontoführende Bank dazu verurteilt, den durch fremde Straftäter am Geldautomaten abgehobenen Geldbetrag dem Konto des Bankkunden wieder gutzuschreiben. 

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Prozesserfolg für EC-Kartennutzer: „Anscheinsbeweis“ zu Lasten von Bankkunden beim missbräuchlichen Einsatz der EC-Karte gilt nur bedingt

Die Verfassungsbeschwerde einer Bankkundin, deren EC-Karte entwendet und anschließend unberechtigt durch Dritte eingesetzt worden war, hatte vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg Erfolg (Beschluss vom 13.04.2012 – VfGBbg 43/11). Die zuvor zu Lasten der Bankkundin ergangenen Urteile wurden aufgehoben und müssen neu verhandelt und entschieden werden. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Brandenburg mahnte bei den Vorinstanzen an (Amtsgericht Potsdam und Landgericht Potsdam), dass die Gerichte den Beweis nicht richtig erhoben und Beweisanträge im Zivilprozess zur Widerlegung des sogenannten Anscheinsbeweises nicht berücksichtigt hätten. Dies habe den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, so dass die Sache an die Vorinstanzen zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen werden musste.

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Jackpotting: wie Täter Geldautomaten im 21. Jahrhundert manipulieren

Zu einem „Bankraub des 21. Jahrhunderts“, der ohne Waffen, ohne Maskerade und ohne Geiselnahme funktioniert, quasi ein Banküberfall „light“, hat sich das sogenannte Jackpotting oder USB-Hacking entwickelt. Die Täter werden deshalb auch verharmlosend als die „digitalen Panzerknacker“ bezeichnet. Seine Methode wurde erstmals vor fünf Jahren bekannt. Seitdem warnen Experten vor dieser für geübte Hacker vergleichsweise unkomplizierten Methode des Abräumens von Geldautomaten. Nachdem aufgrund einer Tathandlung am 09.08.2015 erstmals auch in Berlin nach einem mutmaßlichen Jackpotter bzw. USB-Hacker gefahndet wurde, der an einem Tag gleich zwei Geldautomaten leer geräumt haben soll, gewinnt das Problem an Aktualität. ilex Rechtsanwälte erklärt, was unter Jackpotting bzw. USB-Hacking zu verstehen ist.

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Neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung – Das Ende für den Widerrufsjoker?

Lässt man „Widerrufsbelehrung“ und „Verbraucherdarlehensvertrag“ durch die Suchmaschine laufen, so kann man eins nicht übersehen: Scheinbar ist Eile geboten, will man seine Ansprüche noch geltend machen. Ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird allseits diskutiert und soll der uferlosen Ausübung des Widerrufsrechts aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen künftig den Riegel vorschieben. ilex Rechtsanwälte hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, was die Neuregelung bedeutet. Sollte man als Verbraucher jetzt tatsächlich schell sein?

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Der Beginn der Widerrufsfrist bei Verbraucherdarlehensverträgen

Als Dauerbrenner im Bereich des Bankenrechts stellt sich das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen dar. Er ist nicht nur Experten im Bankrecht bekannt, sondern taucht als sogenannter „Widerrufsjoker“ immer wieder in der Presse auf. Für ilex Rechtsanwälte sprach Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse mit Herrn Rechtsassessor Christian Appelt über alte und neue Probleme beim Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen.

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Online-Banking: Hohes Risiko bei mobilen Transaktionen, Erlangener Forscher hacken Sparkassen App (S-push TAN App)

Das Online Banking ist aus dem modernen Zahlungsverkehr kaum noch wegzudenken. Seit dem Siegeszug von Tablet PC und Smartphone möchten vermehrt Bankkunden auch mit den „kleinen Computern“ Online Banking betreiben. Doch dabei sollte der Bankkunde Wert auf ein sicheres Online Banking legen. Aus der aktuellen Fachpresse lässt sich entnehmen, dass es Forschern an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg gelungen ist, die erst kürzlich herausgegebene App der Sparkasse für das mobile TAN – Verfahren zu täuschen. Hierüber berichtet ilex Rechtsanwälte.

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Sicherheitslücken beim mobile TAN Verfahren der Deutschen Postbank

Der Journalist Harald Freiberger berichtete in der Süddeutschen Zeitung am 20. Oktober 2015 von der Betrugsserie beim Online-Banking in dessen Mittelpunkt das Verfahren mit mobilen Transaktionsnummern (mobile Tan) steht. Von der Berichterstattung betroffen sind die Deutsche Postbank AG und der Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom AG, die Opfer von Sicherheitslücken beim mobilen Tan-Verfahren bzw. beim unautorisierten Zugriffe auf Mobilfunkgeräte geworden seien.

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Medienpräsenz

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