Aktuelle News

BKA veröffentlicht Bundeslagebild zum Cybercrime – Anzahl der Phishingfälle geht leicht zurück

Das BKA hat im Juli sein jährliches Bundeslagebild zur Entwicklung auf dem Gebiet des Cybercrime veröffentlicht und zieht darin Bilanz für das Jahr 2015.

Unter anderem wird ein wichtiges Betätigungsfeld der Kanzlei ilex thematisiert: Phishing. Der Bericht zeigt, das „Abfischen“ von Kontozugangsdaten im Online-Banking ist und bleibt trotz leicht zurückgegangener Fallzahlen hoch aktuell.

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Neues Urteil des Bundesgerichtshofs erweitert die Pflichten bei der Anlageberatung

In den Zeiten fallender Zinsen erlebt Deutschland gerade einen Ansturm auf die Anlageform „Betongold“. Doch auch hier ist nicht alles Gold was glänzt. Sowohl der Anleger als auch der Anlagevermittler sollten angesichts der brandaktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besonderes Augenmerk auf das Beratungsgespräch legen. Der Bundesgerichtshof erweiterte mit seinem Urteil vom 23. Juni 2016 Aktenzeichen III ZR 308/15 abermals die Pflichten der Anlageberater. Er verpflichtete die Anlageberater zu einer weitergehenden Aufklärung über möglicherweise gezahlte Verkaufsprovisionen. Anlageberatung muss vollständig und umfassend auch bezüglich der Provisionen erfolgen. Dies gilt entgegen der bisher von einigen Instanzgerichten vertretenen Auffassung nicht nur bei Kapitalanlagen, die über einen Prospekt vertrieben werden, sondern auch bei Immobilien als Kapitalanlage.

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Beratungspflicht bei Zinsswaps: BGH stärkt Position der Kommunen

Der Bundesgerichtshof (BGH) verpflichtet Banken in bestimmten Konstellationen im Rahmen von Zinsswaps-Verträgen mit Kommunen Interessenkonflikte offenzulegen. Ausnahmsweise, wenn der Zinsswap-Vertrag konnex auf einen Darlehensvertrag bezogen ist, ist die Bank von ihrer Aufklärungspflicht befreit.

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Zur Möglichkeit der Aufrechnung des Bankkunden gegenüber der Bank mit einem inzwischen verjährten Rückforderungsanspruch wegen zu Unrecht erhobener Bearbeitungsgebühren

Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass die Erhebung eines Bearbeitungsentgeltes seitens der Bank bei der Kreditvergabe unzulässig ist. Den betroffenen Bankkunden stand dann ein Rückforderungsanspruch der Bearbeitungsgebühr gegen die Bank zu. Die dreijährige Verjährungsfrist für Ansprüche endete jedoch am 31.12.2014, danach konnte die Bearbeitungsgebühr vom Kunden nicht mehr zurückgefordert werden. Was jedoch oft übersehen wird, ist, dass der Kreditnehmer bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 215 BGB die Aufrechnung eines verjährten Rückzahlungsanspruches erklären kann, wenn sich der Bankkunde mit derselben Bank in einer laufenden Finanzierungsdarlehen- oder Kontokorrentbeziehung befindet.

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Konsequenzen aus dem Bundesgerichtshof-Urteil zu den Sondertilgungsrechten

Mit Urteil vom 19. Januar 2016 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe für einen mindestens mittelgroßen Paukenschlag gesorgt. Sofern der Darlehensnehmer mit seiner Bank Sondertilgungsrechte vereinbart hat, dann bleibt dieser Vorteil in aller Regel auch dann erhalten, wenn das Darlehen insgesamt vorzeitig abgelöst wird. Dies bedeutet, dass sich die Vorfälligkeitsentschädigung verringert um die bei Vertragsschluss vereinbarten Sondertilgungshöhen.

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Der Stand der Rechtsprechung zu den Zinscap-Prämien

In der bankrechtlichen Fachöffentlichkeit erhielten die sogenannten Zinssicherungsgebühren oder „Zinscap“-Prämien bislang kaum die Ihnen gebührende Aufmerksamkeit. Obwohl sie von der Jurisprudenz weitgehend unbeachtet bleiben, ist ihre wirtschaftliche Bedeutung vor allen bei den Kreditverträgen im Bereich der medizinischen Berufe nicht zu unterschätzen. Nicht selten ist die Erhebung von Zinssicherungsgebühren aufgrund der konkreten Vertragsformulierung gar nicht zulässig und, anders als bei den nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unzulässigen Bearbeitungsgebühren, kommen bei den Zinscap-Prämien schnell rückforderbare Beträge im fünfstelligen Bereich zusammen. Teilweise können diese Rückforderungsansprüche auch im niedrigen sechsstelligen Bereich liegen.

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Die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr beim Bausparvertrag

Über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Darlehensgebühren bei Bauspardarlehen existiert derzeit noch keine höchstrichterliche Bundesgerichtshof-Rechtsprechung. Die Instanzengerichte haben bisher in unterschiedliche Richtungen geurteilt.

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Die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr beim Unternehmenskredit

Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Erhebung von Bearbeitungsgebühren im Rahmen einer Kreditgewährung unzulässig ist. Da sich die Urteile des Bundesgerichtshofes jeweils auf Verbraucher bezogen, ist die Rechtslage für diese bei der Kreditvergabe somit geklärt. Unklar bleibt jedoch, wie sich die Rechtsprechung zur Bearbeitungsgebühr auf Unternehmer auswirkt, die sich einen Kredit gewähren lassen. Da es hier an höchstrichterlicher Rechtsprechung fehlt, scheint die Rechtslage unklar. Welche Entscheidungen die Instanzgerichte zu diesem Thema getroffen haben und wie eine Entwicklung der Rechtsprechung auf diesem Gebiet aussehen könnte, soll Inhalt des folgenden Artikels sein.

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Das Ende des „Widerrufsjokers“ für Altverträge läuft am 20.06.2016 aus

Das Widerrufsrecht für einen Teil der älteren Immobilienkreditverträge endet zum 21.06.2016. Die in Berlin ansässige Stiftung Warentest schreibt unter dem 25.04.2016 auf ihrer Internetseite: „Der Widerruf bringt in der Regel viele Tausend Euro Vorteil. Kreditnehmer können mit 10 bis 20 Prozent der Kreditsumme rechnen. Der Aufwand und die Kosten sind gering, die Erfolgsaussichten hoch.“ Doch ist das wirklich so scheinbar mühelos? Ein Widerruf sollte gut überlegt und gut vorbereitet sein, meint ilex Rechtsanwälte. Die Rechtsprechung zum Widerruf ist keineswegs einheitlich und vom Einzelfall abhängig. ilex erklärt die rechtlichen Hürden und Hintergründe.

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