Aktuelle News

SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG i.L. verschickt über das Amtsgericht Coburg Mahnbescheide an säumiger Ratenzahler

Schon Anfang 2017 forderte die SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG i.L. (SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG) Gesellschafter dazu auf, ausstehende Ratenzahlungen auszugleichen. Begründung: Die Gesellschaft wolle den beschlossenen Innenausgleich durchführen und sei daher die ausstehenden Zahlungen der Gesellschafter angewiesen. Mittels Informationsschreiben vom 04. August 2017 kündigte die SonnenHöfe Unterhaching nun an, die Zahlungsansprüche mittels einer darauf spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei rechtlich durchsetzen zu lassen. Nun macht die Liquidatorin der Gesellschaft Ernst und verschickt über das  Amtsgericht Coburg Mahnbescheide an säumiger Ratenzahler.

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Einzelklagen von Anlegern zulässig- Insolvenz der CSA4 und CSA5 führt nicht dazu, dass Ansprüche geschädigter Anleger nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden können

In einem uns vorliegenden Hinweisbeschluss des erstinstanzlich zuständigen Landgerichts Würzburg wurde klargestellt, dass nicht von einem sog. „Gesamtschaden“ i.S.d. § 92 InsO auszugehen ist. Dies bedeutet, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der  CSA 4 AG & Co.KG sowie CSA 5 AG & Co.KG Einzelklagen von Gläubigern, die sich auf den Ersatz von Individualschäden richten, zulässig sind.

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Kapitalanlagebetrugsfall bei der FAM Beteiligungen GmbH deutet sich an

Der mutmaßliche Kapitalanlage-Betrugsfall um die FAM Beteiligungen GmbH erhitzt nach wie vor die Gemüter der davon betroffenen geschädigten Investoren. Ilex Rechtsanwälte hat eine Geschädigtengemeinschaft gegründet, um die Interessen der Betroffenen zu bündeln und stellt Ihnen im Folgenden vor, worum es in der Sache geht.

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Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG und MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG verschicken auf Anforderung Muster der Handelsregistervollmacht zur Unterschriftsbeglaubigung beim eigenen Notar

Im August 2017 haben sowohl die Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG (zuvor: SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG) als auch die MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG (zuvor: SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG) schriftlich auf das nicht mehr bestehende Treuhandverhältnis gegenüber denjenigen Anlegern hingewiesen, die  nicht den Vertrag mit der neuen Treuhandkommanditistin unterschrieben haben.

Nunmehr liegt Ilex Rechtsanwälte das Anschreiben nebst Muster vor, welches die oben genannten Gesellschaften auf Anforderung an die Anleger herausschicken, damit diese sich - alternativ zur Eingehung eines neuen Treuhandverhältnisses - als Direktkommanditist ins Handelsregister eintragen lassen können. Ilex Rechtsanwälte zeigt hierzu einige der relevanten Fragestellungen auf.  

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MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG und Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG weisen auf nicht mehr bestehendes Treuhandverhältnis hin

Im August 2017 haben die MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG und die Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG diejenigen Gesellschafter, die noch kein neues Treuhandverhältnis abgeschlossen haben, darauf hingewiesen, dass kein Treuhandverhältnis mehr besteht. Ilex Rechtsanwälte erklärt Ihnen, was es damit auf sich hat.

 

 

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SonnenHöfe Unterhaching will Zahlungsansprüche gegen Anleger rechtlich verfolgen

Die SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG i.L. (früher: SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG) teilte ihren Anlegern in einem Informationsschreiben aus August 2017 mit, offene Zahlungsansprüche mithilfe einer darauf spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei eintreiben zu lassen. Hintergrund dieser Forderungen ist der von der Gesellschaft angestrebte Innenausgleich zwischen den Gesellschaftern.

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Der Ablauf des Insolvenzverfahrens bei der Verbraucher- und Regelinsolvenz

Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederherzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln. Alleine im Mai 2017 meldeten die deutschen Amtsgerichte 1.764 Unternehmensinsolvenzen und 8.404 übrige Schuldnerinsolvenzen. Die Insolvenzen der übrigen Schuldner, darunter Verbraucher und ehemals selbstständig Tätige, stieg damit im Vergleich zum Vorjahresmonat um 6,0 %. Die Zahlen zeigen, wie schnell Unternehmen sowie private Personen, auch unverschuldet, in die Lage der Zahlungsunfähigkeit kommen. Schuldner sollten sich in einem solchen Fall informieren, wie sie am besten wieder aus der Zahlungsunfähigkeit herauskommen. Insbesondere für selbstständig Tätige gibt es Einiges zu beachten.

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Paukenschlag in Karlsruhe: Bearbeitungsgebühr beim Unternehmerkredit unzulässig

Von der Medienlandschaft weitgehend unbemerkt urteilte der Bundesgerichtshof am 04. Juli 2017, dass Bearbeitungsgebühren oder Kreditentgelte auch bei Unternehmenskrediten unzulässig sind. Damit beendet Karlsruhe einen jahrelangen Streit der Oberlandesgerichte, ob Bearbeitungsentgelte für die Kreditvergabe bei Unternehmenskrediten zulässig sind oder nicht. Der Bundesgerichtshof urteilte ungewohnt eindeutig, dass Bearbeitungsgebühren bei Unternehmen ebenso unzulässig sind, wie Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten. Auf die Banken dürften nun Rückforderungen in Milliardenhöhe zukommen.

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Paukenschlag im V-Plus-Fonds-Prozess: Fondsanwalt bezeichnet V-Plus-Fonds als „abenteuerliches Risiko“

Ein Paukenschlag in Sachen V-Plus-Fonds (ilex Rechtsanwälte berichteten). Der Rechtsanwalt des Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG (4. V-Plus Fonds) bezeichnet die Investition beim Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG mit eigenen Worten mehrfach als „abenteuerliches Risiko“. Betroffene Anleger denen dies nicht bereits beim Abschluss des Vertrags offenbart wurde, sollten sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten umgehend beraten lassen.

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Die Forderung aus dem Grabe oder: Die DSK Leasing GmbH & Co. KG kommt auch nach der Liquidierung nicht zur Ruhe

Kapitalanleger der DSK Leasing GmbH & Co. KG erhielten in den vergangenen Wochen Post durch eine Anwaltskanzlei, die angeblich die persönlich haftende Gesellschafterin und Liquidatorin des Fonds vertritt. Die Kanzlei Dr. May, Hofmann + Kollegen fordert im Schreiben die Anleger zur angeblichen Rückzahlung erheblicher Beträge auf. Gleichzeitig gibt man sich generös und verzichtet auf 50 % der Forderung, wenn anstandslos bis zum 08. Mai 2017 gezahlt wird. ilex Rechtsanwälte raten hier zur Vorsicht.

Anleger sollten sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts beraten lassen, bevor  Zahlungen geleistet werden.

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