Es ist heutzutage nahezu gang und gäbe, in private und öffentliche Clouds, Daten hochzuladen. Dass hierdurch möglicherweise fremde Urheberrechte verletzt werden, wird dabei oft entweder wissentlich oder unwissentlich ignoriert.
Dass die Veröffentlichung von vom Urheber nicht freigegebenen Daten in öffentliche für Jedermann zugängliche Clouds eine Urheberrechtsverletzung darstellt (und hierbei vom Urheber neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Rechtsverfolgungskosten und die Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können), leuchtet schnell ein.
Ilex Rechtsanwälte erklärt, wie es sich dagegen verhält, wenn die Daten in eine private (mitunter passwortgeschützte) Cloud hochgeladen wurden.